Ablesen der Wasserzähler
icon.crdate19.11.2024
Wir bitten um Ablesung der Wasserzähler für die Jahresendabrechnung 2024
In den nächsten Tagen werden die Selbstablesebriefe zur Ablesung der Wasserzähler ausgetragen. Alle Hauseigentümer werden gebeten, den jeweiligen Zählerstand bis spätestens 20.12.2024 an die Gemeindeverwaltung zurückzugeben. Sie können den Zählerstand bequem per Fax 07348/9560-13 oder Email: senfle@westerstetten.de (bitte Zählernummer und Zählerstand angeben!) übermitteln. Gerne können Sie die Ablesekarten auch in den Briefkasten des Rathauses einwerfen. Eine telefonische Entgegennahme der Zählerstände ist nicht möglich.
Seit letztem Jahr ist auch eine Online-Erfassung Ihres Zählerstandes möglich. Hierzu müssen Sie nur den QR-Code auf Ihrer Ablesekarte einscannen. Über das nun geöffnete Webportal können Sie die Daten an die Gemeinde übertragen. Der Vorteil liegt klar auf der Hand: schnell und unkompliziert. Aber die Online-Erfassung bietet auch noch weitere Vorteile: sollte es zu großen Abweichungen gegenüber dem Vorjahresverbrauch kommen, erhalten Sie sofort eine entsprechende Meldung und können den abgelesenen Stand nochmals überprüfen. Zur Abklärung der Abweichung können Sie dann auch gerne bei uns anrufen. Auch auf die Erfassung des Ablesedatums kann verzichtet werden, da als einheitliche Abrechnungsdatum der 31.12. vorgegeben ist.
Ohne abgegebene Ablesewerte ist die Gemeindeverwaltung gezwungen, eine Schätzung vorzunehmen. Eine solche sollte im Interesse aller Beteiligten vermieden werden.
Wir bitten um Verständnis und Mitarbeit beim Ableseverfahren.