Sitzungsberichte: Gemeinde Westerstetten

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Westerstetten

Gemeinderatssitzung am 23.06.2022

icon.crdate27.06.2022

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 23.06.2022

TOP 1: Bürger fragen

Von Seiten der anwesenden Bürger/-innen gab es keine Fragen.

 

TOP 2: Landessanierungsprogramm / Beschluss zur Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen durch die LBBW

Die Gemeinde Westerstetten hat vor zwei Wochen die erfreuliche Mitteilung bekommen, dass sie wieder in das Landessanierungsprogramm mit einem Anfangsbudget von 1 Mio. € aufgenommen worden ist.

Herr Weikert von der LBBW stellte den Ablauf bis zum Beginn der ersten Maßnahmen vor.

Der Ablauf hierzu ist wie folgt:

 

- Beschluss zur Durchführung von vorbereitenden Maßnahmen durch den Gemeinderat

- Vorbereitende Untersuchungen samt Bürgerbeteiligung 3-5 Monate

- Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes (Nov./Dez. 2022)

- Durchführung (bis 2031-2033)

 

Der Gemeinderat stellte hierzu zahlreiche Fragen und betonte, wie wichtig die bisherigen Sanierungsgebiete Ortsmitte I und Ortsmitte II für die Gemeinde und das Ortsbild waren.

 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die vorbereitenden Untersuchungen durch die LBBW durchführen zu lassen.  

 

TOP 3: Anpassung Kita-Beiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023

Die Landesverbände empfehlen für das Kindergartenjahr 2022/23 eine Anpassung der Beiträge um 3,9 %. Hintergrund sind die allgemeinen Kosten- und Tarifsteigerungen im Kindergartenbereich. Die Gemeinde hat sich bisher an die empfohlenen Steigerungen gehalten. Westerstetten befindet sich bei den Elternbeiträgen im Vergleich mit den Umlandgemeinden jedoch weiterhin im unteren Bereich und erreicht die empfohlenen 20 % Kostendeckungsgrad nicht. Vor allem im Bereich der Krippe ist dies der Fall.

Die Verwaltung empfiehlt eine Erhöhung der Beiträge für die Betreuung der Ü3-Jährigen (Kindergarten) um 4 %. Der Aufschlag der Elternbeiträge für die U3-Jährigen (Krippe) soll von 80 auf 100 % gesteigert werden. Hierdurch würde die Gemeinde im Bereich der Krippe trotzdem weit unter den Empfehlungen liegen und im regionalen Vergleich im unteren Bereich. Um die Eltern nicht mit einer einmaligen hohen Steigerung zu belasten, sollen die Beiträge jährlich überprüft und angepasst werden.

 

Der Gemeinderat betonte die Wichtigkeit der Betreuung sowie die hohe Qualität in Westerstetten. Um dies weiterhin so anbieten zu können seien Steigerungen unumgänglich.

 

Der Gemeinderat beschloss bei Einer Gegenstimme, die Gebühren ab Sept. 2022 wie folgt anzupassen:

 

Kindergarten- und Krippenbeiträge 2022/23

 
      

Zone 1:

08:00 - 12:00 Uhr, 13:30-16:00 Uhr - 30 h/Woche

 

Zone 2:

6 h / Tag durchgängig - 30h /Woche

  

Zone 3:

7 h / Tag durchgängig - 35 h/Woche

  

Zone 4:

8 h / Tag durchgängig - 39 h/Woche

  

Zone 5:

9 h / Tag durchgängig - 42 h/Woche

  

Wochentags max. 16:00 Uhr, Freitags max. 14:00 Uhr

  
      
      

Über 3 Jahre

2021/22

2022/2023

  

Zone 1

1 Kind

       122,00 €

       127,00 €

  

 

2 Kinder

         95,00 €

         99,00 €

  

 

3 Kinder

         63,00 €

         66,00 €

  

 

4 Kinder

         21,00 €

         22,00 €

  

