Landtagswahl 2021
Die Wahlperiode des am 13. März 2016 gewählten 16. Landtags von Baden-Württemberg endet regulär am 30. April 2021. Die Neuwahl des 17. Landtags muss vor Ablauf der aktuellen Wahlperiode stattfinden. Die Landesregierung hat daher Sonntag, den 14. März 2021, als Wahltag für die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg bestimmt.
Information und interessante Fakten finden Sie auf der Homepage der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.
Änderungen bei der Landtagswahl 2021
Auf Grund der aktuellen Corona-Pandemie müssen auch bei der Organisation und Durchführung der Wahl Hygienestandards eingehalten werden. So muss z.B. der Mindestabstand konsequent eingehalten werden. Dies gilt sowohl für den Wahlzeitraum bis 18.00 Uhr, wie auch anschließend die Auszählung. Da dies in unseren Wahllokalen im "Rathaus" und der "Ulmer Straße 20" auf Grund der Größe kaum möglich ist, haben wir uns dazu entschieden, ein einheitliches Wahllokal für die gesamte Gemeinde in der Lonetalhalle Westerstetten einzurichten. So stellen wir sicher, dass jederzeit der Mindestabstand gewährleistet werden kann und dass ausreichend Wahlkabinen zur Verfügung stehen, um Warteschlangen zu vermeiden.
Ergebnis
Am Wahlabend finden Sie hier das Ergebnis der Landtagswahl in Westerstetten.
Wahlbenachrichtigungsbrief
Für die Landtagswahl 2021 werden die Wahlbenachrichtigungsbriefe Ende Januar/Anfang Februar ausgetragen.
Briefwahlunterlagen
Briefwahlunterlagen müssen persönlich oder schriftlich beantragt werden. Als Antragsformular kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden.
Ein Antrag kann selbstverständlich auch formlos gestellt werden. Bitte geben Sie dann folgende Daten an:
- Familiennamen
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Anschrift
- soweit aus der Wahlbenachrichtigungskarte bekannt: die Wähler- und Wahlbezirksnummer
Senden Sie den Antrag bitte an das Rathaus Westerstetten, Wahlamt, Kirchstraße 3, 89198 Westerstetten, Fax 07348/9560-13 oder .
Telefonische Anträge sind nicht möglich.
Sie haben auch die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen online zu beantragen.
Die Verwendung des Online-Antrags ist nur bei Vorliegen der Wahlbenachrichtigung möglich. Bitte beachten Sie: Aus technischen Gründen besteht die Möglichkeit des Online-Antrags nur bis Donnerstag, 11. März 2021, 12:00 Uhr.
Achtung:
Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 14. März 2021, 18:00 Uhr, beim Wahlamt (Bürgermeisteramt Westerstetten) eingegangen sein bzw. in den dortigen Briefkasten eingeworfen werden. Denken Sie daher bitte an eine rechtzeitige Absendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen per Post.
Bekanntmachungen
Hier werden die Bekanntmachungen nach ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt eingestellt.