Schöffenwahl 2018
Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste
Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Westerstetten
für die Amtszeit vom 1.1.2019 bis 31.12.2023 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Ulm und den Strafkammern des Landgerichts Ulm
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 14. Mai 2018 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Ulm und das Amtsgericht Ulm gefasst. Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
Montag, den 28.05. bis einschließlich Dienstag, den 05.06.2018 zu jedermanns Einsicht im Rathaus Westerstetten, Kirchstraße 3 aus.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll (Ort angeben) Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Westerstetten, den 22.05.2018
gez. Bourke
Bürgermeister
Verfahren
In diesem Jahr findet erneut die Wahl der Schöffinnen, Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten aufgestellt, aus denen anschließend durch einen jeweils beim zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Gesucht werden in unserer Gemeinde insgesamt 4 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Ulm und Landgericht Ulm als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung teilnehmen. Die Bewerber müssen in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige.
Wer am Ehrenamt eines Schöffen interessiert ist, kann sich bis spätestens 27.04.2018 bewerben. Das Bewerbungsformular, wie auch weitere Informationen zum Schöffenamt, finden Sie auf unserer Homepage über den Button „Schöffenwahl 2018“ bzw. erhalten es auf dem Bürgermeisteramt.
Haben Sie Interesse am Amt eines Jugendschöffen, richten Sie Ihre Bewerbung an das Jugendamt des Landkreises Alb-Donau-Kreis, Schillerstraße 30, 89073 Ulm, Tel. 0731/185-0.
Weitere Informationen zur Wahl der Schöffen und zum Schöffenamt finden Sie auf der Seite des Justizministeriums Baden-Württemberg.
Das Bewerbungsformular finden Sie hier.