Zone 2

1 Kind

       127,00 €

       132,10 €

  

 

2 Kinder

       100,00 €

       104,00 €

  

 

3 Kinder

         68,00 €

         70,70 €

  

 

4 Kinder

         26,00 €

         27,00 €

  

Zone 3

1 Kind

       132,00 €

       137,30 €

  

 

2 Kinder

       105,00 €

       109,20 €

  

 

3 Kinder

         73,00 €

         75,90 €

  

 

4 Kinder

         31,00 €

         32,20 €

  

Zone 4

1 Kind

       150,00 €

       156,00 €

  

 

2 Kinder

       117,00 €

       121,70 €

  

 

3 Kinder

         74,00 €

         77,00 €

  

 

4 Kinder

         32,00 €

         33,30 €

  

Zone 5

1 Kind

       175,00 €

       182,00 €

  

 

2 Kinder

       139,00 €

       144,60 €

  

 

3 Kinder

         93,00 €

         96,70 €

  

 

4 Kinder

         51,00 €

         53,00 €

  
      

Unter 3 Jahre

2021/2022

2022/2323

  

 

 

Aufschlag 80% von Ü3

100%

  

Zone 1

1 Kind

       219,60 €

       254,00 €

  

 

2 Kinder

       171,00 €

       198,00 €

  

 

3 Kinder

       113,40 €

       132,00 €

  

 

4 Kinder

         37,80 €

         44,00 €

  

Zone 2

1 Kind

       228,60 €

       264,20 €

  

 

2 Kinder

       180,00 €

       208,00 €

  

 

3 Kinder

       122,40 €

       141,40 €

  

 

4 Kinder

         46,80 €

         54,00 €

  

Zone 3

1 Kind

       237,60 €

       274,60 €

  

 

2 Kinder

       189,00 €

       218,40 €

  

 

3 Kinder

       131,40 €

       151,80 €

  

 

4 Kinder

         55,80 €

         64,40 €

  

Zone 4

1 Kind

       270,00 €

       312,00 €

  

 

2 Kinder

       210,60 €

       243,40 €

  

 

3 Kinder

       133,20 €

       154,00 €

  

 

4 Kinder

         57,60 €

         66,60 €

  

Zone 5

1 Kind

       315,00 €

       364,00 €

  

 

2 Kinder

       250,20 €

       289,20 €

  

 

3 Kinder

       167,40 €

       193,40 €

  

 

4 Kinder

         91,80 €

       106,00 €

  
      

Bei Betreuung an zwei Tagen je Woche: 50 % davon

  

(Bei der Berechnung der Gebühren werden alle im Haushalt lebende Kinder der Familie

unter 18 berücksichtigt.)

    

Hinzu kommen überall noch 4,- € Koch- und Spielgeld pro Monat.

 

Das Mittagessen wird gesondert abgerechnet.

  
  

TOP 4: Weitere Vorgehensweise Quartiersentwicklung

In der letzten Sitzung des Steuerungskreises am 01. Juni wurde beschlossen, die Bürgerwerkstatt am Freitag, den 15. Juli um 18 Uhr in der Lonetalhalle durchzuführen. Hierbei wurde angeregt, insbesondere beim Punkt „Senioren, Betreuung, Pflege“ das Grundstück „Klinge 1“ mit 1.600 m² komplett rauszunehmen und stattdessen das Grundstück „Untere Wiesen“ mit insgesamt 1,5 ha zur Verfügung zu stellen.

 

Der Gemeinderat stellte hierzu zahlreiche Fragen. Man sei der Meinung, dass das Thema auf dem Grundstück Untere Wiesen, auch wegen künftigen Erweiterungen besser aufgehoben sei. Dort sei viel mehr möglich. Das Grundstück „Untere Wiesen“ wurde die letzten Jahrzehnte immer aus gutem Grund zurückgehalten. Im Gemeinderat war hierzu immer Konsens, dass die Fläche nicht leichtfertig weggegeben werden dürfe, da dies die letzte bebaubare Fläche im Ortskern sei. Wenn dort eine Bebauung stattfinden sollte, dann müsse dies mit etwas sein, was einen Mehrwert für die gesamte Gemeinde und für alle Generationen sei.

