Neuigkeiten: Gemeinde Westerstetten

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Gemeinderatssitzung vom 22.10.2024

icon.crdate28.10.2024

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 22.10.2024

TOP 1: Bürger fragen

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TOP 2: Lärmaktionsplanung Neudenkental

Im Sommer fand die Auslegung des LAP statt. Die Rückmeldungen aus der öffentlichen Auslegung wurden in der Sitzung von Herrn Kiener vom Büro Modus Consult vorgestellt. Insgesamt seien in dem Bereich die Lärmwerte sehr hoch. Dies bedeutet, dass der Straßenbaulastträger in der Pflicht sei hier tätig zu werden. Von Seiten der Gemeinde wären Lärmminderungsmaßnahmen durch eine Lärmschutzwand, Flüsterbelag, Tempo 30 sowie eines Blitzers hier richtig und die einzige Möglichkeit, die Lärmbelastung deutlich und dauerhaft zu senken.

Der Gemeinderat sieht dies genauso und beschließt einstimmig, die Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

TOP 3: Auslegungsbeschluss Bebauungsplan Krähberg III, 2.+ 3.Teil

Im Jahr 2023 wurden durch eine Klage vor dem BVerwG alle Bebauungspläne nach § 13 b BauGB in Baden-Württemberg für ungültig erklärt. Dies hatte zur Folge, dass laufende Aufstellungsverfahren gestoppt werden mussten und das Land BW zunächst eine Heilungsvorschrift beschließen musste. Im Frühsommer 2024 gab es daher die Übergangsvorschrift § 215 a BauGB. Es findet daher nun eine erneute Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und der örtlichen Bauvorschriften statt. Ziel soll der Beginn der Erschließung im Jahr 2026 sein.

An den ursprünglich beschlossenen Maßnahmen hat sich an sich nichts geändert. Im Bereich der Bebauungsmöglichkeiten wurden jedoch mehr Plätze für Mehrfamilienhäuser für bis zu 4-6 große Wohnungen, inkl. Tiefgaragenstellplätzen eingefügt. Hintergrund ist, dass man davon ausgehe, dass der Bedarf an Einfamilienhäuser zurückgeht, da die Häuser kaum mehr leistbar sind für junge Familien. Es sollen daher mehr Eigentumswohnungen mit 4-5 Zimmern und kleinem Garten bzw. großer Terrasse bzw. Balkon angeboten werden. Sollte jedoch die Nachfrage hierzu nicht vorhanden sein, könnten auf den Grundstücken auch Einfamilien- bzw. Kettenhäuser gebaut werden.

Vom zeitlichen Ablauf sollen die Arbeiten im Herbst 2025 ausgeschrieben und mit den Erschließungsarbeiten im Frühjahr 2026 begonnen werden.

Von Seiten des Gemeinderates gibt es hier zahlreiche Nachfragen. Unter Anderem wird bemängelt, dass keine ausgewiesenen Parkbuchten auf der Straße enthalten sind. Der Vs bestätigt dies und gibt an, dass er dies auch für wichtig erachte, insbesondere auch zur Geschwindigkeitsreduzierung. Dies soll nochmals geprüft und möglichst mit aufgenommen werden.

Der Gemeinderat beschließt anschließend einstimmig:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Krähberg III – Teil II und III“ mit Begründung in der Fassung vom 22.10.2024 des Ing. Büros WASSERMÜLLER ULM GmbH wird gemäß
    § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.
  2. Die Örtlichen Bauvorschriften „Krähberg III – Teil II und III“ mit Begründung in der Fassung vom 22.10.2024 des Ing. Büros WASSERMÜLLER ULM GmbH werden gemäß § 74 Abs. 6 LBO i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. 
  3. Für die erneute Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf Grund § 4 Abs. 2 BauGB das Einholen deren Stellungnahmen beschlossen.
  4. Die Auslegung wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
 

TOP 4: Frühwarnsystem Hochwasser

Die Gemeinde Westerstetten hat 2023 ihre Starkregenrisikokonzeption erstellt. Diese ist für jeden Gebäudeeigentümer online auf unserer Website einsehbar und jeder kann dort sehen, wie sehr sein Gebäude bei bestimmten Starkregenereignissen gefährdet ist. Bei Starkregen gibt es innerhalb kürzester Zeit überproportional viel Niederschlag.

