Gemeinderatssitzung 12.04.2022
icon.crdate19.04.2022
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom12.04.2022
TOP 1: Bürger fragen
Von Seiten der anwesenden Bürger wurden keine Fragen gestellt.
TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet „Krähberg III – Teil II und III“ in Westerstetten
Für das insgesamt ca. 2,9 ha umfassende neue Baugebiet Krähberg III, 2. + 3. Teil soll der Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften erfolgen. Im allgemeinen Wohngebiet sollen insgesamt 32 Einfamilienhäuser (Doppelhausbebauung ebenfalls möglich) und 14 Reihenhäuser entstehen. Mit der Erschließung des 2. Teils soll im Frühjahr 2023 begonnen werden. Im Herbst 2023 soll der Gemeinderat dann beschließen, wie viele Grundstücke beim ersten Vergabeverfahren ausgeschrieben werden.
Frau Schwarzinger sowie Herr Lang vom Büro Wassermüller stellten in der Sitzung das Vorhaben vor und beantworteten die Fragen des Gemeinderates.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplanes „Krähberg III, 2.+3. Teil“.
TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Jungholz“ in Westerstetten
Für das Sondergebiet Jungholz soll ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Das insgesamt 4,2 ha umfassende Gebiet soll als Sondergebiet für Freiflächenanlagen ausgewiesen werden. Der Eigentümer des Grundstückes beabsichtigt, dort eine PV-Freiflächenanlage zu errichten und zu betreiben. Die Kosten des Verfahrens werden vom Antragsteller getragen. Die Aufstellung der kommunalen „Kriterien zur Errichtung einer PV-Freiflächenanlage“ sollten bis zum Abschluss des Verfahrens in einigen Monaten abgeschlossen sein, da der abschließende Satzungsbeschluss für das Gebiet erst gefasst wird, wenn der Antragsteller den Kriterienkatalog unterschrieben hat.
Frau Schwarzinger vom Büro Wassermüller stellte das Vorhaben vor und beantwortete die Fragen
Des Gemeinderates.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Jungholz“.
TOP 4: Kommunalprüfung 2021
Am 27.07./ 29.07. und 13.10.2021 war Frau Eh des Kommunal- & Prüfungsdienstes des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis im Westerstetter Rathaus vor Ort, um Unterlagen für die Prüfung der Jahresrechnungen 2016 und 2017 sowie der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2018 zu sichten. Die weitere Prüfung fand nach Zuarbeit von Frau Rebl im Landratsamt statt. Der Prüfungsbericht ist mittlerweile eingegangen. Die Verwaltung ist nach § 114 Abs. 4 i.V.m. § 43 Abs. 5 GemO verpflichtet, den Gemeinderat über die Anmerkungen zu unterrichten. Zu diesen Anmerkungen muss die Verwaltung gegenüber der Rechtsaufsicht Stellung nehmen und die aufgeführten Mängel soweit wie möglich beheben. Die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsgeschäfte wurden in der Gesamtbeurteilung nach der Prüfung im Rahmen der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 als ordnungsgemäß mit kleinen Mängeln beschrieben. Laut der Gesamtbeurteilung der Eröffnungsbilanz wird diese allen gesetzlichen Anforderungen gerecht und vermittelt ein tatsächliches Bild über die Vermögens- und Finanzlage der Gemeinde. Auf Verlangen ist der Prüfungsbericht für die Gremienmitglieder gem. § 114 Abs. 4 GemO im Rathaus einsehbar. Die wesentlichen Inhalte des Prüfungsberichts sind in der Anlage zu TOP 4 zusammengefasst.
Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis.
TOP 5: Bilanzierungsvereinfachungen und Bilanzierungswahlrechte
TOP 5.1: Nachholen der Beschlussfassung im Rahmen der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2018
Im Rahmen der Kommunalprüfung wurde festgestellt, dass bei der Beschlussfassung über die Zustimmung zur Eröffnungsbilanz zum 01.01.2018 in der Sitzung am 13.01.2020 vergessen wurde, einen Beschluss über die Ausübung von Bilanzierungsvereinfachungen und Bilanzierungswahlrechte zu fassen. Dieser soll nun nachgeholt werden.
Im Rahmen der Erstbewertung des kommunalen Vermögens für die Eröffnungsbilanz nutzte die Gemeinde Westerstetten diverse Vereinfachungs- und Bilanzierungswahlrechte, geregelt in § 62 GemHVO.
- Verzicht auf die Erfassung und Bewertung von beweglichen und immateriellen Vermögensgegenständen vor dem Zeitraum von 6 Jahren vor Eröffnungsbilanzstichtag gem. § 62 Abs. 1 S. 3 GemHVO.
- Ansatz von Erfahrungswerten bei Vermögensgegenständen, deren Anschaffung oder Herstellung länger als sechs Jahre vor dem Eröffnungsbilanzstichtag erfolgte und deren tatsächliche AHK nicht oder nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand ermittelt werden konnte gem. § 62 Abs. 2-3 GemHVO
- Verzicht auf den Ansatz von geleisteten Investitionszuschüssen gem. § 62 Abs. 6 S.2 GemHVO
- Ansatz von aktuellen Durchschnittswerten für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke, Grünflächen, Straßengrundstücke sowie weitere untergeordnete Grundstücksarten nach § 62 Abs. 4 GemHVO. Basis hierfür waren die Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses basierend auf den Kaufpreissammlungen.
Der Ausübung der Bilanzierungsvereinfachungen und Bilanzierungswahlrechte soll zugestimmt werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vereinfachungsregeln.
