Bericht aus der Gemeinderatssitzung
icon.crdate01.07.2025
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 24.06.2025
TOP 1: Bürger fragen
TOP 2:Brandverhütungsschau Grundschule / Sperrung Dachgeschoss Aussenklassenzimmer
Bei der alle paar Jahre stattfindenden Brandverhütungsschau des Landratsamtes wurde festgestellt, dass das Dachgeschoss (evangelischer Gemeinderaum) im Aussenklassenzimmer der Grundschule keinen zweiten Fluchtweg besitzt. Der Raum musste daher umgehend gesperrt werden. Dies hatte zur Folge, dass alle Veranstaltungen dort auf umliegende Kommunalräume verteilt werden mussten. Gleichzeitig wurde vom Büro 4+5 Angebote zur Erstellung eines zweiten Fluchtwegs eingeholt. Zur Erstellung eines zweiten Fluchtweges muss ein Dachfenster (hierfür zugelassen) sowie eine Brandschutztüre am Treppenaufgang eingebaut werden und kleinere Umbauarbeiten vor und hinter dem Dachfenster ausgeführt werden. Weiterhin muss ein Aufstellplatz für Leitern vor dem Gebäude ausgewiesen werden sowie vernetzte Funkmelder, zumindest im Altbau (bisher Einzelmelder) eingebaut werden. Insgesamt sind hier mit Kosten i.H.v. 20.000 € Brutto für den 1. Abschnitt und nochmals ca. 15.000 € für den 2. Abschnitt 2026 zu rechnen. Der 1. Abschnitt ist dazu da, dass das Dachgeschoss im Altbau zeitnah wieder freigegeben werden kann. Der 2. Abschnitt beseitigt die restlichen in der Brandverhütungsschau aufgeführten Beanstandungen.
Von Seiten des Gemeinderates wurden hierzu zahlreiche Fragen gestellt. Nach abschließender Diskussion wurde die Maßnahme (Abschnitt Eins 2025 sowie Abschnitt Zwei 2026) mit Einer Gegenstimme beschlossen.
TOP 3: Einrichtung vorläufige Haushaltssperre / Gewerbesteuer / Rückzahlungen
Die allgemeine konjunkturelle Situation erreicht langsam flächendeckend auch die Kommunen. Sinkende Steuereinnahmen sowie Preissteigerungen schmälern den Spielraum der Gemeinden.
Für das Jahr 2025 sind im Haushalt bisher keine Kreditaufnahmen vorgesehen. Durch mehrere unvorhergesehene Umstände wie z.B. Gewerbesteuerrückzahlungen sowie Rückzahlungen von Förderungen im Bereich Breitband aus dem Jahr 2021 kommt es jedoch voraussichtlich für mehrere Monate auch bei uns zu Liquiditätsengpässen. Eine Kreditaufnahme ist Stand heute jedoch weiterhin nicht notwendig und der Haushalt kann voraussichtlich wie geplant Ende des Jahres ausgeglichen werden. Um dies weiterhin so belassen zu können wird jedoch empfohlen, eine vorläufige haushaltswirtschaftliche Sperre gem. § 29 GemHVO einzurichten. Dies hat zur Folge, dass nur noch unaufschiebbare Ausgaben oder laufende Ausgaben, für welche rechtliche Verpflichtungen bestehen, getätigt werden dürfen. Andere Maßnahmen können auf 2026 verschoben werden. Die Haushaltssperre ist vom Gemeinderat zu beschließen und kann voraussichtlich im Herbst wieder aufgehoben werden, wenn sich die Haushaltslage wieder stabilisiert hat. Diese kann von Seiten der Verwaltung selbständig wieder aufgehoben werden. Hierüber muss dann der Gemeinderat unterrichtet werden.
Kämmerin Frau Kupferschmid gibt nochmals einen Überblick über die unvorhergesehenen Ausgaben und Mindereinnahmen. Eine vorläufige Haushaltssperre wird dann eingerichtet, wenn man sieht, dass es Engpässe geben wird. Die Maßnahme ist eng mit der Kommunalaufsicht abgestimmt. Es ist jedoch alles noch im grünen Bereich und ein Nachtragshaushalt ist nicht notwendig. Aller Voraussicht nach wird der Haushaltsplan am Jahresende wie beschlossen eingehalten.
Nach weiteren Fragen aus dem Gemeinderat wird die vorläufige Haushaltssperre nach § 29 GemHVO einstimmig beschlossen.
TOP 4: Anpassung Feuerwehrentschädigungssatzung / Feuerwehrkostenersatzsatzung
TOP 4.1: Anpassung Feuerwehrentschädigungssatzung
Die Feuerwehrentschädigungssatzung regelt die Entschädigung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, die bei Einsätzen, Aus- und Fortbildungen oder anderen Feuerwehrdiensten tätig sind. Um die Entschädigung für die Feuerwehrangehörigen an die Nachbargemeinden anzupassen wird vorgeschlagen, diese von bisher 12 Euro auf 16 Euro/Stunde anzuheben. Dafür wird empfohlen, die Satzung zur Änderung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) zu beschließen. Die Anpassung hat auf den Haushalt minimale Auswirkungen i.H.v. ca. 1.000 € - 2.000€ jährlich, da die Einsatzkosten zum größten Teil weiterverrechnet werden.
