Gemeinderatssitzung am 20.02.2024
icon.crdate27.02.2024
Bericht aus der Sitzung
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 20.02.2024
TOP 1: Bürger fragen
Von Seiten der anwesenden Bürger wurden mehrere Fragen gestellt.
Es ging um das Schotterwerk, das Verkehrsgutachten, die Neugestaltung des Kirchplatzes, die Unterbringung von Flüchtlingen sowie Lagermöglichkeiten für die Vereine.
TOP 2: Spendenbericht 2023
Im vergangenen Jahr hat die Gemeinde und ihre Einrichtungen wieder einige Spenden erhalten. Für diese großzügigen Geldzuweisungen ist die Gemeinde sehr dankbar. Sie kommen hauptsächlich dem Kindergarten und der Schulkindbetreuung zugute.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Annahme der Spenden für das Jahr 2023.
TOP 3: Investitionsplanung 2024
Im Jahre 2024 hat die Gemeinde wieder viele Investitionen geplant. Über alle Maßnahmen wurde der Gemeinderat bereits unterrichtet. In der Sitzung soll noch die Feinabstimmung für den Haushaltsplan erfolgen.
Bürgermeister Herr Bourke geht jede einzelne Maßnahme durch. Er gibt an, dass jeder Einzelmaßnahme dann bei Durchführung noch vorher zugestimmt werden müsse. Insgesamt seien viele Kleinmaßnahmen aufgelistet, unter Anderem Anschaffungen für die Feuerwehr, den Bauhof und bereits beschlossene bzw. umgesetzte Maßnahmen wie z.B. die Smartboards für die Grundschule, eine neue Wasserleitung zum Sportplatz oder neue Schaltkästen für die Straßenbeleuchtung.
Die einzelnen Maßnahmen werden abschließend im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2024, voraussichtlich nach der März-Sitzung veröffentlicht.
Der Gemeinderat stellt zu einzelnen Projekten bzw. Anschaffungen ausführlich Fragen. Diese werden detailliert beantwortet. Einzelne größere Projekte, und ob diese ausgeführt werden sollen sind Thema der Sitzung bzw. kommender Sitzungen.
Der Gemeinderat beschließt anschließend einstimmig die Investitionsplanung für das Jahr 2024.
TOP 4: Körperschaftssteuer der Betriebe gewerblicher Art TOP 4.1: Verwendung des handelsrechtlichen Jahresgewinns
Der BgA Wasserversorgung konnte im Jahr 2022 erstmals einen Gewinn in der Höhe von 9.802 € erzielen. Durch die Verlustvorträge der letzten Jahre i.H.v. 260.624 € fällt dennoch keine
Körperschaftssteuer an. Allerdings bedeutet eine Gewinnausschüttung an die Trägerkörperschaft eine Besteuerung durch die Kapitalertragssteuer plus Solidaritätszuschlag. Durch eine mögliche Rücklagenbildung im steuerlichen Einlagekonto und die Verwendung der Rücklage für Zwecke des Betriebs kann der Anfall von KESt vermieden werden. Von der Verwaltung wird empfohlen für alle drei BgAs jährlich einen Beschluss vor dem 01.08. zu fassen, einen möglichen handelsrechtlichen Gewinn stehen zu lassen. Folgender Beschlussvorschlag steht zur Abstimmung: „Der handelsrechtliche Jahresgewinn 2023 der Regiebetriebe
- Wasserversorgung
- Photovoltaikanlagen
- Verpachtung Breitbandnetz der Gemeinde Westerstetten soll dem jeweiligen Betrieb durch Stehenlassen als Eigenkapital zur Verfügung stehen, indem er der allgemeinen Rücklage des jeweiligen Betriebs zugeführt wird.“
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Verwendung des handelsrechtlichen Jahresgewinns 2023, wie von der Verwaltung vorgeschlagen.
TOP 4.2: Verzinsung der Kassenmehrausgaben BgA Wasserversorgung
Im Rahmen der Körperschaftssteuererklärung 2022 wurde ein steuerrechtlicher
Optimierungsbedarf gefunden. Der BgA Wasserversorgung verfügt über ein steuerliches Konto mit
Einnahmen und Ausgaben. Der Gemeinderat hat bisher keine Verzinsung der
Kassenmehrausgaben bzw. Kassenmehreinnahmen beschlossen. Für die Wasserversorgung wurde ein durchschnittlicher Kassenmehreinnahmenbetrag von rd. 85.400 € berechnet. Die NichtBerücksichtigung des Zinsertrages hierfür selbst ohne entsprechenden Gemeinderatsbeschluss würde eine verdeckte Gewinnausschüttung i.S. der R 8.2 Abs. 1 auslösen. Deshalb wurden im
Jahresabschluss 2022 die Zinserträge angesetzt. Zur Vermeidung möglicher verdeckter
Gewinnausschüttungen empfiehlt die Verwaltung folgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:
„Die Kassenmittel des Regiebetriebs Wasserversorgung der Gemeinde Westerstetten werden künftig mit dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) verzinst. Wenn der Basiszinssatz negativ ist, ist ein positiver Kassenbestand nicht zu verzinsen. Die Kassenmehrausgaben sind mit 2,0 % über dem Basiszinssatz der EZB zu verzinsen.“
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Kassenmittel des Regiebetriebs Wasserversorgung der Gemeinde Westerstetten mit dem Basiszinssatz der EZB zu verzinsen. Wenn der Basiszinssatz negativ ist, ist ein positiver Kassenbestand nicht zu verzinsen.
TOP 5: Erstellung einer Konzeption / Zehntstadel
Der Zehntstadel neben dem Rathaus wurde vor mehreren Jahren durch die Gemeinde erworben.
