Gemeinderatssitzung vom 19.07.2022
icon.crdate25.07.2022
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 19.07.2022
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 19.07.2022
TOP 1: Bürger fragen
TOP 2: Kanalsanierungsmaßnahmen 2023-2025
Die Gemeinde ist nach der Eigenkontrollverordnung (EigkVO) verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Kanalbefahrungen sowie –sanierungen durchzuführen. Dies wurde die letzten Jahre aufgrund anderer Prioritäten nicht gemacht. Gemeinsam mit dem Büro Wassermüller wurden daher Kanalbefahrungen getätigt und ein dreijähriges Sanierungsprogramm (jährlich ca. 90.000 €) hierfür erstellt
Herr Skatula vom Büro Wassermüller stellte die Maßnahmen, welche sich auf das komplette Gemeindegebiet erstrecken vor. Hierbei handelt es sich um Schadstellen an Schächten, in den Leitungen und an Hausanschlusspunkten, welche in der höchsten Schadensklasse 4+5 liegen. Diese werden entweder durch Schachtroboter, durch Inlinersanierungen oder händisch durchgeführt. Hierbei müssen keine Straßen aufgemacht werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Arbeiten für die kommenden drei Jahre wie vorgestellt ausführen zu lassen. Diese werden im Herbst ausgeschrieben.
TOP 3: Zukünftige Entwicklung Kita, Betreuung, Grundschule / Erstellung Konzeption
Am 2. Juni fand ein gemeinsames Treffen mit Vertretern der Grundschule, der Grundschulbetreuung und des Kindergartens statt. Ebenfalls anwesend war Herr Steiner vom Büro 4+5. Bei diesem Treffen ging es um die zukünftige Entwicklung und den Raumbedarf der drei kommunalen Einrichtungen. Als ersten Schritt soll nun das Büro 4+5 beauftragt werden, eine Konzeption zur Vorgehensweise hierzu zu erstellen. Dies beinhaltet die Ermittlung der Grundlagen, des Ist-Zustands sowie das Erstellen möglicher Entwicklungskonzepte bis Ende 2023. Die Kostenschätzung hierfür beträgt 12.724 € Brutto.
In der Sitzung wurde der Hintergrund hierzu von Herrn BM Bourke erläutert. Die Schullandschaft entwickelt sich immer mehr zu einer Ganztagesschule und es werden immer mehr Kinder im Kindergarten, der Krippe und in der Grundschulbetreuung zum Mittagessen und für längere Öffnungszeiten angemeldet. Herr BM Bourke ist der Meinung, dass man bereits jetzt überlegen muss, wie man sich hierzu aufstellt. Dafür sollte man alle drei Einrichtungen gemeinsam betrachten, da hier sicherlich Synergieeffekte möglich seien. Im Jahr 2021 habe man alle Kommunalgebäude energetisch begutachtet, auch den Kindergarten und die Schule. Weiterhin sei man nun im Kindergartenbereich im neuen Sanierungsgebiet. Es seien daher alle Voraussetzungen geschaffen worden, um das Projekt anzupacken.
Der Gemeinderat sah dies ebenso und beschloss einstimmig, als ersten Schritt ein Entwicklungskonzept durch das Büro 4+5 aus Ulm erstellen zu lassen.
TOP 4: Bausachen
TOP 4.1: Antrag auf Betrieb einer weiteren Steinbrecher- und Siebanlage / Schotterwerk
Das Schotterwerk Westerstetten beantragt gem. § 16 BimschG den Betrieb einer weiteren Steinbrecher- und Siebanlage im hinteren Bereich des Schotterwerkes. Dies wurde durch den Gemeinderat bei der Besichtigung am 1. Juli vor Ort angeschaut und die Notwendigkeit erläutert.
Herr Hoffmann vom Schotterwerk stellte in der Sitzung den Sinn und Zweck der neuen Anlage vor.
