Neuigkeiten: Gemeinde Westerstetten

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Gemeinderatssitzung 17.12.2024

icon.crdate09.01.2025

Bericht aus der Sitzung vom 17.12.2024

TOP 1: Bürger fragen

 

TOP 2: Antrag kleinflächige Erweiterung Steinbruch Richtung Norden

Die Abbaukapazitäten des Steinbruchs haben nun die geplante Abbaustufe erreicht. Für den weiteren Abbau Richtung Norden + Nordosten ist der Abbauantrag eingegangen. Zunächst soll im 1. Schritt zeitnah Richtung Norden kleinflächig über eine Fläche von weiteren 0,6 ha abgebaut werden.

Bei einem Scopingtermin im Frühjahr im Landratsamt wurden alle Verbände (NABU, BUND, Albverein etc…) angehört und die weitere Vorgehensweise für die komplette nächste Stufe festgelegt. Die umweltrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Aufforstungs- und Ausgleichspläne wurden mit Berücksichtigung aller Träger und Verbände abgestimmt. Im Rahmen der Behördenbeteiligung sind nun anschließend die Träger öffentlicher Belange, wie z.B. die Gemeinde gefragt, das Einvernehmen zu erteilen. 

Aus Sicht der Verwaltung stehen der Erweiterung keine fachlichen Gründe entgegen. Die Bedingung der Gemeinde, die Erweiterung nur Richtung Norden und Nordosten, nicht Osten zu genehmigen wurde entsprochen und die Pläne abgeändert. Die Sauberkeit der Straßen konnte durch die neue Waschanlage deutlich verbessert werden und der LKW-Verkehr hat die letzten Jahre abgenommen. Mit den neuen Eigentümern Kling und Merker findet auch weniger Baustoffhandel und mehr Belieferung der eigenen Werke in Blaustein und Umgebung statt, so dass mit weniger Abholverkehr von externen Kunden gerechnet wird.

Als einer der größten Arbeitgeber in der Gemeinde (16 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze) und Gewerbesteuer-, Pacht- und Gebührenzahlungen i.H.v. jährlich ca. 98.000 € ist das Schotterwerk ein wichtiges Unternehmen in der Gemeinde. Darüber hinaus haben die Gemeinde sowie alle Bürger die Möglichkeit, kostenlos Erdaushub im Schotterwerk abzugeben. Die Zusammenarbeit, auch bei Anliegen wie z.B. Lärmminderung oder Straßenreinigung ist sehr gut und man sei ständig im Kontakt wenn doch eine Sonderreinigung nötig sei.

Von Seiten der Gemeinderäte werden einige Fragen an die anwesenden Gesellschafter des Steinbruches gestellt. Diese geben ausführlich Antwort auf die Fragen und geben an, dass Sie auf Vorschlag eines Mitbürgers auch die Rückfahrwarner mit „Ton“ auf Rückfahrwarner mit „Rauscher“ umstellen werden um den Lärm zu mindern. Auch seien Neuanschaffungen von leiseren Maschinen vorgesehen.

Bei der Erweiterung wird ein neuer Ringweg erstellt, so dass weiterhin um das Steinwerk gelaufen werden kann. Die Auflagen für die Erweiterung seien alle erfüllt und der Hauptantrag umfasst eine größere Erweiterung und wird nächstes Jahr eingereicht.

Der Gemeinderat erteilt abschließend einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

 

TOP 3: Satzungsbeschluss Krähberg III, 2.+3. Abschnitt

Am 12.04.2022 wurde der Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss durch den Gemeinderat gefasst. Der Bebauungsplanentwurf lag von Freitag, 25.10.2024 bis einschließlich Montag, 25.11.2024 öffentlich aus. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte zeitgleich.

Es sind keine wesentlichen Stellungnahmen eingegangen, so dass der Abwägungs- und Satzungsbeschluss für die Abschnitte 2 und 3 gefasst werden kann.

Mit dem 1. Abschnitt wurden ca. 1,2 ha Ackerland in Bauland umgewandelt. Für den 2. und 3. Abschnitt werden 3,0 ha Ackerland in Bauland umgewandelt. Mit dem 2. Abschnitt können ca. 16 Bauplätze und mit dem 3. Abschnitt ca. 22 Bauplätze erschlossen werden. Hierbei liegt der Fokus neben Einfamilienhäusern verstärkt auf Reihen- und Kettenhäusern sowie auf Mehrfamilienhäusern mit 4 und 5- Zimmer-Eigentumswohnungen, um insbesondere den Bedarf von jungen Familien an Wohneigentum decken zu können.

Mit dem Beginn der Erschließungsarbeiten soll 2026 begonnen werden, so dass die ersten Bauplätze Ende 2026 vergeben werden können.

