Bauleitplanung
Bebauungsplan "Häuslesäcker II, 5. Erweiterung"
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat von Westerstetten hat in seiner Sitzung am 04.08.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans "Häuslesäcker II, 5. Erweiterung" beschlossen. Des Weiteren hat der Gemeinderat in der Sitzung am 04.08.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes mit Stand vom 27.07.2020 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung
Der innerhalb des Geltungsbereichs ansässige Betrieb beabsichtigt eine Erweiterung der baulichen Anlagen um eine Dinkelentspelzung im Norden des derzeitigen Betriebsgeländes.
Aufgrund dessen, dass die geplanten Produktionsanlagen im baulichen Zusammenhang mit den bestehenden Gebäuden stehen müssen, ist eine Erweiterung lediglich in Richtung Norden möglich. Eine Erweiterung innerhalb der planungsrechtlich gesicherten Flächen kann in diesem Zusammenhang nicht weiterverfolgt werden.
Durch die Erweiterung entsteht eine Überschreitung der nördlichen Baugrenze gegenüber der 4. Änderung des Bebauungsplans. Zur planungsrechtlichen Sicherung der vorgesehenen Erweiterungen ist deshalb die Aufstellung des Bebauungsplans "Häuslesäcker II, 5. Änderung" notwendig, die im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt wird. Von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung kann damit abgesehen, und der vorliegende Entwurf kann direkt öffentlich ausgelegt werden.
Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Grundstücke Fl.st. Nr. 177 und 178 sowie Teilflä-chen des rechtskräftigen Bebauungsplans "Häuslesäcker II", 4. Erweiterung, der Gemarkung Westerstetten mit einer Größe von ca. 0,40 ha.
Zu der Planung liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
Art der vorhandenen Information |
Verfasser |
Themen |
Begründung + Informelle Umweltprüfung zum Bebauungsplan |
Büro für Stadtplanung Zint & Häußler GmbH, Stand 27.07.2020 |
Bestandsaufnahme und Beschreibung der Umweltschutzgüter sowie Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Umweltschutzgüter. Grünordnerische Maßnahmenkonzeption und Eingriffsregelung.
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Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der Begründung mit der informellen Umweltprüfung jeweils mit Stand vom 27.07.2020 werden in der Zeit vom
Montag, 17. August 2020 bis einschließlich Freitag 18. September 2020,
im Rathaus, Kirchstraße 3, 89198 Westerstetten
im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung dargelegt und mit interessierten Bürgern erörtert.
Stellungnahmen können während der Beteiligung schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus Westerstetten während der Öffnungszeiten vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben.
Aufgrund der derzeitigen Situation wird um Einhaltung der Hygienevorschriften gebeten.
Die Unterlagen stehen zudem im Rahmen der Beteiligung auf der Internetseite der Gemeinde Westerstetten unter www.westerstetten.de in dem Reiter Aktuelles – Bauleitplanung zur Einsicht bereit.
Gemeinde Westerstetten,
Alexander Bourke
Bürgermeister
5. Erweiterung - Entwurf
5. Erweiterung - Entwurf und Begründung