Sitzungsberichte: Gemeinde Westerstetten

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Gemeinderatssitzung 19.11.2024

icon.crdate03.12.2024

Bericht aus der Sitzung vom 19.11.2024

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 19.11.2024 / öffentlich

 

TOP 1: Bürger fragen

 

TOP 2: Grundsteuerreform – Erlass der Hebesatzsatzung ab dem 01.01.2025

Mit Urteil des BVerfG vom 10.04.2018 wurde die Einheitsbewertung der Grundsteuer in der aktuell noch geltenden Form für verfassungswidrig erklärt. Das daraufhin im Bund erfolgte Gesetzgebungsverfahren zur Reform der Grundsteuer wurde im Bundestag am 18.10.2019 beschlossen. Aufgrund der im neuen Grundsteuergesetz ermöglichten Länderöffnungsklausel hat der Landtag am 04.11.2020 das Landesgrundsteuergesetz beschlossen.

Ab 2025 gelten die neuen Bemessungsgrundlagen, welche vom Finanzamt übermittelt werden. Daher sind auch die Hebesätze 2025 neu zu beschließen. Durch Gesetzesregelungen treten zum 31.12.2024 jegliche Regelungen zu den Hebesätzen außer Kraft und somit würde ohne neue Regelungen keine Grundsteuer erhoben werden können.

Bürgermeister Bourke trägt die Entwicklung und die Zusammensetzung vor und gibt an, dass Ziel der Gemeinde Westerstetten sein soll die Sätze so anzupassen, dass die Gemeinde genau so viel Grundsteuer einnimmt wie die Jahre zuvor. Es soll keine versteckte oder aktive Einnahmeerhöhung für die Gemeinde erfolgen. Die Umsetzung soll für die Gemeinde aufwandsneutral sein. Durch die veränderten Bemessungsgrundlagen von Seiten des Finanzamtes werden aber dennoch manche mehr und manche weniger zahlen müssen.

Für 2023 wurden folgende Grundsteuerbeträge eingenommen:

Grundsteuer A: Hebesatz 320 v.H., Messbetrag alt 3.765,90 €, Einnahme 12.050,88 €

Grundsteuer B: Hebesatz 300 v.H., Messbetrag alt 71.400,82 €, Einnahme 214.202,46 €

 

Um die neue Hebesteuer für die Gemeinde aufwandsneutral zu gestalten wird von der Verwaltung folgender Messbetrag vorgeschlagen:

Grundsteuer A: Hebesatz 410 v.H., Messbetrag neu 2.941,91 €, Einnahme 12.061,83 €

Grundsteuer B: Hebesatz 260 v.H., Messbetrag neu 83.000,58 €, Einnahme 215.801,51 €

 

Es handelt sich hierbei um eine Schätzung auf Basis der bisher vom Finanzamt übermittelten Messbescheide (ca. 98 % Grundsteuer B erhalten, ca. 70 % Grundsteuer A erhalten).

Im vom Land herausgegebenen Transparenzregister liegen wir damit für die Gemeinde Westerstetten im Mittelfeld der empfohlenen Werte.

 

Von Seiten des Gemeinderates wird begrüßt, dass die Gemeinde eine Aufwandsneutralität vorschlägt und nicht die Einnahmen dadurch erhöhen möchte. Zu dem Thema werden weitere Fragen gestellt.

 

In der Hebesatzsatzung ist ebenfalls die Gewerbesteuer enthalten. Von Seiten der Verwaltung wird keine Anpassung hierzu vorgeschlagen da man der Meinung ist, dass das Gewerbe nicht noch zusätzlich in diesen schwierigen wirtschaftlichen Zeiten belastet werden soll. Dem kann sich der Gemeinderat anschließen. 

 

Bürgermeister Bourke gibt den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit, weitere Fragen zu diesem Thema zu stellen. Es werden keine Fragen gestellt.

 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die neue Hebesatzsatzung ab dem 01.01.2025 mit den von der Verwaltung vorgeschlagenen Werten Grundsteuer A mit 410 v.H. und Grundsteuer B mit 260 v.H.