Durch die Änderung von Normen und Qualitätsanforderungen ist es notwendig, in der bisherigen Verarbeitung des Materials eine weitere Steinbrechmaschine in die Verarbeitungskette zu integrieren. Die Anlage werde mit Wasser gespeist, damit der anfallende Staub direkt gebunden wird. Auch wird das Material nicht wie bei anderen Maschinen zwischen Walzen gebrochen, sondern zusammengepresst. Dadurch entsteht weniger Lärm und es kann eine höhere Qualität hergestellt werden. Als Ergebnis kommt ein höherwertiges Material für den Straßenbau heraus.
Hierdurch wird nicht mehr Material abgebaut und es wirkt sich daher auch nicht auf die Zahl der durch den Ort fahrenden LKWs aus. Für die Genehmigung mussten Immissionsschutzgutachten erstellt werden. Die Grenzwerte werden alle eingehalten.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen hierzu zu erteilen.
TOP 4.2: Bau einer Garage mit Abstellraum / Gartenstraße
Die Eigentümerin des Gebäudes in der Gartenstraße beantragt den Bau einer Garage mit Abstellraum. Die Garage liegt teilweise außerhalb der für Garagen dort eingezeichneten Fläche und der zusätzliche Abstellraum überschreitet die zulässige Größe einer freistehenden Garage dort. Die Antragstellerin benötigt daher folgende Befreiungen:
Befreiung der Garage, da außerhalb der eingezeichneten Garagenfläche
Befreiung, da nur freistehende Garagen zulässig. Die Garage soll jedoch durch Überdachung mit dem Haus verbunden werden.
Beide Befreiungen wurden bereits auf Nachbargrundstücken erteilt.
Der Gemeinderat erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
TOP 4.3: Bauvoranfrage / Neubau von 3 Reihenhäusern mit Garagen / Brunnenhaldenweg
Der Eigentümer des Gebäudes im Brunnenhaldenweg beantragt den Bau von 3 Reihenhäusern auf das dahinter liegende Gartengrundstück. Ein Bebauungsplan ist dort nicht vorhanden.
Die Reihenhäuser sollen 2-geschossig gebaut werden. In der umliegenden Bebauung sind jedoch nur 1-geschossige Häuser gebaut. Das Projekt wird in der Sitzung ausgiebig erläutert. Einer Bebauung mit zwei Vollgeschossen dort sieht man sehr kritisch. Auch die Anzahl von Stellplätzen sieht man dort nicht als ausreichend an. Von Seiten des Landratsamtes liegt noch keine Stellungnahme vor. Es sei nicht bekannt, ob der Bereich überhaupt noch als Innenbereich gilt oder nicht.
Der Gemeinderat beschließt bei einer Gegenstimme, das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage zu versagen.
TOP 5: Sonstiges
TOP 5.1 Fragen aus dem Gemeinderat
Aus dem Gemeinderat werden folgende Fragen gestellt:
Baumschutz Pumptrack: Der Prallschutz für den Baum an der Halfpipe wurde falsch angebracht. Hier wird darum gebeten, dies zu korrigieren.
Der Zaun am alten Sportplatz ist beschädigt, dies sollte wieder gerichtet werden.
Hierzu gibt Herr BM Bourke an, dass der Schaden beim Mähen durch den TSV entstanden sei und der Zaun sicherlich zeitnah durch den TSV wiederhergestellt wird. Der Schaden wurde auch umgehend gemeldet.
Es wird angeregt, zusätzlich zu den Pylonen an der Ecke Untere Mühle-Häuslesäcker an der Abbiegung Mittelstreifen anzubringen. Dies würde die Verkehrssicherheit dort weiter erhöhen.
Es wurde gefragt, ob bereits bekannt sei, wann der Schäfer wieder im Bereich Krähberg sei. Dies wäre wieder dringend nötig.
In den Oberen Wiesen sei noch ein Baumstumpf vor einem Haus übrig. Dieser sollte nun zeitnah entfernt und im Herbst ein neuer Baum gepflanzt werden.
TOP 5.2 Vorlesen des Protokolls