Amtliche Bekanntmachungen
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Genehmigungsverfahren Steinbrucherweiterung Westerstetten
Antrag
Die Firma Steinwerk Westerstetten GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 12/1, 89198 Westerstetten beabsichtigt die flächenmäßige Erweiterung des Steinbruchs Westerstetten um 8,8 ha in nördliche und östliche Richtung. Der Antragsgegenstand umfasst die Erweiterung sowie die Planung der Rekultivierung des Steinbruches durch Wiederherstellung einer gesicherten Forstkultur sowie landwirtschaftliche Fläche.
Das Vorhaben ist nach §§ 16 Abs. 1, 10 BImSchG in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und Ziffer 2.1.1 des Anhanges 1 der 4. BImSchV immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig. Das Genehmigungsverfahren wird mit integrierter UVP durchgeführt.
Hier (PDF-Dokument, 144,57 KB, 27.01.2026) finden Sie die öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung der Antragsunterlagen
Öffentliche Bekanntmachung Wegfall Erörterungstermin
des Landratsamts Alb-Donau-Kreis
über den Wegfall des Erörterungstermin nach § 16 der 9. BImSchV
Der durch öffentliche Bekanntmachung vom 29. Januar 2026 angekündigte Erörterungstermin
im Zusammenhang mit den Vorhaben der Steinwerk Westerstetten
GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 12/1, 89198 Westerstetten zur Erweiterung des bestehenden
Steinbruchs Westerstetten um 8,8 ha in nördliche und östliche Richtung,
entfällt. Der Erörterungstermin war für den 21. April 2026 vorgesehen.
In dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für die Erweiterung und
den Betrieb des Steinbruchs sind im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung keine
Einwendungen erhoben worden.
Ulm, 08. April 2026
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Genehmigung
Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat der Steinwerk Westerstetten GmbH & Co.
KG, Bahnhofstraße 12/1, 89198 Westerstetten, mit Entscheidung vom 27.08.2026 die
immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zur Erweiterung und zum Betrieb
des Steinbruches in Westerstetten erteilt.
Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigungsentscheidung (PDF-Dokument, 126,51 KB, 09.09.2026)
Die Genehmigungsentscheidung sowie die zugrunde liegenden Antragsunterlagen entsprechend der Bekanntmachung liegen in der Zeit vom
11.09.2026 bis 25.09.2026 während der Dienststunden auf dem Rathaus Westerstetten aus. Außerdem sind die Bekanntmachung, die Entscheidung sowie die ausliegenden
Antragsunterlagen auf der Homepage des Landratsamt Alb-Donau-Kreis (www.alb-donau-kreis.de) unter dem Menüpunkt „Amtliche Bekanntmachungen“ sowie
über das UVP-Portal (www.uvp-verbund.de) einsehbar.