Nach kurzer Diskussion und Ausführungen des Feuerwehrkommandanten Herrn Köpf wird die Anpassung einstimmig beschlossen.
TOP 4.2: Feuerwehrkostenersatzsatzung
Die Feuerwehrkostenersatzsatzung regelt die Erstattung von Kosten, die der Gemeinde durch Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Westerstetten entstehen. Diese Kosten können beispielsweise für den Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen, Verbrauchsmaterial oder die Entschädigung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen anfallen.
Um nicht jährlich die Feuerwehreinsätze mit einem anderen Satz nach den tatsächlich angefallenen Kosten des entsprechenden Jahrs abrechnen zu müssen, werden mit dieser Satzung Durchschnittssätze für die Personal- und Sachkosten gebildet. Diese werden auf der Grundlage der jeweiligen tatsächlichen Kostensituation kalkuliert und in regelmäßigen Abständen der Kostenentwicklung angepasst. Seit dem Jahr 2017 liegt der Kostenersatz bei 17 Euro/Stunde.
Der Durchschnittssatz für die Personalkosten wurde auf Grundlage der letzten 3 Jahre neu kalkuliert und beträgt 23 Euro/Stunde je eingesetztem Feuerwehrmann/-frau. Dieser setzt sich zusammen aus dem Feuerwehrentschädigungssatz je Stunde und den sonstigen Kosten, wie z.B. Führerscheinkosten, Kosten für Aus- und Fortbildung, sowie Versicherungskosten. Die Kosten der Fahrzeuge sind durch Verordnung des Innenministeriums festgelegt und sind nur ergänzend in der Satzung aufgeführt.
Es wird empfohlen die Feuerwehrkostenersatzsatzung (FwKS) zu beschließen.
Nach kurzer Diskussion und Ausführung des Feuerwehrkommandanten Herrn Köpf wird die Anpassung einstimmig beschlossen.
TOP 5: Anpassung Gebühren Kindertagesstätte und Schulkindbetreuung
Die Empfehlung der kommunalen Landesverbände bez. der Kindergartenentgelte sieht eine Anhebung der Gebühren/Entgelte um durchschnittlich 7,5 % im Jahr 2024/2025 sowie um durchschnittlich 7,3 % im Jahr 2025/2026 vor. Es wird vorgeschlagen, der Empfehlungen in den Bereichen Kindertagesstätte und Schulkindbetreuung zu folgen.
Grundsätzlich wird eine Kostendeckung durch Elternbeteiligung in Höhe von 20% angestrebt. Die Gemeinde würde bei den neuen Gebührensätzen weiterhin bei 13 % liegen.
Aus dem Gemeinderat gibt es hier einzelne Wortmeldungen. Es wird unter anderem nachgefragt, ob man im Kindergarten Kosten senken könne. Hierzu führt Herr BM Bourke aus, dass der größte Posten Personalkosten sei. Man sei gesetzlich verpflichtet, einen Mindestpersonalschlüssel einzuhalten. Höhere Personalkosten deuten aber auch darauf hin, dass es viele langjährige Mitarbeiter in höheren Tarifstufen gibt und dies sei eher ein gutes Zeichen. Man habe bisher im Kindergarten einen sehr geringen Personalwechsel und sehr viele langjährige Mitarbeiter. Dies ist nicht überall so und man könne daher sehr froh darüber sein, so ein gutes eingespieltes Team zu haben. Der Meinung schließt sich der Gemeinderat an.
Die vorgeschlagenen Änderungen werden einstimmig beschlossen.
TOP 6: Sonstiges
TOP 6.1: Fragen aus dem Gemeinderat
Aus dem Gemeinderat wurden folgende Fragen gestellt:
- Es wurde gefragt, ob es bei den Schülerbeförderungskosten für unseren Schulbus Änderungen gibt. BM Bourke gab an, dass er bisher keinerlei Infos zu Änderungen bekommen hätte. Er wird sich jedoch nochmals im Landratsamt hierüber informieren.
- Es wurde gefragt, ob die Pflege des Kreisels irgendwann fortgesetzt werde. Letzte Woche stand dort nur Ein Mitarbeiter der Firma Adis/Lebenshilfe und es sei nicht beendet worden. BM Bourke gab an, dass die Fa. Adis / Lebenshilfe derzeit mit Personalengpässen zu kämpfen habe und man daher nicht immer wisse ob sie wie zugesagt kommen würden. Man habe jedoch die Zusage erhalten, dass sie die Woche nochmals mit drei Fahrzeugen kommen würden um die vereinbarten Arbeiten abzuschließen.
TOP 6.2: Vorlesen des Protokolls