TOP 5.2: Beschlussfassung über den Verzicht der Vereinfachungsregel gem. § 62 Abs. 6 S. 2 GemHVO im Bereich Abwasser
In Gebührenkalkulationen muss der Werteverzehr der durch die Gemeinde mitfinanzierten Anlagen dargestellt werden. Normalerweise wird das Anlagevermögen beim jeweiligen Zweckverband bilanziert und die daraus entstehenden Abschreibungen durch die Betriebskostenumlagen den Gemeinden in Rechnung gestellt. Beim Abwasserzweckverband Mittleres Lonetal ist dies allerdings nicht der Fall. Der Abwasserzweckverband hat zum 26.10.2021 eine Eröffnungsbilanz beschlossen, bei der jegliches Anlagevermögen bereits komplett abgeschrieben ist. Um diese Abschreibungen in der Gebührenkalkulation miteinzuberechnen, musste das entsprechende Anlagevermögen, das auf die Gemeinde Westerstetten entfällt, durch Frau Rebl aufwändig anhand der weit vorausgehenden Kapitalumlagen bewertet werden. Dieses Anlagevermögen muss nun im Zuge des Jahresabschlusses 2019 in der Bilanz der Gemeinde nachaktiviert werden.
Dem Verzicht auf die Anwendung der Vereinfachungsregel des Ansatzes von geleisteten Investitionskostenzuschüssen gem. § 62 Abs. 6 S. 2 GemHVO im Bereich Abwasser soll zugestimmt werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Verzicht auf die Vereinfachungsregeln gem. § 62 Abs. 6 S.2 GemHVO im Bereich Abwasser.
TOP 6: Sonstiges
TOP 6.1: Katastrophenschutzmaßnahmen / Quartiersentwicklung / Dirt-Level-Track
- Katastrophenschutzmaßnahmen:
Bürgermeister Bourke gab an, dass die Gemeinden zu Beginn des Ukrainekrieges dazu angehalten wurden, bereits Vorsorgemaßnahmen, insbesondere im Bereich der Notstromversorgung zu treffen. Hier wurden inzwischen von der Gemeinde die Gebäude Altes Schulhaus Vorderdenkental, Kindergarten, Grundschule sowie das Rathaus mit Notstromeinspeisepunkten umgerüstet. Im neuen Feuerwehrhaus ist dies ebenfalls bereits montiert. In den nächsten Wochen folgt dann noch die Lonetalhalle als zentraler Anlaufpunkt im Bereich des Katastrophenschutzes. Ebenfalls wurden zwei weitere Aggregate durch die Gemeinde besorgt. Ein mittelgroßes Dieselaggregat sowie ein großes Zapfwellenaggregat insbesondere für die Versorgung der Lonetalhalle. Weitere zwei mittlere Aggregate sind bereits bei der Feuerwehr sowie beim Bauhof vorhanden.
Bereits zwei Wochen vor Beginn des Ukrainekrieges wurden alle Treibstoff-, Betriebsmittel- sowie Heizölvorräte durch die Gemeinde aufgefüllt und ergänzt.
- Quartiersentwicklung:
Bezüglich Quartiersentwicklung soll baldmöglichst die ausgefallene Bürgerwerkstatt nachgeholt werden, damit es hier weitergehen kann. Es wurde vereinbart, dass zunächst im Mai die Jugendwerkstatt angesetzt werden und ca. 2-3 Wochen später dann die große Bürgerwerkstatt stattfinden soll. Herr Gemeinderat Franz koordiniert die Jugendwerkstatt und gibt dann umgehend den Termin weiter.
- Dirt-Level-Track
Die TÜV-Prüfung der Anlage wurde durchgeführt und es müssen noch kleinere Restarbeiten erledigt werden. Insbesondere müssen noch vor der Eröffnung Mitte Mai die Grünanlagen dort fertiggestellt, die Spielgeräte wieder aufgestellt und die Einzäunung durchgeführt werden. Wir bitten hierbei noch um Geduld bis Mitte Mai, auch wenn es manchen Jugendlichen sicherlich bereits jetzt unter den Nägeln brennt, die Anlage zu benutzen.
TOP 6.2: Fragen aus dem Gemeinderat
- Bolzplatz Untere Mühle
Aus dem Gemeinderat wurde eine Frage bezüglich des Zustandes des Bolzplatzes gestellt.
Hierzu gab BM Bourke an, dass der Bauausschuss sich vorletzte Woche mit dem Bauhof dort getroffen habe. Hierbei wurden verschiedene Vorgehensweisen besprochen. Letztendlich war man sich jedoch einig, dass eine Reparatur hier, eine Verstärkung des Zaunes dort keine Dauerlösung sei. Die Verwaltung wurde daher beauftragt, Angebote für eine komplett neue Umzäunung sowie setzen von Rabatten einzuholen sowie Fördermöglichkeiten zu prüfen. Die Umsetzung soll im Frühjahr 2023 erfolgen. Ziel sei es, dass der Bolzplatz einmal richtig hergestellt wird und nicht dauernd repariert werden muss. Alle anderen Varianten seien nur kurz- oder mittelfristig und nicht von Dauer.
- E-Tankstelle
Hierzu wurde gefragt, wann die E-Tankstelle fertig sei. Herr BM Bourke gab an, dass man nur noch auf den Zähler der Netze-BW warte, das Fahrzeug für das Carsharing der SWU im Mai geliefert und das Ganze dann im Rahmen einer Veranstaltung der SWU der Öffentlichkeit vorgestellt wird.
- Landeswasserleitung
Die Arbeiten an der LW-Leitung sind nun beendet und die Landeswasserversorgung wird die nächsten Wochen den Asphalt bei den beiden Querungen sowie am Rad- und Fußweg komplett erneuern.
TOP 6.3: Vorlesen des Protokolls aus der letzten Gemeinderatssitzung