3G-Pflicht bei Besuch im Rathaus
icon.crdate21.12.2021
Beim Besuch von Rathäusern gilt die 3G-Regel.
Seit dem 20. Dezember ist beim Besuch von Rathäusern die 3G-Regel verpflichtend. Für nicht immunisierte Personen ist ein Testnachweis von Teststationen oder ein Testnachweis von betrieblichen Testungen vorzulegen.
Wir bitten um Beachtung.
Ihre Gemeindeverwaltung