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Änderungen Abfallwirtschaft

icon.crdate17.02.2022

Übernahme der Abfallentsorgung durch den Landkreis ab 01.01.2023

Übernahme der Abfallwirtschaft durch den Landkreis

Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis: Neue Informationsangebote für die Öffentlichkeit/ Bestellung der neuen Restmüll- und Biotonnen beginnt im März

  

Ab dem 1. Januar 2023 übernimmt der Alb-Donau-Kreis die Zuständigkeit für die Abfallentsorgung von den Städten und Gemeinden. Dieser Wechsel wurde von langer Hand sorgfältig konzipiert und geplant. Mit Veröffentlichung der Webseite und der ersten Ausgabe des ABFALL-KOMPASSES wird diese Veränderung nun erstmals für die Bürgerinnen und Bürger sichtbar. Beide Medienformate bieten einen guten Überblick über die wichtigsten Neuerungen und die vielen Vorteile dieses kreisweit organisierten Systems“, sagte Landrat Scheffold, der heute zusammen mit der Geschäftsführerin  Elke Bossert und dem Projektleiter Johannes Koepke die neue Webseite www.aw-adk.de der Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis vorstellte.

 

Unter dieser Internetadresse finden Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und andere Einrichtungen künftig alle Informationen rund um den neugegründeten Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis und dessen Dienstleistungsangebot. Ergänzt wird dieses Informationsangebot durch die Zeitschrift ABFALL-KOMPASS, die in dieser Woche als Postwurfsendung im Alb-Donau-Kreis verteilt wird und künftig regelmäßig erscheint.

 

Bedarfsabfrage für den Tonnentausch im Frühjahr

 

Der thematische Schwerpunkt der ersten Ausgabe liegt auf dem anstehenden Tonnentausch. Bedingt durch den Systemwechsel erhalten alle Nutzerinnen und Nutzern neue Abfallbehälter. Dafür versendet die Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis im März und April 2022 ein Anschreiben mit Bestellformular an alle Privathaushalte im Kreisgebiet. Diese Sendung enthält auch die persönlichen Zugangsdaten für die Online-Kundenkonten. Durch diese kann die Bestellung auch online über die Webseite durchgeführt werden.

 

Öffentliche Einrichtungen, Gewerbebetriebe oder andere Herkunftsbereiche erhalten eigene Bestellformulare. Über neun Wochen verteilt werden pro Woche etwa 11.000 Schreiben versandt. Die Rückmeldefrist beträgt vier Wochen.

 

Damit die ca. 100.000 Restmüll- und Bioabfalltonnen fristgerecht zum 1. Januar 2023 für die Abfallentsorgung zur Verfügung stehen, muss mit der Auslieferung bereits im September 2022 begonnen werden. Um Probleme mit der Zwischenlagerung der neuen Behälter zu minimieren, startet die Auslieferung zunächst in Städten und Gemeinden mit überwiegender Ein- und Zweifamilienhaus-Bebauung und endet in Kommunen mit zunehmend verdichteter Bauweise. Die bisher genutzten und teilweise im Eigentum der Nutzerinnen und Nutzer befindlichen Abfallbehälter werden ab Januar 2023 nicht mehr geleert, können aber – auf Wunsch – kostenfrei abgeholt und einer Verwertung zugeführt werden. 

 

Die neuen Tonnen haben Räder und entsprechen damit der derzeit geltenden DIN-Norm. Sie sind mit einem Chip ausgestattet, der jede Leerung erfasst. Das hat den Vorteil, dass beim Restmüll nur die tatsächlichen Leerungen abgerechnet werden. Die Abfallgebühren setzen sich aus einer Jahresgebühr in Abhängigkeit von der Tonnengröße und der Anzahl der in Anspruch genommenen Leerungen bei sechs Mindestleerungen zusammen. Für den Restmüll stehen Tonnen mit 40, 60, 80, 120, 240 und 1.100 Liter zur Auswahl. Die Restmülltonne kann 14-tägig zur Leerung bereitgestellt werden.

 

Einführung der Biotonne

 

Der Landkreis ist verpflichtet, Bioabfälle getrennt zu erfassen. Deshalb wird ab 2023 flächendeckend die Biotonne im Alb-Donau-Kreis eingeführt. Drei Tonnengrößen stehen zur Auswahl: 60, 120 oder 240 Liter. Die Biotonne wird 14-tägig geleert. Je nach Tonnengröße wird eine moderate Jahresgebühr erhoben, unabhängig von der Zahl der Leerungen.

 

Neben Anzahl und Größe der Abfallbehälter können bei der Bedarfsanfrage auch Behältergemeinschaften für die Restmüll- oder Biotonne gegründet werden. Wer selbst kompostiert, kann sich von der Biotonnen-Pflicht befreien lassen. Außerdem ist es auch möglich, dass in größeren Wohneinheiten Hausverwaltungen die Gebührenabrechnung übernehmen. Hierzu bittet die Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis um Kontaktaufnahme.

 

Telefonnummer: 0731 185-3333

Website: www.aw-adk.de

 

Servicezeiten Kundencenter Karlstraße ab 1. März 2022:

Mo – Do: 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Fr:           8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Servicezeiten Kundencenter-Hotline ab 1. März 2022:

Mo – Fr: 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

Gebührenübersicht ab 2023 für Restmüll- und Bioabfalltonnen: