Änderung der Abwassergebühren
Gemeinde Westerstetten
Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung
(Abwassersatzung – AbwS)
Aufgrund von § 46 Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Westerstetten am 15.12.2015 folgende Änderungssatzung beschlossen:
ARTIKEL 1
§ 43 erhält folgende Fassung:
§ 43 Höhe der Abwassergebühren
(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 41) sowie die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Schmutzwasser oder Wasser 2,40 Euro.
(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 41 a) beträgt je m² abflussrelevante Fläche und Jahr 0,50 Euro.
(3) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den Fällen des § 41 a während des Veranlagungszeitraumes, wird für jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt.
ARTIKEL 2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Dies gilt nicht, wenn Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Gemeinde Westerstetten, den 15.12.2015
Alexander Bourke
Bürgermeister