 

TOP 3: Forstbetriebsplan 2025

Revierförster Herr Eninger stellt in der Sitzung den Forstbetriebsplan 2025 vor und gibt eine Übersicht über den Zustand des Westerstetter Walds.

Insgesamt ist der Zustand des Westerstetter Walds sehr gut, da man gute Böden und genug Feuchtigkeit hatte, insbesondere dieses Jahr. Im Bereich Unterholz gab es einen starken Borkenkäferbefall, weshalb auch dort außerplanmäßig abgeholzt werden musste. Insgesamt sei der Borkenkäfer jedoch aufgrund des schnellen Eingreifens der letzten Jahre in den anderen Bereichen auf niedrigem normalen Niveau.

Die Waldhütte ist nun außen fertig, inklusive barrierefreiem Zugang. Im Inneren kann die Hütte nun noch ein paar Wochen austrocknen, bevor der Innenausbau fertig gestellt wird. Von Seiten der Gemeinde ist noch eine offizielle Eröffnung mit Umtrunk geplant. Von den Kosten her liege man bisher im Plan.

Insgesamt freut sich jeder, insbesondere die Grundschule und der Kindergarten auf die Nutzung nächstes Jahr als Waldklassenzimmer und für Naturspieltage. Die alte Schultafel sowie 25 Klassenzimmerstühle stehen schon bereit.   

Der Gemeinderat stellt zum Forstbetriebsplan und zum Gemeindewald, insbesondere bezüglich des Klimawandels noch fragen. Herr Eninger geht insbesondere beim Thema Klimawandel darauf ein, dass bereits seit einigen Jahren der Augenmerk verstärkt auf den Klimawandel angepassten Baumsorten liegt und diese hier gepflanzt werden. Man habe eine gute Durchmischung und sei daher auch für heißere und trockenere Sommer gut aufgestellt.

Der Gemeinderat beschließt abschließend einvernehmlich den vorgestellten Forstbetriebsplan 2025 und dankt Herrn Revierförster Eninger sowie dem Fachdienst Forst im Landratsamt für die gute Zusammenarbeit.  

 

TOP 4: Bundestagswahl / Aktueller Stand

Als Termin für die Bundestagswahl ist derzeit der 23. Februar 2025 festgelegt, sollte der Bundestag im Dezember aufgelöst werden. Dies bedeutet für die Verwaltung wegen der Kürze der Zeit ein Kraftakt. Es mussten umgehend Wahlzettel bestellt und alles für die Wahl organisiert werden. Normalerweise hat man hierfür 6-8 Monate, in diesem Fall jedoch genau 3 Monate Zeit. Derzeitiger Stand sei, dass alles rechtzeitig kommt und alle Fristen eingehalten werden können.

 

TOP 5: Sonstiges

TOP 5.1: Fragen aus dem Gemeinderat

Aus dem Gemeinderat werden folgende Fragen gestellt:

 

Umrüstung LED-Lampen: Es wird gefragt, inwiefern unsere Straßenlampen umgerüstet werden können, so dass diese dimmbar sind. BM Bourke gibt an, dass er dies beim Hersteller erfragen wird.

 

Bisamratten + Neue Vorschriften 30er-Zonen: Es wird gefragt, ob Probleme mit Bisamratten bekannt seien. BM Bourke gibt an, dass die Thematik bekannt sei und dass sobald Bürger anrufen der Bauhof sich darum kümmert. Leider stelle man dabei immer wieder fest, dass Haushalte ihren Biomüll sowie Essensreste die Toilette runterspülen. Dies sei natürlich bei dieser Thematik kontraproduktiv und begünstigt die Ausbreitung.

 

Das Land hat neue vereinfachte Vorschriften bezüglich der Einrichtung von 30er-Zonen erlassen. Die finale Version ist jedoch noch nicht da. Man müsse jedoch bedenken, dass verkehrsberuhigte Zonen auch kontrolliert werden müssen. Verbote sind nur sinnvoll, wenn engmaschig kontrolliert wird. Die Kapazitäten seien jedoch weder bei der Gemeinde noch beim Landkreis vorhanden. Man werde jedoch schauen, dass man die neuen Vorschriften so schnell wie möglich bekomme und hierüber berichten.

 

TOP 5.2: Vorlesen des Protokolls