Sitzungsberichte: Gemeinde Westerstetten

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Gemeinderatssitzung am 19.03.2024

icon.crdate26.03.2024

Bericht aus der Gemeinderatssitzung

TOP 1: Bürger fragen

Von Seiten eines Bürgers wurde die Frage gestellt, inwieweit Fragen in den Sitzungen dokumentiert werden. Hierzu wurde angegeben, dass das Protokoll detailliert geschrieben wird und im Mitteilungsblatt eine Kurzversion mit der Thematik und den gefassten Beschlüssen veröffentlicht ist. Dies ist in den meisten Kommunen so üblich.

TOP 2: Auslegungsbeschluss Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Spielberg“

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange wurde im Zeitraum 06.03.2023 bis 12.04.2023 durchgeführt. Die vorliegenden Stellungnahmen hieraus wurden ausgewertet und entsprechend dem vorliegenden Abwägungsvorschlag im Entwurf berücksichtigt

Zur Fortführung des Verfahrens ist als nächster Schritt die öffentliche Auslegung erforderlich.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden durch Hr. Schmuck, Büro Wassermüller ausführlich erläutert.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig

1.         Der Behandlung der vorgetragenen Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behördenbeteiligung entsprechend der Zusammenstellung des Ing.-Büros WASSERMÜLLER ULM GmbH vom 06.02.2024 wird zugestimmt.

2.         Der Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Spielberg“ in der Fassung vom 19.03.2024 des Ingenieurbüros WASSERMÜLLER ULM wird gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

3.         Die Verwaltung wird beauftragt die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

TOP 3: Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024

Nach § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg haben die Gemeinden für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung der Erträge und Aufwendungen sowie der Ein- und Auszahlungen des Haushaltsjahres, den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen, den Höchstbetrag der Kassenkredite sowie die Steuerhebesätze für die Realsteuern.

Beim Gesamtergebnishaushalt ergibt sich ein Gesamtergebnis von - 8.244 €. Das bedeutet, dass die Aufwendungen einschließlich der Abschreibungen nicht vollumfänglich erwirtschaftet werden können und der Fehlbetrag der Rücklage entnommen werden muss. Im Gesamtfinanzhaushalt beträgt der geplante Zahlungsmittelüberschuss aus dem Ergebnishaushalt für das aktuelle Haushaltsjahr 455.984 €. Nach Verrechnung mit dem Saldo aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit wird eine Änderung des Finanzierungsmittelbestands i.H.v. 200.323 € veranschlagt. Für das Jahr 2024 ist keine Kreditaufnahme geplant. Die Pro-Kopf-Verschuldung beträgt zum 01.01.2024 bei 654 €/ Kopf und verringert sich bis zum Jahresende voraussichtlich auf 574 €/ Kopf. Die aufgeführten Ergebnisse des Jahres 2022 sind als vorläufig zu betrachten. Die genauen Zahlen sind erst nach Erstellung des Jahresabschlusses 2022 verfügbar.

Der Haushaltsplan wird anhand einer ausführlichen PowerPoint-Präsentation von unserer Kämmerin Frau Rebl vorgestellt und erläutert. Hierzu haben die Gemeinderäte zahlreiche Fragen.

Der Gemeinderat fasst hierzu abschließend den einstimmigen Beschluss:

Für das Haushaltsjahr 2024 wird die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan beschlossen.

Der mehrjährigen Finanzplanung inkl. Investitionsprogramm gem. § 85 GemO für die Haushaltsjahre 2024 bis 2027 wird zugestimmt.

TOP 4: Quartier 2030 / Jugendraum / Vorstellung Oberlin-Haus

Im Rahmen der Quartiersentwicklung gab es ein spezielles Jugendhearing. Hierbei wurde der Wunsch geäußert, einen Jugendraum in Westerstetten einzurichten.

Das Oberlin-Haus betreut unter Anderem Jugendräume in Nachbargemeinden und führt auch die Schulsozialarbeit am Bühl-Schulzentrum durch. Herr Coppola von Oberlin e.V. berichtet in der Sitzung von den bisherigen Erfahrungen und der Konzeption zur Betreuung eines Jugendraumes.

Vom Stellenumfang her ist eine 25%-Stelle angedacht. Dies entspricht in etwa 8 Stunden in der Woche, also z.B. zwei Tage Öffnung eines Jugendraums. Das Wichtigste hierbei ist das erste Treffen mit den Jugendlichen, da diese entscheiden sollen, was sie gerne hätten und wo so etwas stattfinden soll. AAn der Sitzung nahmen auch Jugendliche teil. Diese wurden während der Diskussion mit eingebunden, um Ihre Sicht bzw. Ihre Wünsche darzustellen.

Insgesamt war man sich im Gremium einig, dass man das Thema zunächst mal Ein Jahr (Kosten ca. 2.500 € / Monat) durchführen sollte. Danach wisse man, ob das Format angenommen wird oder nicht. Hierzu soll ein Erstes Treffen mit den Jugendlichen im Vereinsraum stattfinden, sobald die Stelle von Oberlin e.V. besetzt ist. Die Kick-Off-Veranstaltung sowie die zukünftigen wöchentlichen Treffen sollen eng mit den anderen örtlichen Jugendgruppen abgestimmt werden, so dass es hier nicht zu Überschneidungen kommt.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Oberlin e.V. zunächst für Ein Jahr mit der Jugendarbeit zu beauftragen.  

