Sitzungsberichte: Gemeinde Westerstetten

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Westerstetten

Gemeinderatssitzung

icon.crdate21.03.2025

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 18.03.2025

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 18.03.2025

TOP 1: Bürger fragen

Von Seiten eines anwesenden Bürgers wurde gefragt, wie beim Zehntstadel die Wahl auf das Architekturbüro 4+5 gefallen sei. Dies solle keine Kritik an der Entscheidung sein, nur Interesse. Hierzu wurde ausgeführt, dass man mit dem Büro 4+5 beim Feuerwehrhaus sehr zufrieden gewesen sei was die Abwicklung, die Kommunikation, die Qualität und insbesondere die Kosteneinhaltung anging. Ebenfalls sei das Büro 4+5 insbesondere auch auf Altbauten mit Denkmalschutz spezialisiert und in dem Bereich sehr erfahren. Diese Kombination führte dazu, dass man sich beim Zehntstadel für das Büro 4+5 entschieden hat.

TOP 2:Sanierung und Neukonzeption des historischen Zehntstadels Westerstetten

Die Gemeinde Westerstetten plant eine umfassende Sanierung und Neukonzeption des historischen Zehntstadels. Ursprünglich war vorgesehen, in einem ersten Schritt WC-Anlagen sowie eine Kücheneinheit zu installieren, um dann weitere Nutzungskonzepte für den Hauptraum zu entwickeln. Diese Teilrenovierung hätte sich auf rund 400.000 Euro belaufen.

Jedoch ergaben Untersuchungen eines Statikers, dass das Gebälk des Zehntstadels teilweise massiv beschädigt ist. Aufgrund dieser Erkenntnisse hat die Gemeinde beschlossen, die Planungen auf eine Vollrenovierung umzustellen.

Im ersten Schritt wird das Dach des historischen Gebäudes komplett saniert. Anschließend erfolgt der Ausbau des WC- und Küchenbereichs. Um die Barrierefreiheit innerhalb des Zehntstadels zu gewährleisten, wird der Boden im Gebäude angehoben und angeglichen. Die Gesamtkosten der Sanierung werden sich voraussichtlich auf rund 1,6 Millionen Euro über die kommenden drei Jahre belaufen. Die Gemeinde erhält bisher eine Förderung von etwa 50 % der anrechenbaren Kosten. Die Sanierung des Zehntstadels ist eines der bedeutendsten Projekte zur Stärkung und Aufwertung unserer Ortsmitte.

Herr Steiner vom Büro 4+5 stellte in der Sitzung die Planung vor. Die Planung sei drei Wochen vor der Sitzung auf der Homepage veröffentlicht und beworben worden, so dass alle Bürgerinnen und Bürger sich hierzu einbringen konnten.

Aus dem Gemeinderat wurde speziell bezüglich der Kosten nachgefragt, welcher Bereich am teuersten sei. Herr Steiner gab an, dass das Dach mit ca. 700.000 € der größte Posten sei. Ursächlich hierfür ist, dass Balken nicht nur getauscht, sondern teilweise auch restauriert und nach der damals üblichen Methode auch untereinander verbunden werden müssten gemäß dem Denkmalamt. Diese „alte“ Handwerkskunst beherrschen nicht viele Betriebe. Da gibt es in der Umgebung nur eine Handvoll Zimmererbetriebe. Das Interesse an der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen sei auch nicht besonders hoch. Weiterhin müssten im Dachbereich neue Verstrebungen und Verstärkungen hergestellt werden, da die Wand Richtung Hauptstraße sich über die Jahrhunderte nach Außen gewölbt hat. Bei solchen Gebäuden weiß man auch nie, was es noch an Überraschungen gibt. Insofern sei ein entsprechender Sicherheitspuffer einkalkuliert worden. Bürgermeister Herr Bourke gibt an, dass man inzwischen bereits 50 % der Gesamtkosten als Zuschuss gesichert habe und weitere 300.000 € beantragt sind. Das Ganze ist vom Bauablauf auf 3 Haushaltsjahre verteilt, so dass man hier pro Jahr von Kosten i.H.v. 250.000 € - 300.000 € für die Gemeinde spricht. Dies sei für ein solches Projekt durchaus vertretbar. Ebenfalls wird bezüglichd es Foyers bzw. des Windfangs nachgefragt sowie zum bisherigen Vordach. Das Vordach sei nicht denkmalgeschützt und könne wegkommen. Der Windfang soll mit zwei Türebenen versehen werden, wie bei der Lonetalhalle.

Eine Alternative zu dem Projekt gibt es nach Ansicht des Gremiums auch nicht. Es ist eines der ältesten Gebäude in Westerstetten und es wäre sehr schade, ihn verkommen zu lassen und dann am Ende abzureissen. Der Zehntstadel gehört zu Westerstetten und sollte einer Nutzung für alle Bürgerinnen und Bürger in der Ortsmitte zugeführt werden. Dies ist die Absicht der Planung.