Seither wird er lediglich für Lagertätigkeiten des Bauhofes verwendet. Im Rahmen der
Quartiersentwicklung wurden viele Ideen zur künftigen Nutzung des Stadels eingebracht. Diese Ideen sollen jetzt Im Rahmen einer Konzeption aufgearbeitet werden. Hierzu wird vorgeschlagen, das Büro 4+5 zu beauftragen.
Bürgermeister Bourke erläutert die Aufgabe des Büros. Es soll zunächst mal die Grundlagen der
Bebaubarkeit wie z.B. Abklärungen mit dem Denkmalamt, Bausubstanz,
Bodengrunduntersuchung etc. klären und dann Möglichkeiten hierzu aufzeigen. In diesem Zusammenhang soll auch die Verkehrssituation unter die Lupe genommen werden.
Der Gemeinderat begrüßt es ausdrücklich, dass man nun einen weiteren wichtigen Punkt aus der Quartiersentwicklung planerisch als auch konzeptionell bearbeitet und beschließt einstimmig, das Büro 4+5 hierzu zu beauftragen.
TOP 6: Neugestaltung Kirchplatz
Ende letzten Jahres wurde beschlossen den Kirchplatz neu zu gestalten. Voraussetzung hierfür war, dass von Seiten der Vermögen und Bau der Kirchenteil gemeinsam mit der Kirche ebenfalls die Konzeption umsetzt und die Gesamtkosten erheblich reduziert werden können.
Von Seiten der Vermögen und Bau wird 2024 das Kirchenportal geöffnet sowie ein Eingang durch die Kirchenmauer geschaffen. Weitere Maßnahmen werden durch Vermögen und Bau derzeit noch nicht mitgetragen.
Aufgrund der noch ungeklärten Kostenbeteiligung der Vermögen und Bau sowie weiterem Bedarf der Kostenreduzierung wird vorgeschlagen, das Projekt 2024 nicht umzusetzen.
Der Gemeinderat kann sich den Ausführungen anschließen und findet es gut, dass man das ganze Projekt nochmals überdenkt und weiter beplant. Man habe damals im Beschluss Bedingungen zur Umsetzung gestellt. Da diese nun nicht erfüllt sind, kann der Beschluss vom 14.11.2023 nicht umgesetzt werden.
TOP 7: Erweiterung Hallenplatz
Im Rahmen der Baugenehmigung für die Lonetalhalle besteht für die Gemeinde noch die Auflage, eine weitere Parkplatzreihe anzulegen. Hierfür wurde von Seiten des Büros 4+5 eine
Kostenschätzung i.H.v. 196.000 € erstellt. Bei Ausführung soll ebenfalls Kontakt mit der Polizei bezüglich der Herstellung des Verkehrsübungsplatzes aufgenommen werden.
Hierzu werden zahlreiche Fragen aus dem Gemeinderat gestellt. Zum einen wird gefragt, ob eine Ausführung bereits dieses Jahr zwingend erforderlich ist und zum anderen inwiefern ein Verkehrsübungsplatz hier dringend notwendig sei.
Die letzten Jahre fand das Fahrradtraining in Lonsee statt. Hierzu fuhr ein paar Wochen ein Bus die Kinder hin und zurück. Ein Verkehrsübungsplatz in Westerstetten sei daher nicht zwingend notwendig und würde auch nur die jährlichen Buskosten, ca. 2.000 € einsparen.
Es sind weitere Parkplätze herzustellen. Inwiefern hierzu auch die Parkplätze unten am ehem.
Feuerwehrhaus herangezogen werden können müsste erfragt und ggf. beplant werden. Zum
Zeitpunkt des Baus der Halle war der planerische Stand, dass am Feuerwehrhaus ein komplettes Parkverbot am befestigten Platz herrschte, da sich dort die Feuerwehrausfahrt befand. Inzwischen ist die Situation so, dass sich dort lediglich die Zufahrt zum Haus gewährt werden muss.
Insgesamt sei man sich einig, dass dieses Projekt noch nicht in 2024 umgesetzt werden müsse. Eine Anfrage bezüglich der Parkplätze solle aber an das Landratsamt gestellt werden.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Maßnahme zu verschieben.
TOP 8: Bausachen TOP 8.1 Bauvoranfrage Baugebiet Brunnenhalde / Anbau an ein Wohnhaus
Für das Flst. 1171, Erlenweg wird der Anbau an das bestehende Wohnhaus als 2-stöckiger Flachdachbau im Rahmen eines Bauvorbescheides angefragt. Es werden folgende Befreiungen beantragt:
- Überschreitung der Baulinie
- Befreiung für ein Flachdach auf dem Anbau
- 2 Vollgeschosse
- Überschreitung der Traufhöhe
- Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ)
Von Seiten zweier betroffener Nachbarn gibt es im Rahmen der Angrenzeranhörung erhebliche Bedenken bezüglich der Befreiungen.
In der anschließenden Beratung wird intensiv über die beantragten Befreiungen diskutiert. Einerseits ist es Ziel des Landes, verdichtete Bebauung zu ermöglichen, andererseits werden dort gebündelt alle Befreiungen beantragt, die bis dahin in dem Baugebiet bis vor kurzem vom Landratsamt abgelehnt wurden. Letztendlich stimmt der Gemeinderat mit 5 Gegenstimmen, 3 Stimmen dafür und einer Enthaltung dafür, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.
TOP 9: Sonstiges TOP 9.1: Fragen aus dem Gemeinderat
Aus dem Gemeinderat werden keine Fragen gestellt.
TOP 9.2: Vorlesen des Protokolls