 

Der Gemeinderat beschloss bei Einer Gegenstimme, das Areal Untere Wiesen, Flst. 163/0 als Fläche für eine potenzielle Bebauung für die Quartiersentwicklung / Bürgerwerkstatt in Betracht zu ziehen und dafür das Grundstück Klinge 1 herauszunehmen.  

 

TOP 5: Bausachen

Die Firma Lanz-Tec hat im Gewerbegebiet Häuslesäcker III ein Gewerbegrundstück erworben.

Hierzu liegt nun der Bauantrag zum Bau einer Produktions- und Lagerhalle vor. Die Bauvorschriften werden komplett eingehalten und es werden keine Befreiungen bzw. Abweichungen hierzu beantragt.

 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen hierzu zu erteilen.

 

TOP 6: Sonstiges

TOP 6.1 Fragen aus dem Gemeinderat

 

Aus dem Gemeinderat wurden diverse Fragen gestellt:

 
  • Spielplätze: Es wurde angemerkt, dass die Spielplätze Erlenweg sowie Lonetal sehr kahl aussehen und dort z.B. Schaukeln sehr fehlen würden. Leider seien die Lieferzeiten sehr lange, so dass erst im Herbst die neuen Geräte kommen würden. Der VS gab an, dass dies wirklich sehr unglücklich gelaufen sei mit den Geräten. Mehrere Geräte mussten gleichzeitig entfernt werden. Dies hätte bereits früher auffallen müssen. Es wird künftig verstärkt nach den Geräten, insbesondere den Holzgeräten geschaut. 
  • Schutz Baum neben Dirt-Level-Track: Es wird nachgefragt, ob hierzu bereits was unternommen wurde. Der VS gibt an, dass man hierzu bereits den Schutz besorgt habe und diese die Tage montieren werde.
  • Feldwege: Hier wurde mitgeteilt, dass die Fa. Münch derzeit die Feldwege richten würde. Dies seien die Maßnahmen, die bereits für Herbst 2021 geplant, aufgrund der Witterung jedoch nicht durchgeführt werden konnten.
  • Es wurde darum gebeten, den alten Sportplatz sowie um den Bolzplatz herum wieder zu mähen.
  • Anfrage kommunaler Schulbus für Fahrten von zwei Flüchtlingskindern in die VKL-Klassen der Grundschule Weidenstetten. Hier wurde mitgeteilt, dass die Grundschule sowie der VS bereits mit dem Landratsamt in Kontakt sei.
  • Zwischenstand Nutzung SWU2GO-Fahrzeug: Der VS gab an, dass das Fahrzeug sehr oft und meistens auch für mehrere Tage genutzt wird. Auch sei die E-Tankstelle oft belegt. Man habe noch Probleme mit Fahrzeugen, die dort nicht parken dürfen, hier wird aber zeitnah mit weiteren Markierungen darauf hingewiesen und letztendlich dann auch Anzeige erstattet, wenn unberechtigte Fahrzeuge dort parken, auch wenn es nur ganz kurz ist.
  • Fahrradübungsplatz: Es wird gefragt, ob man in Westerstetten wieder einen Fahrradübungsplatz einrichten möchte. Der VS gibt an, dass dies geplant sei. Man müsse jedoch am hallenplatz noch eine Parkreihe Richtung altes Feuerwehrhaus ergänzen. Dann habe man die DIN-Größe eines Verkehrsübungsplatzes und werde diesen dann wieder einrichten. Derzeit wird er nicht genehmigt, da der Platz zu klein sei.
  

TOP 6.2 Vorlesen des Protokolls