Der Gemeinderat beschließt nach längerer Diskussion

TOP 3: Lärmaktionsplanung Westerstetten (Neudenkental)

Die Gemeinde Westerstetten ist durch die EU verpflichtet, eine Lärmaktionsplanung entlang der B10, hier Neudenkental durchzuführen, die Ergebnisse zu übermitteln und bei Überschreitungen der Lärmgrenzen für Anwohner Maßnahmen beim Regierungspräsidium Tübingen zu beantragen. Hierbei gibt es für die Gemeinde kein Ermessensspielraum.

Der Gemeinderat Westerstetten hat die Ergebnisse der erweiterten Lärmkartierung in der öffentlichen Sitzung am 02.07.2024 zur Kenntnis genommen und für die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit an der Lärmaktionsplanung freigegeben. Im Zeitraum vom 22.07.2024 bis einschließlich 23.08.2024 waren die Bürger aufgefordert, sich zur Lärmkartierung zu äußern und aktiv an der Lärmaktionsplanung mitzuwirken. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sind zwei Stellungnahmen eingegangen. Über die bisherigen Ergebnisse wurde der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 22.10.2024 informiert.

Es wurden nun abschließend Maßnahmen vorgeschlagen, die beim Regierungspräsidium beantragt werden sollen. Aufgrund der Überschreitungen ist die Gemeinde verpflichtet, diese Maßnahmen zu beantragen:

Sofortmaßnahmen Maßnahme 1: Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h (Tag & Nacht) im Bereich der B 10 Ortsdurchfahrt Hinterdenkental auf eine Läge von rund 200 m. Die Geschwindigkeitsreduzierung sollte durch geeignete Kontrollen einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen werden. Dies soll durch stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen erfolgen.

Mittelfristige Maßnahmen Maßnahme 2: Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelages (AC 11 oder SMA 8) im Bereich der B 10 Ortsdurchfahrt Hinterdenkental auf eine Läge von rund 200 m. Diese Maßnahme ist nach Auskunft des Regierungspräsidiums für 2027 geplant. Westerstetten, Lärmkartierung / Lärmaktionsplanung Runde 4 30190-18-03-2025 - Seite 8 –

Maßnahme 3: Planung einer Lärmschutzwand unmittelbar nördlich der B 10 Ortsdurchfahrt Hinterdenkental im Bereich der Gebäude Hinterdenkental 2, 3, und 4 auf eine Läge von rund 50 m in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden.

Maßnahme 4: Übernahme des Landschaftsschutzgebietes „Westerstetten“ (Schutzgebiets-Nr. 4.25.113) als „ruhiges Gebiet“ im Rahmen der Lärmaktionsplanung.

Der Gemeinderat stellt zu den Maßnahmen zahlreiche Fragen. Herr Kiener vom Büro Modus Consult gibt an, dass die Wahrscheinlichkeit auf Umsetzung der Maßnahmen (außer dem Einbau des lärmmindernden Belags im Jahr 2027) sehr gering sei. Das Regierungspräsidium habe bereits in seiner Anhörung angegeben, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h nicht in Frage komme dort, genauso wie ein Blitzer. Die Gemeinde müsse sie aber aufgrund der Überschreitungen dennoch beantragen, da die grundrechtliche Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von 70 dB(A)am Tag und 60 dB(A) dort überschritten wird.

Abschließend beschließt der Gemeinderat einstimmig, die oben aufgeführten Maßnahmen beim Regierungspräsidium Tübingen zu beantragen.

TOP 4:Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025

In der letzten Gemeinderatsitzung am 18.02.2025 wurde die von der Verwaltung vorgelegte Haushaltssatzung mit Haushaltsplan beschlossen. Die Unterlagen wurden der Rechtsaufsicht zur Genehmigung vorgelegt. Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass das Zahlenwerk des Haushaltsplans nicht mit dem Zahlenwerk der Haushaltssatzung und dem des Vorberichts übereinstimmen. Dies ist für eine Genehmigung jedoch zwingend erforderlich.

Die Verwaltung hat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan nochmals geprüft und festgestellt, dass das Zahlenwerk aus dem Haushaltsplan korrekt ist. Dass die Haushaltssatzung und der Vorbericht andere Zahlen ausweisen, liegt daran, dass versehentlich ein alter Bearbeitungsstand hochgeladen wurde. Diese haben einen Bearbeitungsstand vor Fertigstellung der Haushaltsplanung. Die Verwaltung hat die notwendigen Korrekturen vorgenommen und die Haushaltssatzung sowie den Vorbericht an die Zahlen aus dem Haushaltsplan angepasst.

Für eine Genehmigung empfiehlt die Rechtsaufsicht, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan in aktueller Fassung nochmals beschließen zu lassen. So werden alle Formalitäten eingehalten. Der Zahlenteil selbst bleibt unverändert und entspricht dem Stand aus der letzten Gemeinderatssitzung.

