Gemeinderatssitzung
icon.crdate19.04.2024
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 16.04.2024
TOP 1: Bürger fragen
TOP 2: Auslegungsbeschluss Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Lützelbuch“
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange wurde im Zeitraum 27.11.2023 bis 29.12.2023 durchgeführt. Die vorliegenden Stellungnahmen wurden ausgewertet und entsprechend dem vorliegenden Abwägungsvorschlag im Entwurf berücksichtigt.
Zur Fortführung des Verfahrens wird als nächster Schritt die öffentliche Auslegung erforderlich.
Der Vorsitzende erläutert die eingebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die Stellungnahmen hierzu. Aus dem Gremium werden vereinzelt Fragen hierzu gestellt.
Der Gemeinderat beschließt abschließend einstimmig:
1. Die zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Solarpark Lützelbuch“, Gemeinde Wes-terstetten, bisher vorgebrachten Stellungnahmen werden wie in der Anlage „Stellungnahmen und Behandlung der Stellungnahmen“ vom 16.04.2024 aufgeführt behandelt.
2. Die zum Vorentwurf der Örtlichen Bauvorschriften „Solarpark Lützelbuch“, Gemeinde Westerstetten, bisher vorgebrachten Stellungnahmen werden wie in der Anlage „Stellungnahmen und Behandlung der Stellungnahmen“ vom 16.04.2024 aufgeführt behandelt.
3. Der Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Lützelbuch“, Gemeinde Westerstetten, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A vom 16.04.2024) und dem Schriftlichen Teil (Teil B 1 vom 16.04.2024), wird mit der Begründung vom 16.04.2024, einschließlich Um-weltbericht vom 18.03.2024 gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch beschlossen.
3.4 Der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften „Solarpark Lützelbuch“, Gemeinde Westerstetten, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A vom 16.04.2024) und dem Schriftlichen Teil, (Teil B 2 vom 16.04.2024), werden mit der Begründung vom 16.04.2024, einschließlich Umweltbericht vom 18.03.2024 gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 74 Abs. 7 LBO i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
3.5 Dieser Beschluss des Gemeinderats ist ortsüblich bekannt zu machen.
TOP 3: Anpassung der Kindergarten- und Krippenentgelte Kindergartenjahr 2024/2025
Die neue Empfehlung der kommunalen Landesverbände bez. der Kindergartenentgelte wurde nun veröffentlicht. Diese sieht eine Anhebung der Gebühren/Entgelte um durchschnittlich 7,5 % vor. Es wird vorgeschlagen, der Empfehlung im Ü3-Bereich zu folgen.
Im U3-Bereich liegt die Gemeinde von den Empfehlungen noch weit entfernt. Ziel ist es, sich der Empfehlung Schritt für Schritt anzunähern. Daher werden drei verschiedene Anpassungen vorgeschlagen. Grundsätzlich wird eine Kostendeckung durch Elternbeteiligung in der Höhe von 20% angestrebt.
Aus dem Gemeinderat werden verschiedene Fragen zur Kostendeckung gestellt. Insgesamt sieht man ebenfalls die Notwendigkeit, hier kontinuierlich anzupassen, um die 20 % Kostendeckung durch Elternbeiträge zu erreichen.
Es wird abschließend einstimmig beschlossen, im Kindergartenbereich die vom Landesverband empfohlenen 7,5 % sowie im Krippenbereich lediglich 80 % der vom Landesverband empfohlenen Erhöhungen umzusetzen.
Neue Gebühren ab dem 1. Sept. 2024:
Kindergarten | 2023/2024 | 2024/25 | |
Zone 1 | 1 Kind | 138,00 € | 148,00 € |
| 2 Kinder | 107,00 € | 115,00 € |
| 3 Kinder | 72,00 € | 78,00 € |
| ab 4 Kinder | 24,00 € | 26,00 € |
Zone 2 | 1 Kind | 151,80 € | 163,00 € |
| 2 Kinder | 117,70 € | 127,00 € |
| 3 Kinder | 79,20 € | 86,00 € |
| ab 4 Kinder | 26,40 € | 29,00 € |
Zone 3 | 1 Kind | 177,10 € | 190,00 € |
| 2 Kinder | 137,30 € | 148,00 € |
| 3 Kinder | 92,40 € | 100,00 € |
| ab 4 Kinder | 30,80 € | 34,00 € |
Zone 4 | 1 Kind | 197,30 € | 212,00 € |
| 2 Kinder | 153,00 € | 165,00 € |
| 3 Kinder | 103,00 € | 112,00 € |
| ab 4 Kinder | 34,30 € | 38,00 € |
Zone 5 | 1 Kind | 212,50 € | 228,00 € |
| 2 Kinder | 164,80 € | 178,00 € |
| 3 Kinder | 110,90 € | 120,00 € |
| ab 4 Kinder | 53,00 € | 53,00 € |
Krippe | 2023/2024 | 2024/25 | |
Zone 1 | 1 Kind | 306,00 € | 351,00 € |
| 2 Kinder | 227,25 € | 261,00 € |
| 3 Kinder | 153,75 € | 176,00 € |
| ab 4 Kinder | 60,75 € | 70,00 € |
Zone 2 | 1 Kind | 336,60 € | 386,00 € |
| 2 Kinder | 249,98 € | 287,00 € |
| 3 Kinder | 169,13 € | 194,00 € |