Aus dem Gremium werden einzelne Fragen hierzu gestellt. Hierauf geht BM Bourke wie folgt ein:

  • Das Neubaugebiet wird vermutlich bereits nächstes Jahr auf „Baupilot“ online eingestellt, so dass Interessenten sich bereits erkundigen und Interesse melden können. Dies darf jedoch nicht mit einer Warteliste verwechselt werden. Es hilft jedoch der Gemeinde zu erfahren, wie groß und von wem das Interesse ist.
  • Die Bauplatzkriterien müssen zwingend nach der allgemeinen Rechtsprechung aufgestellt werden. Die Thematik in Jungingen und Öpfingen ist inzwischen jedem ausreichend aus der Presse bekannt.
  • Es wurde von Seiten des Gemeinderates nochmal an die Absicht erinnert, ausreichend Parkbuchten mit einzuplanen. Dies wird so in der weiteren Planung berücksichtigt und ausgeführt, da dies sehr wichtig auch für die natürliche Reduzierung der Geschwindigkeit der Fahrzeuge dort ist. 
  • Inwiefern gleich auf einmal beide Abschnitte zusammen erschlossen werden hängt von den geschätzten Kosten ab, diese hat man bisher noch nicht.
  • Es soll eine Baustraße von Seiten des Sinabronner Wegs gebaut und so lange der Zugang von Seiten des Weidenstetter Wegs geschlossen werden, damit die Baufahrzeuge nicht durch den engen neuen Teil des Neubaugebietes Weidenstetter Weg fahren können.

Folgende Beschlüsse hierzu werden abschließend einstimmig gefasst:

  1.  Der Behandlung der vorgetragenen Äußerungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behördenbeteiligung entsprechend der Zusammenstellung des Ing.-Büros WASSERMÜLLER ULM GmbH vom 02.12.2024 wird zugestimmt.
  2. Die Satzung des Bebauungsplanes „Krähberg III – Teil II und III“ in der Fassung vom 12.04.2022 /22.10.2024/17.12.2024 des Ing. Büros WASSERMÜLLER ULM GmbH wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.
  3. Die Satzung der örtlichen Bauvorschriften „„Krähberg III – Teil II und III““ in der Fassung vom 12.04.2022 / 22.10.2024 / 17.12.2024 des Ing. Büros WASSERMÜLLER ULM GmbH wird gemäß § 74 Abs. 6 LBO i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.
  4. Die Satzungsbeschlüsse des Gemeinderates werden gem. § 10 Abs. 3 BauGB

            öffentlich bekannt gemacht.

 

TOP 4: Submissionsergebnisse HLF10 Feuerwehr / Vergabe

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung im Januar die Anschaffung eines neuen HLF10 beschlossen. Die damalige Kostenschätzung betrug ca. 600.000 € Brutto.                                     Die Submissionsergebnisse liegen nun vor (siehe Anlage TOP 4 Ö).

Für die Lose werden folgende Anbieter vorgeschlagen / ermittelt:

Los 1: Fahrgestell à Fa. MAN Truck mit 142.681 € Brutto

Los 2: Feuerwehrtechnischer Aufbau à Fa. Ziegler mit 329.959,63 € Brutto

Los 3: Feuerwehrtechnische Beladung à Fa. Barth mit 135.476,15 € Brutto

Die Submission ergibt mit einer Reserve einen Gesamtbetrag i.H.v. 613.116,78 € Brutto und liegt damit im Rahmen der Kostenschätzung. Von Seiten des Gemeinderates werden hierzu, auch an den anwesenden Kommandanten Herrn Köpf zahlreiche Fragen gestellt. Zusammenfassend sei man an das Submissionsergebnis gebunden und man habe alles genau durchgeschaut. Man kennt die Unternehmen, da man bereits seit vielen Jahren mit denen Geschäftsbeziehungen unterhält. Man werde ein gutes Fahrzeug erhalten.

Der Gemeinderat beschließt abschließend einstimmig die Vergabe der einzelnen Lose an die vorgeschlagenen Anbieter.    

 

TOP 5: Sonstiges

TOP 5.1: Fragen aus dem Gemeinderat

Aus dem Gemeinderat wird unter Anderem gefragt, wie die Resonanz beim Auftakttreffen bez. der Jugendarbeit im Sportheim war. BM Bourke gibt an, dass nur drei Jugendliche da waren und das vermutlich am Standort lag. Man werde im Januar oder Februar einen neuen Anlauf mit Werbung starten und dieses Treffen in der Ortsmitte machen. Von Seiten des Gemeinderates kam die Frage auf, ob man dies evtl. gemeinsam mit Lonsee machen könnte. Diese starten ebenfalls nächstes Jahr mit Oberlin e.V. BM Bourke sagt zu, in Lonsee diesbezüglich nachzufragen.   

TOP 5.2: Vorlesen des Protokolls