Bericht aus der Gemeinderatssitzung
icon.crdate20.05.2025
Bericht aus der Sitzung vom 22.04.2025
TOP 1: Bürger fragen
TOP 2: Auszeichnungen „Partner der Feuerwehr“
Der Landesfeuerwehrverband bietet an, Unternehmen als „Partner der Feuerwehr“ zu ehren. Es handelt sich hierbei um eine Ehrung, die sich an privatwirtschaftliche Firmen und Personen, die Mittel, Arbeitskraft oder Ausrüstung zur Verfügung stellen um der örtlichen Feuerwehr zu helfen verliehen wird. In Westerstetten sind dies drei Unternehmen, die die letzten Jahre besonders eng mit der Feuerwehr zusammengearbeitet haben. Es handelt sich hierbei um die Lehner Agrar, die Fließenbuddys sowie um das Steinwerk Westerstetten.
Herr Bürgermeister Bourke sowie Feuerwehrkommandant Herr Köpf berichten zu jedem einzelnen Betrieb, wie sie die letzten Jahre die Feuerwehr unterstützt haben. Sei dies durch Fahrzeuge, Material oder was auch immer seltener wird die Bereitschaft, ihr Personal bei Einsätzen gehen zu lassen, wenn sie Mitglieder der Feuerwehr sind. Dies ist auch nicht mehr selbstverständlich. Alle Unternehmen betonten, dass sie dies sehr gerne machen würden und dies als selbstverständlich sehen.
TOP 3: Beteiligung Beschaffung Rüstwagen Amstetten
Die Gemeinde Amstetten stellt für die Raumschaft (z.B. Lonsee, Westerstetten, Dornstadt…) zentrale Fahrzeuge für den Einsatz, z.B. die Drehleiter und den Rüstwagen. Die Gemeinde Amstetten trägt hierbei die Beschaffungs- sowie Unterhaltungskosten der beiden Fahrzeuge. Der Rüstwagen, Kosten ca. 875.000 € Brutto muss nun neu beschafft werden. Diese Summen überfordern Gemeinden in unserer Größenordnung. Von Seiten des Landratsamtes wurde empfohlen, bei diesem Fahrzeug die Nachbargemeinden nach einer freiwilligen Beteiligung, gestaffelt nach der durchschnittlichen bisherigen Einsatzhäufigkeit zu fragen. Die Gemeinde Amstetten hat bei der Gemeinde Westerstetten nun offiziell angefragt, sich mit ca. 5,5 % an den Beschaffungskosten zu beteiligen. Dies stellt den ungefähren bisherigen Anteil an Einsätzen des Fahrzeuges für Westerstetten dar und soll auch als Durchschnitt für die Zukunft angenommen werden. Die Beschaffung erfolgt vermutlich im Jahr 2027. Im Jahr 2027 wird Westerstetten allerdings auf dem eigenen neuen Fahrzeug HLF10 die Ausstattung (z.B. Schere für Autounfälle) haben, so dass das Amstetter Rüstfahrzeug hoffentlich wesentlich seltener angefordert werden muss.
Im Rahmen einer weiterhin guten Zusammenarbeit zwischen den Feuerwehren wird dennoch empfohlen, der Anfrage nachzukommen und eine Beteiligung mit einmalig ca. 2,5 %, Summe 25.000 € zu beschließen.
Im Gemeinderat wird sehr ausführlich über das Thema diskutiert. Einerseits gibt es eine hohe Solidarität mit Amstetten, da man oft gemeinsam ausrückt. Andererseits sind große Bedenken da, dass es nun künftig Standard wird, die Nachbargemeinden um Zuschüsse für die Beschaffung von neuen Fahrzeugen anzufragen. Herr BM Bourke entgegnet, dass dies ein Sonderfahrzeug sei, er diese Gefahr daher nicht sehe. Allerdings stellt sich sicherlich die Frage, ob man hier einen Präzedenzfall schafft. Wenn dann müsse man klarstellen, dass man zwar hier einen gewissen Zuschuss zahle, dies aber nicht als Präzedenzfall dient, sich künftig an Fahrzeugen von Nachbarfeuerwehren zu beteiligen, auch wenn es sich um Sonderfahrzeuge handelt, die gesetzlich dort vorgehalten werden müssen.
