Abschlag Wasser/Abwasser
Wir weisen darauf hin, dass die Abschlagszahlung für die Wasser-/Abwassergebühr zum 01.05.2022 zur Zahlung fällig ist. Für diese Zahlung werden keine gesonderten Bescheide zugestellt. Die Höhe der Abschlagszahlung entnehmen Sie bitte dem Wasser-/Abwasserbescheid vom Februar 2022.
Sollten Sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben, so wird die Rate zum Fälligkeitstermin vom Konto abgebucht. Bei Überweisung bitten wir unbedingt das Kassenzeichen anzugeben, welches Sie Ihrem Wasser-/Abwasserbescheid entnehmen.
Bei Überweisung auf eines der Konten der Gemeindekasse
- Sparkasse: IBAN DE46 6305 0000 0000 0004 02 / BIC SOLADES1ULM
- VR-Bank: IBAN DE45 6306 1486 0488 2530 04 / BIC GENODES1LBK
bitten wir darauf zu achten, dass die Zahlung fristgerecht erfolgt. Die Gemeinde ist bei nicht rechtzeitiger Zahlung zur Erhebung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen verpflichtet.
Ein Formular zur Erteilung einer Einzugsermächtigung erhalten Sie auf dem Bürgermeisteramt oder finden es auf unserer Homepage www.westerstetten.de.
Bürgermeisteramt Westerstetten