Neuigkeiten: Gemeinde Westerstetten

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Fälligkeit Wasser-/Abwassergebühr

icon.crdate27.02.2024

Zum 06.03.24 wird die Wasser/Abwassergebühr fällig

Mit Datum 01.02.2024 haben alle Grundstückseigentümer die Jahresabrechnung der Wasser/Abwassergebühr für das Jahr 2023 erhalten. Die Gebühr ist am 06.03.2024 zur Zahlung fällig.

Wenn Sie uns eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, wird die Gebühr abgebucht. Ob uns eine solche vorliegt können Sie Ihrem Gebührenbescheid entnehmen. Liegt uns keine Abbuchungsermächtigung vor, überweisen Sie bitte den fälligen Betrag unter Angabe des Kassenzeichens auf eine der angegebenen Bankverbindungen:

Volksbank Alb eG:   IBAN DE 09 6309 1300 0488 2530 04

                                    BIC GENODES1LAI

Sparkasse Ulm:       IBAN DE 46 6305 0000 0000 0004 02

                                    BIC SOLADES1ULM