Der Gemeinderat beschließt bei Zwei Enthaltungen und Einer Gegenstimme, einen Festbetragszuschuss i.H.v. 25.000 € zu gewähren.
TOP 4: Spendenannahme
Insgesamt konnten mehrere Spenden entgegengenommen werden, über die wir sehr dankbar sind. Die meisten Spenden sind für den Kindergarten (unter Anderem neues Spielgerät) sowie Eine Spende für die Feuerwehr. Es wird vorgeschlagen, die Annahme der Spenden zu beschließen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Annahme der Spenden.
TOP 5.1:Regiebetrieb Wasserversorgung - Verzinsung der Kassenmehrausgaben
Der Gemeinderat hat bisher keine Verzinsung der Kassenmehrausgaben bzw. Kassenmehreinnahmen für den Regiebetrieb Wasserversorgung beschlossen. Die Steuerberatungsgesellschaft KOBERA GmbH hat für das Jahr 2023 einen durchschnittlichen Kassenmehreinnahmebetrag von rund 97.800 Euro berechnet. Die Nicht-Berücksichtigung des Zinsertrags hierfür, selbst ohne entsprechende Gemeinderatsbeschluss, würde eine verdeckte Gewinnausschüttung i.S. der R 8.2 Abs. 1 KStR auslösen. Deshalb wurden im Jahr 2023 die Zinserträge angesetzt. Zur Vermeidung möglicher verdeckter Gewinnausschüttung in Folgejahren wird empfohlen, alsbald die Regelung zur Verzinsung der Kassenmittel wie folgt neu zu fassen:
Die Kassenmittel des Regiebetriebs „Wasserversorgung“ der Gemeinde Westerstetten werden künftig mit dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) verzinst. Wenn der Basiszinssatz negativ ist, ist ein positiver Kassenbestand nicht zu verzinsen. Die Kassenmehrausgaben sind mit 2,0 % über dem Basiszinssatz der EZB zu verzinsen.
Der Gemeinderat beschließt dies einstimmig.
TOP 5.2: Regiebetrieb Wasserversorgung – Bilanzfeststellung - Rücklagen
Gemeinden dürfen bei ihren Regiebetrieben Rücklagen bilden. Das bedeutet, dass Gewinne des Betriebs nicht ausgezahlt, sondern im Betrieb behalten werden können, um als Eigenkapital zu dienen. Damit das erlaubt ist, muss klar und überprüfbar sein, dass die Gewinne tatsächlich dem Betrieb als Eigenkapital zur Verfügung stehen sollen. Ein solcher Nachweis kann durch einen Beschluss der des Gemeinderats erfolgen. Dieser Beschluss muss spätestens acht Monate nach Ende des Wirtschaftsjahres gefasst werden.
Für das Wirtschaftsjahr 2024 empfiehlt die Steuerberatungsgesellschaft KOBERA daher folgenden Beschluss zu fassen:
Der handelsrechtliche Jahresgewinn 2024 des Regiebetriebs Wasserversorgung soll dem Betrieb durch Stehenlassen als Eigenkapital zur Verfügung stehen, indem er der allgemeinen Rücklage des Regiebetriebs Wasserversorgung zugeführt wird.
Der Gemeinderat beschließt dies einstimmig.
TOP 6: Umschichtung von Haushaltsmitteln
Im Finanzhaushalt 2025 wurden Mittel in Höhe von 25.000 Euro für die Anschaffung neuer Tische und Stühle für die Grundschule als Investition eingeplant. Bei der Bezahlung der Rechnung wurde festgestellt, dass es sich bei den Tischen und Stühlen nicht um eine Investition gemäß dem neuen kommunalen Haushaltsrecht handelt, sondern um Erhaltungsaufwand. Die örtliche Wertgrenze gemäß § 38 Abs. 4 GemHVO von bis zu 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer wird nicht überschritten, sodass die Tische und Stühle kein Anlagegut darstellen und daher im Ergebnishaushalt zu verbuchen sind. Aus diesem Grund sind die Anschaffungskosten nicht im Finanzhaushalt als Investition zu verbuchen, sondern im Ergebnishaushalt als Aufwand.