Ergänzend hierzu gibt es an Flüssen und Bächen eine Hochwassergefahr. Im Gegensatz zum Starkregen fällt bei der Hochwassergefahr über einen längeren Zeitraum fast ununterbrochen Regen, welches die Pegel langsam ansteigen lässt. In Westerstetten gibt es 1-2 Mal im Jahr solche langanhaltenden Niederschläge, die den Pegel der Lone stark ansteigen lassen (z.B. Juni 2024). Die Feuerwehr muss dann mehrmals am Tag an der Lone nach dem Pegel schauen.

Gemeinsam mit der Gemeinde Lonsee, dem Büro Wassermüller sowie der Netze-BW wurde deshalb eine Konzeption zur Einrichtung eines Frühwarnsystems für Hochwasser erstellt. Hierbei werden an der Lone sowie an markanten Stellen von Zuflüssen in die Lone Messsysteme installiert und per LoRaWan übermittelt. Hierdurch kann ein Frühwarnsystem per App errichtet werden, welches sowohl für die Gemeinde als auch für die Bürger jederzeit einsehbar ist und auch bei markanten Pegelständen Warnmitteilungen sendet. In Westerstetten wären dies drei Messsensoren (Brücke oberhalb der Taublinder Mühle, Lonebrücke Bahnhofstraße, Lonestau) sowie ein Niederschlagssensor am Rathaus. In Lonsee wären es 4 Sensoren. Die einmaligen Kosten hierfür betragen für Westerstetten 12.326,02 € Brutto. Hierin enthalten sind laufende Betriebskosten für drei Jahre i.H.v. 5.616 € bzw. 1.872 € pro Jahr (4 x 39 € / Monat).  Dem gegenüber stehen die Mieteinnahmen für die LoRaWan-Funkantennen von 4 x 150 € im Jahr.

Die Gefahr von Hochwasserereignissen wird hier an der Lone bisher als gering eingeschätzt. Allerdings merkt man, dass seit 3-4 Jahren mindestens 1-2 Mal jährlich die Pegel kritische Stände vor den Grundstücken erreichen und im Lonetal auch bereits der Pegel auf dem Radweg beim RÜB stand. Es wird davon ausgegangen, dass es künftig eher mehr wird als weniger. Im Zuge der Vorsorge und Prävention für die Bürger und die Gemeinde wird daher empfohlen hier zu reagieren und solch ein System einzurichten.

Herr BM Bourke wirbt dafür, so etwas einzurichten. Die Gemeinde betreibe die Vorsorge im Bereich Katastrophenschutz sehr gewissenhaft. Sei dies die Notstromeinspeisungen in den öffentlichen Gebäuden mit den zusätzlichen Aggregaten, die Notbrunnenvorhaltung, Sandsäcke und das Starkregenrisikomanagement. Ein weiterer Baustein hierzu wäre das Hochwasserfrühwarnsystem.

Von Seiten des Gemeinderates wird die Maßnahme nicht als notwendig erachtet. Die Lone sei nicht für Hochwasser bekannt und das Risiko überschaubar. Herr BM Bourke gibt an, dass auch die Lone in den letzten Jahren mehr kritische Pegel erreicht hat und dass er davon ausgehe, dass dies eher mehr als weniger werde. Von Seiten des Gemeinderates wird dies nicht so gesehen.

Bei insgesamt 4 Gegenstimmen, 4 Enthaltungen und Eine Stimme dafür wird beschlossen, das Projekt nicht umzusetzen.

 

TOP 5: Ausstattung Schule

Von Seiten der Grundschulleitung wird gewünscht, nach ca. 30 Jahren die Stühle und Tische in den Klassenzimmern auszutauschen. Die Ansprüche an die Kinder sowie die ergonomischen Voraussetzungen an Klassenzimmertische und Stühle haben sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Hierfür wird vorgeschlagen, die Tische und Stühle der Kinder sowie die Lehrertische (4 Stück) in den Klassenzimmern auszutauschen. Das Angebot der Firma VS liegt hier bei ca. 23.000 € Brutto. Der Gemeinderat begrüßt die Maßnahme und beschließt einstimmig, die Stühle und Tische zu beschaffen. 

