Fälligkeit Wasser-/Abwassergebühr
icon.crdate27.02.2024
Zum 06.03.24 wird die Wasser/Abwassergebühr fällig
Mit Datum 01.02.2024 haben alle Grundstückseigentümer die Jahresabrechnung der Wasser/Abwassergebühr für das Jahr 2023 erhalten. Die Gebühr ist am 06.03.2024 zur Zahlung fällig.
Wenn Sie uns eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, wird die Gebühr abgebucht. Ob uns eine solche vorliegt können Sie Ihrem Gebührenbescheid entnehmen. Liegt uns keine Abbuchungsermächtigung vor, überweisen Sie bitte den fälligen Betrag unter Angabe des Kassenzeichens auf eine der angegebenen Bankverbindungen:
Volksbank Alb eG: IBAN DE 09 6309 1300 0488 2530 04
BIC GENODES1LAI
Sparkasse Ulm: IBAN DE 46 6305 0000 0000 0004 02
BIC SOLADES1ULM