Im Ergebnishaushalt wurde kein Planansatz für die Tische und Stühle eingeplant, sodass sie eine außerplanmäßige Aufwendung darstellen. Hierfür ist eine Genehmigung durch den Gemeinderat erforderlich. Gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Westerstetten bedürfen außerplanmäßige Aufwendungen ab einem Betrag von 5.000 Euro der Zustimmung des Gemeinderats.
Nach § 84 Abs. 1 GemO sind außerplanmäßige Aufwendungen zulässig, wenn ein dringendes Bedürfnis besteht und die Deckung gewährleistet ist oder wenn sie unabweisbar sind und kein erheblicher Fehlbetrag entsteht bzw. ein geplanter Fehlbetrag sich nur unerheblich erhöht. Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt. Die Anschaffung der Tische und Stühle ist dringend erforderlich, da die neuen Tische und Stühle für den ordnungsgemäßen Betrieb der Grundschule unabdingbar sind. Hätte man zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung bereits gewusst, dass die Tische und Stühle unterhalb der Werte liegen und Erhaltungsaufwand darstellen hätte man sie im Ergebnishaushalt statt im Finanzhaushalt eingeplant. Die Mittel in Höhe von 25.000 Euro sollen daher vom Finanzhaushalt in den Ergebnishaushalt umgeschichtet werden. Es entstehen keine zusätzlichen Belastungen für den Gesamthaushalt.
Folgende Beschlüsse werden vom GR abschließend einstimmig gefasst:
- Die geplanten Mittel in Höhe von 25.000 Euro im Finanzhaushalt 2025 werden gesperrt.
- Die Anschaffungskosten für die neuen Tische und Stühle werden als außerplanmäßige Aufwendung im Ergebnishaushalt eingeplant.
- Der Gemeinderat stimmt der außerplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 25.000 Euro zu.
TOP 7: Bausachen
Die Firma Lehner Maschinenbau beabsichtigt, ihre Produktionskapazitäten auszubauen. Hierfür soll ein Anbau zwischen der jetzigen Produktion sowie der Landesstraße L1170 entstehen. Insgesamt sind hierfür drei Befreiungen notwendig:
- Befreiung zur Verringerung des Abstands zur Landesstraße von 20 auf 16 Meter.
- Flachdach (leicht geneigtes Pultdach) auf Hauptgebäude
- Überschreitung der Baugrenze analog zum Straßenabstand (4 Meter mehr)
Bürgermeister Herr Bourke erläutert das Bauvorhaben und bittet Herrn Lehner, hierzu ebenfalls Ausführungen und Hintergründe zu geben.
Abschließend wird einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
TOP 8: Bekanntgabe Erlass Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025
Der Kommunal- und Prüfungsdienst des Landratsamtes Alb-Donau Kreis hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 bestätigt. Der Erlass wird in der Sitzung vorgelesen.
TOP 9: Sonstiges
TOP 9.1: Fragen aus dem Gemeinderat
Aus dem Gemeinderat kommt die Frage auf, wo die Probleme an der Wasserleitung zum Sportplatz herkommen. Herr BM Bourke gibt an, dass man die Fehler bereits gefunden habe. Diese sollten im Laufe der nächsten Woche behoben sein. Haftungsrechtliche Fragen bezüglich der zusätzlich entstandenen Kosten werden ebenfalls die Tage noch geklärt. Die neue Wasserleitung zum Sportplatz war einer der teuersten Projekte letztes Jahr. Hier wird zu Recht erwartet, dass alles problemlos funktioniert. Genau hierfür ist ein Gespräch mit allen Beteiligten anberaumt.
TOP 9.2: Vorlesen des Protokolls