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Kontakt

 

Bürgermeisteramt Westerstetten

Kirchstraße 3

89198 Westerstetten

 

Tel. 07348/9560-0

Fax 07348/9560-13

 

Email:

 

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Landtagswahl 2016

Die nächste Landtagswahl in Baden-Württemberg findet am 13. März 2016 statt. Dies hatte das Landeskabinett am 24. März 2015 beschlossen.
 
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Innenministeriums Baden-Württemberg.

 

Ergebnis

Am Wahlabend finden Sie hier das Ergebnis der Landtagswahl in Westerstetten.

 

Wahlbenachrichtigungsbrief

Für die Landtagswahl 2016 werden die Wahlbenachrichtigungsbriefe bis zum 05. Februar 2016 ausgetragen.

Wer bis zum 05. Februar 2016 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte sich beim Wahlamt, Rathaus Westerstetten, unter der Rufnummer 07348/9560-12 erkundigen, ob er/sie in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

 

Briefwahlunterlagen

Briefwahlunterlagen müssen persönlich oder schriftlich beantragt werden. Als Antragsformular kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden.

Ein Antrag kann selbstverständlich auch formlos gestellt werden. Bitte geben Sie dann folgende Daten an:

  • Familiennamen
  • Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • soweit aus der Wahlbenachrichtigungskarte bekannt: die Wähler- und Wahlbezirksnummer

Senden Sie den Antrag bitte an das Rathaus Westerstetten, Wahlamt, Kirchstraße 3, 89198 Westerstetten, Fax 07348/9560-13 oder .

Telefonische Anträge sind nicht möglich.

 

Sie haben auch die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen online zu beantragen.

 

  •  Briefwahlunterlagen online beantragen

 

Die Verwendung des Online-Antrags ist nur bei Vorliegen der Wahlbenachrichtigung möglich. Bitte beachten Sie: Aus technischen Gründen besteht die Möglichkeit des Online-Antrags nur in der Zeit von Donnerstag, 04.02.2016 bis Donnerstag, 10. März 2016, 12:00 Uhr.

Achtung:
Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 13. März 2016, 18:00 Uhr, beim Wahlamt (entsprechende Anschrift siehe Briefwahlunterlagen) eingegangen sein bzw. in den dortigen Briefkasten eingeworfen werden. Denken Sie daher bitte an eine rechtzeitige Absendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen per Post.

 

Bekanntmachungen

- Widerspruch gegen die Weitergabe meiner Daten an Parteien

  (ein entsprechendes Antragsformular finden Sie hier)

 

-  Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die

   Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am 13. März 2016

 

- Wahlbekanntmachung

 

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