TOP 5: Brandschutzgutachten Grundschule Westerstetten

Im Jahr 2023 wurde ein Brandschutzgutachten für die Grundschule sowie den Kindergarten in Auftrag gegeben. Gemeinsam mit der Firma AST Blaustein (Arbeitsschutz) sowie der Fa. Brandschutzkonzepte Siegwardt wurden die Gebäude überprüft. Im Kindergarten wurden kleinere Änderungen gemacht (u.A. Einbau Brandschutzmeldeknöpfe).

In der Grundschule wurde festgestellt, dass der Brandschutz nicht auf dem aktuellen Stand ist. Insgesamt ist in der Grundschule Handlungsbedarf gegeben. Das Architekturbüro 4+5 wurde mit der Erstellung eines Angebotes für die Umsetzung des Brandschutzgutachtens in der Grundschule beauftragt. Die Kostenschätzung beläuft sich auf 51.027 € Brutto und ist im Haushaltsplan 2024 im Ergebnishaushalt eingestellt. Hierdurch wird die Grundschule auf den aktuellen Stand in Sachen Brandschutz gebracht. Insbesondere handelt es sich hierbei um neue, automatisch schließende Brandschutztüren sowie die Ertüchtigung bestehender Brandschutzvorrichtungen. Abschließend soll dann der Fluchtwegeplan auf den aktuellen Stand gebracht werden.

Der Gemeinderat stellt hierzu einige Fragen und beschließt einstimmig, die vorgestellten Maßnahmen so bald wie möglich umzusetzen.  

TOP 6: Pizzeria Renovierungen

Im Haushalt sind Mittel für Renovierungsarbeiten im Gebäude der Pizzeria eingestellt.

Hierzu wurde in der letzten Bauausschusssitzung das Gebäude angeschaut und festgelegt, was dringend gemacht werden sollte. Unter anderem sind dies neue Fenster und Eingangstüren im Erdgeschoss, Erneuern der Aussenfassade, Be- und Entlüftung in den Gasträumen sowie in der Küche, Streicharbeiten im Flur sowie im Frühjahr 2025 Umgestaltung des Biergartens. Danach sollte zeitnah die Sanierung der WC-Anlagen erfolgen. 

Im Haushalt 2024 sind hierfür Mittel i.H.v. 140.000 € als Ausgaben und 54.000 € Zuschüsse aus dem Landessanierungsprogramm sowie dem Bundesprogramm Energieeffizienz eingeplant.

Es wird empfohlen, die vom Bauausschuss vorgeschlagenen Arbeiten zu beschließen. 

Der Gemeinderat schließt sich der Vorgehensweise an und beschließt einstimmig die vom Bauausschuss vorgeschlagenen Maßnahmen.

TOP 7: Erwerb von zwei Wohnungen Klinge 1 / betreutes Wohnen

Die Firma Granat hat der Gemeinde nun ein Angebot zum Erwerb zweier Wohnungen mit 54,6 m² unterbreitet. Beide Wohnungen zusammen kosten 439.920 €. Mit Tiefgaragenstellplatz würde für jede Wohnung noch 18.000 € Brutto hinzukommen. Die Zahlung kann bis zum Jahr 2025 gestundet werden. Im Investitionsplan 2025 sind hierfür Mittel i.H.v. insgesamt 500.000 € eingeplant.

Hierzu werden aus dem Gremium zahlreiche Fragen gestellt. Man ist sich einig, dass der Kauf der Wohnungen mit TG-Stellplätze erfolgen soll. Im Vertrag solle jedoch wenn möglich eine Klausel eingebracht werden, dass die Gemeinde vom Kauf zurücktreten kann, wenn genügend Wohnungen zwischenzeitlich durch den Bauträger verkauft werden können.

Der Erwerb der beiden Wohnungen samt TG-Stellplätze wird einstimmig beschlossen.  

TOP 8: Bausachen

TOP 8.1: Abbruch altes Wohnhaus Hauptstraße Flst. 107, Bau eines neuen Wohnhauses

Der Eigentümer des alten Hauses auf dem Flst. 107 plant den Abbruch sowie den Neubau des Wohnhauses. Ein Bebauungsplan ist dort nicht vorhanden.

Der Gemeinderat stellt hierzu einige Fragen. Das Gebäude gehört zu einem landwirtschaftlichen Anwesen und ist auch voraussichtlich genehmigungsfähig. Da dort kein Bebauungsplan vorhanden ist richtig sich die Bebauung nach der Umgebungsbebauung. Dies wird bei dem geplanten neuen Wohngebäude erfüllt.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.  

TOP 9: Sonstiges

TOP 9.1: Fragen aus dem Gemeinderat

Von Seiten des Gremiums werden keine Fragen gestellt.

TOP 9.2: Vorlesen des Protokolls