Neuigkeiten: Gemeinde Westerstetten

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Wohnungen für Flüchtlinge gesucht

icon.crdate10.12.2021

Für das Jahr 2022 hat Westerstetten eine Aufnahmeverpflichtung von ca. 17 Asylbewerbern. Für diese muss die Gemeinde Wohnraum finden.

Wohnungen für Flüchtlinge gesucht

Für das Jahr 2022 hat Westerstetten eine Aufnahmeverpflichtung von ca. 17 Asylbewerbern. Für diese muss die Gemeinde Wohnraum finden. Da die Kommunalwohnungen belegt sind, sind wir auf private Wohnungen angewiesen. Wir möchten hiermit nun alle Westerstetter bitten ihre leerstehenden Wohnungen für diese wichtige Aufgabe zur Verfügung zu stellen.

Vom Ablauf her wird ein Mietvertrag mit der Gemeinde abgeschlossen. Die Gemeinde ist Mieter der Wohnung und daher auch der Ansprechpartner des Vermieters bei Fragen, Problemen oder Schäden.

Die Wohnungen werden von der Gemeinde eingerichtet und möbliert. Der derzeitige Mietpreis beträgt je nach Zustand und Größe der Wohnung zwischen 5,15 € - 5,58 € / m² zuzüglich Nebenkosten. Der Mietpreis bei einer Wohnungsgröße zwischen 35-60 m² mit mittlerer Ausstattung beträgt zum Beispiel 5,58 €, bei einer Wohnungsgröße mit 60-90 m² 5,15 € / m².

Vermieter haben ein Mitspracherecht darüber, wer in die Wohnung kommt. Die Verteilung erfolgt in enger Absprache mit dem Vermieter und unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse. Alle Flüchtlinge, welche zur Anschlussunterbringung in unsere Gemeinde kommen, waren bereits mindestens ein halbes Jahr in einer Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises, z.B.in Dornstadt, untergebracht und wurden dort schon mit dem Nötigsten, wie z.B. Kleidung, versorgt. Unsere Lebensweise ist ihnen schon ein Stück weit vertraut und sie können Ihren Tagesablauf selbst meistern. Der Vermieter ist daher kein „Ansprechpartner“ oder „Betreuer“ für die Mieter. Als Unterstützung und Integrationshilfe werden den Flüchtlingen Personen des örtlichen Helferkreises Asyl zur Seite stehen. Da der Männeranteil unter den Asylsuchenden besonders hoch ist, werden hier auch Wohngemeinschaften gebildet, die aber von Mitarbeitern des Landkreises passend nach Herkunftsland, Religion, örtliche Gegebenheit etc. ausgewählt werden.

Wenn sie eine Wohnung zu vermieten haben wird mit einem Mitarbeiter der Gemeinde und der Aufnahmeeinrichtung des Kreises ein Gespräch geführt und auf die Vorstellungen des Vermieters eingegangen.

Weiterhin steht Ihnen ein Ansprechpartner des örtlichen Helferkreises bzw. der Gemeinde während der gesamten Mietdauer zur Verfügung.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an Herrn Bürgermeister Alexander Bourke, Tel. 07348 / 9560-0 wenden.