Sitzungsberichte: Gemeinde Westerstetten

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Gemeinderatssitzung 21.12.2021

icon.crdate30.12.2021

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 21.12.2021

Bericht aus dem Gemeinderat am 21.12.2021

TOP 1: Bürger fragen

Herr Rainer Lang, Vorsitzender des Sportvereins bedankt sich im Namen des gesamten Vereins für die sehr gute Zusammenarbeit mit der Gemeinde. Ebenso bedankt er sich bei Gemeinderat Thomas Franz für den Einsatz für die Jugend bei der Quartiersentwicklung.  

 

TOP 2: Grundsatzbeschluss PV-Freiflächenanlagen in der Gemeinde

Inzwischen liegen bereits zwei Anfragen von landwirtschaftlichen Betrieben bez. der Errichtung einer PV-Freianlage vor. Um hier eine einheitliche Vorgehensweise und Gleichbehandlung zu ermöglichen, sollten hierfür seitens der Gemeinde Kriterien aufgestellt und beschlossen werden. Diese werden dem Gemeinderat vorgetragen.

Von Seiten mehrerer Gemeinderäte wird angemerkt, dass das Thema doch recht komplex und juristisch auch schwierig sei. Der Kriterienkatalog müsse auch rechtssicher sein, sonst würde er nichts bringen. Im Allgemeinen müsse man das Thema bearbeiten, da dies im Zuge der Klimapolitik so gewünscht ist. Es solle jedoch zunächst einmal in einer Sitzung des Bauausschusses das Thema tiefer bearbeitet werden. Bürgermeister Bourke sowie ein Gemeinderat geben an, dass sie die Kriterien so für gut und ausreichend empfinden und hier der Schutz der Landwirtschaft im Hauptfokus liegt. Wenn man dies an den Bauausschuss gibt dann müsse dies zügig bearbeitet werden, da bereits Anfragen vorliegen.

 

Der Gemeinderat beschließt bei 7 Ja- und 2 Nein-Stimmen, die Thematik an den Bauausschuss zur Bearbeitung weiterzugeben. 

  

TOP 3:Anpassung der Wassergebühren

TOP 3.1: Beschlussfassung über die Anpassung der Wassergebühren

Die letzte Anpassung der Gebührensätze in der Wasserversorgungssatzung war am 17.11.2014, gültig zum 01.01.2015. Die Fa. Allevo Kommunalberatung hat für die Jahre 2022 bis 2024 eine Gebührenkalkulation erstellt, welche in der Sitzung beraten und beschlossen werden soll.

Vor zwei Jahren wurde die neue Enthärtungsanlage des Zweckverbandes Wasserversorgung Ulmer Alb in Betrieb genommen. Hierzu wurde bereits angekündigt, dass dies Mehrkosten beim Wasserpreis verursachen wird, die Bürger jedoch aufgrund des niedrigeren Kalkgehalts auch Einsparungen im Haushalt und bei ihren Wasservorrichtungen hätten. Auch habe es die letzten 6 Jahre Kostensteigerungen im Betrieb, beim Personal sowie bei der Unterhaltung der Anlagen gegeben. Die Kommunen sind verpflichtet, in dem Bereich eine Kostendeckung zu erreichen. Dies ergibt in der Kalkulation eine Wasserverbrauchsgebühr neu i.H.v. 1,68 €/m³. Die Gemeinde Westerstetten würde trotz der Steigerung jedoch weiterhin im unteren Bereich im Vergleich zu den Umlandgemeinden liegen. Von Seiten eines Gemeinderates wird die Möglichkeit angesprochen, insbesondere Großabnehmer zu entlasten und eine reduzierte Gebühr anzubieten.

Der VS gibt hierzu an, dass eine Gemeinde in der Nähe dies habe. Dort würde jedoch selbst die reduzierte Gebühr immer noch teurer sein als die von der Gemeinde Westerstetten vorgeschlagenen neue Gebühr für Alle. Auch sei es so, dass Ermäßigungen von allen Anderen mitgetragen werden müssten. Würde man eine Großabnehmerermäßigung ab 1.501 m³ um 20 % machen, so müsse man die neue Wassergebühr mit 1,73 € / m³ festsetzen. Von der Entlastung würden 7 landwirtschaftliche Betriebe, der TSV sowie das Schotterwerk profitieren. Von Seiten des Gemeinderates wird angemerkt, dass einzelne Landwirte teilweise eine Kostensteigerung im vierstelligen Bereich hätten. Mit dem Großabnehmerrabatt würde ein Haushalt im Durchschnitt zwischen 4-7 € im Jahr mehr zahlen, einzelne Landwirte jedoch teilweise eine Entlastung von bis zu 1.000 € haben würden. Man dürfe nicht vergessen, dass die zusätzlichen Kosten nicht weitergegeben werden könnten an die Verbraucher.