| ab 4 Kinder | 66,83 € | 77,00 € |
Zone 3 | 1 Kind | 392,70 € | 451,00 € |
| 2 Kinder | 291,68 € | 335,00 € |
| 3 Kinder | 197,33 € | 226,00 € |
| ab 4 Kinder | 78,00 € | 90,00 € |
Zone 4 | 1 Kind | 437,55 € | 502,00 € |
| 2 Kinder | 324,98 € | 374,00 € |
| 3 Kinder | 219,90 € | 252,00 € |
| ab 4 Kinder | 86,85 € | 100,00 € |
Zone 5 | 1 Kind | 471,23 € | 541,00 € |
| 2 Kinder | 349,95 € | 402,00 € |
| 3 Kinder | 236,78 € | 271,00 € |
| ab 4 Kinder | 93,53 € | 107,00 € |
Bei Betreuung an zwei Tagen je Woche: 50 % davon. | |||
(Bei der Berechnung der Gebühren werden alle im Haushalt lebende Kinder | |||
der Familie unter 18 berücksichtigt.) | |||
Hinzu kommen überall noch 4,- € Koch- und Spielgeld pro Monat. | |||
Das Mittagessen wird gesondert abgerechnet. |
TOP 4: Verkehrsübungsplatz an der Lonetalhalle
Bei einem gemeinsamen Termin mit der Baurechtsbehörde konnte die Auflage der Parkplatzerweiterung zur Gewinnung von weiteren Parkplätzen nun geklärt werden. Da die Zweckbindung der Parkplätze vor dem alten Feuerwehrhaus weggefallen ist, können diese nun stattdessen angerechnet werden. Bei einem gemeinsamen Termin mit der Verkehrspolizei konnte auch eine Lösung bezüglich des angedachten Verkehrsübungsplatzes gefunden werden.
Der Verkehrsübungsplatz kann nun markiert und dann künftig zur Fahrradausbildung genutzt werden. Für die Markierungen werden Kosten i.H.v. ca. 10.000 € erwartet.
Der Gemeinderat begrüßt die Maßnahme. Es wird angemerkt, dass es ursprünglich hieß, dass man den Übungsplatz mit der Platzgröße nicht bauen könne, dies aber jetzt doch möglich sei. Man müsse künftig solche Aussagen der Behörden kritischer hinterfragen, um nicht unnötig Geld zu verschwenden, obwohl dies vielleicht nicht nötig sei.
Insgesamt sehe man die Maßnahme als sehr positiv. Dadurch würden dann auch keine Bustransferkosten zum Übungsplatz in Lonsee mehr anfallen.
Die Maßnahme wird einstimmig beschlossen.
TOP 5: Friedhofssatzung und Bestattungsgebühren
TOP 5.1: Kalkulation Urnengemeinschaftsgrab im Wiesengrabfeld
Auf dem Friedhof in Vorderdenkental wurde ein Wiesengrabfeld angelegt. Hier können Menschen „halbanonym“ bestattet werden. Der Name inkl. Datum wird mit einem Edelstahlplättchen an der Stele befestigt. Das Grab darf nicht geschmückt, muss aber auch nicht von den Angehörigen gepflegt werden. Der neue Gebührentatbestand bedarf der Kalkulation einer Nutzungsgebühr. Da bei den anderen Grabnutzungsgebühren ein Kostendeckungssatz i.H.v. 50 % gewählt wurde, sollte dieser hier ebenso verwendet werden. Die neue Gebühr soll zum 01.05.2024 in Kraft treten.
Es wird vorgeschlagen, den vorgelegten Gebührensatz von 550 € zur Überlassung eines Urnengemeinschaftsgrabes im Wiesengrabfeld zu beschließen. Verluste aus den Vorjahren wurden nicht mit in die Kalkulation eingestellt werden.
Der Gemeinderat beschließt den Vorschlag einstimmig.
TOP 5.2: Neufassung der Friedhofssatzung
Die neue Grabart muss ebenso in die Friedhofssatzung mitaufgenommen werden.
Die abgeänderten Passagen sind farblich markiert (siehe Anlage zu TOP 5.2 Ö).
Es wird empfohlen, die Friedhofssatzung mit Anlage (Gebührenverzeichnis) wie vorgelegt zu beschließen.
Das neue Wiesengrabfeld und die Vorschriften hierzu müssen in der Satzung mit aufgenommen w erden. Dies wird im Gemeinderat vorgestellt. Es soll eine einheitliche Schriftart und Schriftgröße vorgegeben werden.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Satzungsänderung.
TOP 6: Bekanntgabe Erlass Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024
Der Kommunal- und Prüfungsdienst des Landratsamtes Alb-Donau Kreis hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 ohne Beanstandungen bestätigt. Der Erlass wird in der Sitzung vorgelesen.
Die Kommunalaufsicht geht im Haushaltserlass auf den Haushalt der Gemeinde für das Jahr 2024 ein. Es wird angemerkt, dass es positiv sei, dass Westerstetten trotz Investitionen i.H.v. 947.000 € im Jahr 2024 keine neuen Schulden aufnehmen muss und die Gemeinde am Ende des Jahres eine niedrige Verschuldung mit 574 € pro Kopf plant. Der Landesdurchschnitt vergleichbarer Kommunen beträgt 896 € pro Kopf.
Der Gemeinderat nimmt den Haushaltserlass zur Kenntnis.
TOP 7: Sonstiges
TOP 7.1: Fragen aus dem Gemeinderat
Aus dem Gemeinderat werden keine Fragen gestellt.
TOP 7.2: Vorlesen des Protokolls