Informationen zu Corona
Die jeweils gültigen Landesverordnungen und weitere wichtige Informationen finden Sie auf der Seite der Landesregierung Baden-Württemberg.
Informationen des Landkreis:
Auf der Homepage des Landratsamts Alb-Donau-Kreis finden Sie die aktuellen Zahlen und Informaitionen aus unserem Landkreis.
Das Robert-Koch-Institut informiert Sie u.a. über Fallzahlen, Infektionsschutzmaßnahmen und gibt Informationen für Reisende in verschiedenen Sprachen.
Änderung beim Fall- und Kontaktpersonenmanagement in den Gesundheitsämtern
Sie müssen sich unverzüglich für mindestens 10 Tage in Isolation begeben, wenn Sie mittels Antigen-Schnelltest oder PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet worden sind. Seit 10.11.2021 kontaktiert das Gesundheitsamt nicht mehr routinemäßig jede positiv getestete Person. Nichtsdestotrotz gilt für sie die entsprechende Absonderungspflicht, die auch weiterhin von den Behörden kontrolliert wird. Weitere Informationen zum unterschiedlichen Vorgehen nach positiven PCR-Tests, Schnelltests und nach positiven Selbsttests finden Sie hier.
Nach Beendigung der Isolation können Sie eine Bescheinigung der Gemeinde Ihres Wohnortes über Ihre Isolation anfordern. Der Antrag (PDF-Datei)muss schriftlich gestellt werden, das notwendige Antragsformular erhalten Sie beim Bürgermeisteramt. Die Zustellung erfolgt per Post und kann einige Tage dauern.