Der günstige Wasserpreis komme auch wegen Großabnehmern zustande. Ohne Großabnehmer würden die Fixkosten auf eine wesentlich geringere Menge Wasser 

verteilt werden und dann wäre der Wasserpreis schon längst viel höher.

 

Bei 6 Stimmen dafür und 3 Stimmen dagegen wurde die neue Wasserbezugsgebühr i.H.v. 1,73 € für die ersten 1.500 m³ beschlossen. Ab 1.501 m³ gibt es den rabattierten Bezugspreis i.H.v. 1,38 € / m³.

 

TOP 3.2: Beschlussfassung der Änderungssatzung über die Wasserversorgungssatzung

Aufgrund der Anpassung der Gebührensätze muss eine Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser aufgestellt werden.

 

Die Änderungssatzung wird einstimmig beschlossen.

 

TOP 4:Anpassung der Abwassergebühren

TOP 4.1: Beschlussfassung über die Anpassung der Abwassergebühren

Die letzte Anpassung der Gebührensätze in der Abwassersatzung war am 15.12.2015, gültig zum 01.01.2016. Die Fa. Allevo Kommunalberatung hat für die Jahre 2022 bis 2024 eine Gebührenkalkulation erstellt, welche in der Sitzung beraten und beschlossen werden soll.

In den letzten Jahren wurden im Bereich Schmutzwasser sowie Niederschlagswasser eine Überdeckung erreicht. Da nur eine Kostendeckung verpflichtend ist muss diese Überdeckung bei den künftigen Gebühren eingerechnet (zurückgegeben) werden. Die Schmutzwassergebühr beträgt bisher 2,40 € / m³, Vorschlag neu 2,25 € / m³. Die Niederschlagswassergebühr beträgt bisher 0,50 € / m², Vorschlag neu 0,26 € / m².

 

Nach kurzer Beratung beschließt der Gemeinderat einstimmig die neuen Abwassergebühren.

 

TOP 4.2: Beschlussfassung der Änderungssatzung über die Abwassersatzung

Aufgrund der Anpassung der Gebührensätze muss eine Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung aufgestellt werden.

Nach kurzer Beratung beschließt der Gemeinderat einstimmig die neue Änderungssatzung über die Abwassersatzung (siehe Satzungsveröffentlichung im Mitteilungsblatt). 

 

TOP 5: Bausachen

Eine Firma im Gewerbegebiet hat einen Bauantrag auf Anbau eines Lagers gestellt. Im südlichen Bereich der Firma soll ein Anbau hierfür errichtet werden.

Von Seiten des Gemeinderates wird angemerkt, dass die Gemeinde für dieses Grundstück bereits den Rückkauf eingeleitet hat und dies derzeit bei Gericht liegt.

 

Der Gemeinderat versagt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

  

TOP 6: Vergabe Endbelag GWG Häuslesäcker III + Krähberg III, 1. Teil

Die Submission für die ausgeschriebenen Arbeiten im Jahr 2022 fand am 13.12.2021 statt. Die Kostenberechnung betrug 108.105,32 € Brutto. Der günstigste Bieter war die Fa. Heim aus Ulm mit einem Bruttoangebotspreis i.H.v. 69.707,61 €.

 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Arbeiten an die Fa. Heim aus Ulm.

  

TOP 7: Sonstiges

TOP 7.1: Mitteilung Landratsamt / Blitzer in Neudenkental

Bürgermeister Herr Bourke teilt mit, dass der Antrag der Gemeinde auf Aufstellung eines festen Blitzers in Neudenkental von Seiten des Landratsamtes abgelehnt wurde. Zur Begründung wird angegeben, dass die Voraussetzungen dort nicht vorliegen. Es dürfen nur stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen aufgestellt werden, wenn die Zahlen (u.A. Unfallhäufigkeit, Verstöße bez. Geschwindigkeitsüberschreitungen) hierfür erfüllt sind. Dies ist dort nicht der Fall.

Dem Gemeinderat wird das Schreiben hierzu vorgetragen.

 

Der Gemeinderat bedauert diese Entscheidung.

 

TOP 7.2: Fragen aus dem Gemeinderat

Von Seiten des Gemeinderates werden folgende Fragen gestellt:

  • Stand Baugebiet Vorderdenkental

Hierzu gibt der VS an, dass der Vertrag hierzu noch die nächsten Tage von Seiten der Gemeinde fertig gestellt wird und dann an den Erwerber geht. Er rechnet mit einer Veräußerung Ende Januar.

  • Dank: 1. Stellvertretender Bürgermeister Herr Thomas Franz bedankt sich zum Jahresende beim Bürgermeister, der Verwaltung und dem ganzen Gemeindeteam für die sehr gute Zusammenarbeit. Es konnte viel erreicht und umgesetzt werden.  
  • Dank vom gesamten Gemeinderat an das Team der Arztpraxis Westerstetten für den unermüdlichen Einsatz für die Bürgerinnen und Bürger dieses Jahr.
 

TOP 6.3: Vorlesen des Protokolls aus der letzten Gemeinderatssitzung