Die Verwaltung empfiehlt für das Haushaltsjahr 2025 die beigefügte Haushaltssatzung mit Haushaltsplan in aktueller Fassung zu beschließen.

Der mehrjährigen Finanzplanung inkl. Investitionsprogramm gem. § 85 GemO für die Haushaltsjahre 2025 bis 2028 soll zugestimmt werden.

Der Gemeinderat beschließt dies einstimmig.

TOP 5: Bausachen / 4-Fam.-Wohnhaus Vorderdenkental

Die Eigentümer des Flst. 51/12 im Neubaugebiet Weilertalweg beantragen den Bau eines 4-Fam.-Wohnhauses. Hierbei soll die Baugrenze minimal überschritten werden. Ebenso soll die Terrassenüberdachung ein Flachdach sein. Auch sollen anstatt Steinquader in einem Bereich des Grundstückes Beton-L-Steine verwendet werden. Dies muss alles befreit werden, da der Bebauungsplan noch aus dem Jahr 1999 sei und dies damals nicht zugelassen war. In heutigen Bebauungsplänen sei dies jedoch meißtens möglich. Letztendlich entscheide jedoch die untere Baurechtsbehörde (Landratsamt) über die Befreiung.

Bürgermeister Alexander Bourke erläutert die Pläne und gibt an, dass die Befreiungen nicht außergewöhnlich und aus seiner Sicht auch nicht problematisch seien. Der Gemeinderat sieht dies ebenfalls so und erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen für das Vorhaben sowie der beantragten Befreiungen. 

TOP 6: Umrüstung der restlichen Straßenlampen auf LED im Baugebiet Brunnenhalde

Im Baugebiet Brunnnenhalde sind noch ca. 55 Natrium-Dampf-Leuchten bei der Straßenbeleuchtung im Einsatz. Die letzten Wochen wurden Versuche mit neuen, insektenfreundlichen und dämmbaren LED-Leuchten durchgeführt. Die Rückmeldungen hierzu sind seitens der Anwohner positiv.

Im Haushaltsplan waren 2025 zwei neue Schaltkästen für 20.000 € eingeplant. Diese werden jedoch erst 2026 geliefert. Das Angebot für 55 neue LED-Leuchten beträgt 22.500 € Brutto. Es wird empfohlen, die Leuchten zu besorgen, so dass die Straßenbeleuchtung in Westerstetten zu 100 % auf LED umgerüstet ist.

Von Seiten des Gremiums wird die Notwendigkeit hierzu noch nicht gesehen. Man benötige zunächst einmal Berechnungen, wie viel eingespart wird durch die Umrüstung, dann könne man dies gegenüberstellen. Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzung verschoben.

TOP 7: Sonstiges

TOP 7.1: Fragen aus dem Gemeinderat

Von Seiten des Gemeinderates werden folgende Fragen gestellt:

Gymnastikraum: Im Gymnastikraum besteht weiterhin die Problematik, dass es freitags zu heiß und montags zu kalt ist. Insbesondere die letzten Tage sei es wesentlich zu kalt gewesen. Die Thematik wurde bereits letztes Jahr im Gemeinderat vorgebracht aber es ist bisher nichts passiert. Der VS gibt an, dass die Thematik sei, dass Kurse, bei denen sich sehr viel bewegt wird am Freitag den Heizregler runterdrehen und nicht mehr hochdrehen wenn sie gehen. Das Ergebnis ist dann, dass am Montag der Raum kalt ist und eine Gruppe reinkommt mit weniger Bewegungsintensität und dann gibt es Beschwerden weil diese dann natürlich frieren. Die Gemeinde weist immer wieder auch mit Hinweiszetteln daneben darauf hin, nichts zu verstellen. Auch wurden vom Hausmeister persönliche Gespräche mit den Trainern geführt, aber die Schilder fehlen meist nach zwei Wochen wieder und die Regler werden dann von Kursteilnehmern runter- und hochgedreht. Allerdings wurde die Woche auch festgestellt, dass der Thermostat dort defekt sei. Dieser wird Ende der Woche vom Handwerker getauscht. Damit sollte es sich wieder einigermaßen normalisieren und die Schwankungen wesentlich geringer sein. Allerdings weist der Bauhof weiter darauf hin, dass an den Temperaturreglern bitte nicht gedreht werden soll. 

Baufahrzeug Jahnstraße Hallenplatz: Ein dunkelorangenes Baufahrzeug / extralang steht seit einiger Zeit wieder an den oberen Hallenparkplätzen. Da es extralang ist ragt es entweder auf die Straße oder sehr weit in den Gehweg. Hier wird darum gebeten, mit dem Eigentümer zu reden, da es bereits einige Beinaheunfälle gegeben hat. Der VS gibt an, dass dies die Woche erledigt wird.

TOP 7.2: Vorlesen des Protokolls