 

TOP 6: Bausachen

Die Eigentümer des Flst. 51/9 im Neubaugebiet Weilertalweg beantragen für den Bau eines Einfamilienhauses eine Befreiung bei der Traufhöhe um 73 cm. Die Firsthöhe bleibt unverändert. Diese Befreiungen wurden bereits bei den Nachbargebäuden gestattet. 

Nach kurzen Rückfragen wird einstimmig beschlossen, das Einvernehmen zu erteilen.

 

TOP 7: Teilfortschreibung Windenergie / Regionalplan / Gemarkung Westerstetten

Die Anhörung zur Teilfortschreibung des Regionalplanes liegt den Gemeinden nun vor.

In Westerstetten sind hierbei zwei Gebiete minimal betroffen. Zum Einen wäre das im Bereich Holzäcker eine Fläche von ca. 4 ha und im Gebiet Lützelbuch eine Fläche von ca. 33 ha. Insgesamt wären dies ca. 2,9 % der Gemeindefläche. Aufgrund der Abstände zur Bundesstraße und den dort bereits genehmigten PV-Freiflächenanlagen wird davon ausgegangen, dass am Lützelbuch keine Bebauung von Windkraftanlagen möglich ist, so dass lediglich noch eine Fläche von ca. 4 ha im Bereich Holzäcker möglich wäre. Im Umkreis von Westerstetten sind ebenfalls Windkraftvorrangflächen geplant, allerdings sind diese meist sehr weit weg. Bei Windradhöhen von bis zu 300 Metern werden diese jedoch trotzdem weithin sichtbar sein. Wenn eine Fläche für Windkraftvorrangflächen im Regionalplan eingetragen sind ist jegliche anderweitige Bebauung dort ausgeschlossen.

Der Gemeinderat hat daher zu entscheiden, ob eine Herausnahme oder Erweiterung von Flächen seitens der Gemeinde beantragt werden soll.

Nach einer ausgiebigen Diskussion und zahlreicher Fragen wird einstimmig beschlossen, keine Stellungnahme ggü. dem Regionalverband abzugeben und keinen Antrag zu stellen. Die auf Gemarkung Westerstetten ausgewiesenen Flächen sind sehr gering und sehr weit von der nächstgelegenen Bebauung entfernt.

 

TOP 8: Sonstiges

TOP 8.1: Fragen aus dem Gemeinderat

Aus dem Gemeinderat werden folgende Fragen gestellt:

 

Grundschulbetreuung: Hier wird nachgefragt, inwiefern dort bauliche Veränderungen noch anstehen. Der VS gibt an, dass die ursprünglichen Ideen bez. baulichen Änderungen verworfen worden seien. Man habe den Förderraum, welcher maximal bis 11 Uhr benutzt wird zum Mensaraum umgestaltet, so dass der Hauptraum der Betreuung oben entlastet wird. Auch werden weitere Klassenzimmer nachmittags ebenfalls von der Betreuung genutzt.

 

WC‘ s Grundschule: Es wird um aktuellen Sachstand gebeten. Der VS gibt an, dass alles fertig sei und nur die Trennwände noch fehlten. Diese könnten erst ganz am Ende wenn alles fertig ist vermessen werden. Dies wurde nun durchgeführt und die Trennwände sollten nun die nächsten 2-3 Wochen geliefert und eingebaut werden.

 

Jugendtreff: Aufgrund von Krankheit musste das 1. Treffen verschoben werden. Dieses wird zeitnah nachgeholt.

 

Baum Lone: Ein Baum hängt über der Lone im Wohngebiet. Der VS gibt an, dass er hier bereits mit den Angrenzern gesprochen habe. Diese wollten den Baum selber wegmachen, dem wurde zugestimmt.

 

TOP 8.2: Vorlesen des Protokolls