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10.02.2021
 
Landtagswahl am 14. März 2021
22.01.2021
 
Notbetreuung
14.12.2020
 
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Förderprogramm „Westerstetten vernetzt“

Kontakt

 

Bürgermeisteramt Westerstetten

Kirchstraße 3

89198 Westerstetten

 

Tel. 07348/9560-0

Fax 07348/9560-13

 

Email:

 

Facebook   instagram

 

Landtagswahl am 14. März 2021

Westerstetten, den 22.01.2021

Auf Grund der aktuellen Corona-Pandemie gibt es für die anstehende Wahl einige Besonderheiten über die wir Sie informieren möchten. Damit die Wahl für Sie und unsere Wahlhelfer so sicher wie möglich ablaufen kann, hat sich die Gemeinde dazu entschieden, Änderungen bei den Wahlbezirken und den Wahllokalen vorzunehmen.

 

Wahlbenachrichtigung

In den kommenden Tagen werden die Wahlbenachrichtigungen ausgetragen. Wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, meinen aber wahlberechtigt zu sein, melden Sie sich bitte umgehend auf dem Rathaus.

 

Änderungen bei den Wahlbezirken und Wahllokalen

Da wir im und vor dem Wahllokal vorgegebene Hygienevorschriften wie z. B. Mindestabstand, Vermeiden von Menschenansammlungen umsetzen müssen, können wir die bisherigen Räume im Rathaus (Sitzungssaal) und in der Ulmer Straße 20 nicht als Wahllokal nutzen. Die Gemeinde hat sich daher entschieden ein zentrales Wahllokal in der Lonetalhalle einzurichten. Dieses gilt für die gesamte Gemeinde – es gibt bei dieser Wahl also keine zwei Wahlbezirke mit zwei Wahllokalen, sondern nur einen Wahlbezirk mit dem Wahllokal Lonetalhalle.

Die Bürger aus den Teilorten müssen also bei dieser Wahl nach Westerstetten, um ihre Stimme abzugeben.

 

Briefwahl

Wer am Wahltag nicht im Wahllokal wählen kann bzw. möchte, hat die Möglichkeit Briefwahl zu beantragen. Die Beantragung muss schriftlich oder persönlich erfolgen, eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

 

Wie kann ich Briefwahl beantragen?

  • Schriftlich
    Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie ein Antragsformular für die Briefwahl. Füllen Sie dieses aus und lassen Sie uns den Antrag per Post, Fax, Email oder durch Einwurf in unseren Briefkasten zukommen. Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht zur Hand haben, können Sie den Antrag auch formlos – dann aber mit Angabe des Namens, Anschrift und Geburtsdatums – stellen.
  • Online
    Auf unserer Homepage können Sie die Briefwahl online beantragen. Nutzen Sie hierfür den Link „Landtagswahl 2021“ auf der Startseite bzw. den Menüpunkt Gemeinde/Wahlen/Landtagswahl 2021. Für die Beantragung ist zwingend die Angabe Ihrer Wählernummer und des Wahlbezirks erforderlich. Beide finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
  • Persönlich
    Sie können auch persönlich auf dem Rathaus Briefwahl beantragen und auch sofort wählen, wenn Sie das möchten. Beachten Sie aber bitte, dass Sie dazu unbedingt vorab telefonisch einen Termin vereinbaren müssen, da das Rathaus geschlossen ist.

Sie erhalten innerhalb weniger Tage nach Antragstellung Ihre Briefwahlunterlagen nach Hause geschickt und können dort wählen. Die Briefwahlunterlagen können von uns jedoch erst verschickt werden, wenn uns die Stimmzettel vorliegen (vermutlich ab KW 5/KW 6).

Wie funktioniert Briefwahl?

Die Briefwahlunterlagen beinhalten den Wahlschein, Stimmzettel, Anleitung, blauer Umschlag und einen roten Umschlag. Nachdem Sie den Stimmzettel gekennzeichnet haben, legen Sie diesen in den blauen Umschlag und kleben diesen zu. Den blauen Umschlag legen Sie zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den roten Umschlag und kleben diesen ebenfalls zu. Schicken Sie Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen schnellstmöglich an das Rathaus Westerstetten zurück. Die Rückgabe muss bis spätestens Sonntag, 14. März 2021 18.00 Uhr erfolgen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie zeitnah über das Mitteilungsblatt bzw. finden Sie auf unserer Homepage. Wenn Sie Fragen haben, beantworten wir Ihnen diese gerne unter Tel. 07348/9560-12.

 

Wir bitten um Beachtung und Verständnis, vor allem für den Wegfall des Wahllokals in Vorderdenkental und hoffen, dass wir bei kommenden Wahlen wieder zur bisherigen Regelung mit zwei Wahllokalen zurückkehren können.

 

Ihre Gemeindeverwaltung

 

 

 
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