Veröffentlichung von Altersjubilaren im Gemeindeblatt Westerstetten
icon.crdate09.04.2024
Ab 01.04.24 erfolgt die Veröffentlichung nur noch mit vorheriger Zustimmung
Die Gemeinde gratuliert wöchentlich zum 70., 75., 80., 85., 90., 91., 92., 93. usw. Geburtstag. Bisher galt die Regelung, dass die Veröffentlichung unterbleibt, wenn der Bürger im Vorfeld widersprochen hat. Auf diese Widerspruchsmöglichkeit haben wir im Gemeindeblatt auch regelmäßig hingewiesen.
Aufgrund des Datenschutzes dürfen nun jedoch keine Jubiläen mehr ohne ausdrückliche Zustimmung des Bürgers veröffentlicht werden. Eine Veröffentlichung kann daher nur noch erfolgen, wenn Sie es ausdrücklich wünschen und uns eine schriftliche Einwilligung vorliegt. Die Einwilligung können Sie uns formlos unter Angaben Ihrer Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) erteilen.
Wir bitten um Beachtung.