Sitzungsberichte: Gemeinde Westerstetten

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Westerstetten
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Gemeinderatssitzung am 23.05.2023

Artikel vom 30.05.2023

TOP 1: Bürger fragen

Von Seiten der anwesenden Bürger gab es keine Fragen.

 

TOP 2: Auslegungsbeschluss Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Jungholz“

In der Sitzung vom 12.04.2022 wurde der Aufstellungsbeschluss für das Sondergebiet gefasst. Hierbei fand eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit samt Behördenanhörung statt. Die Rückmeldungen und Stellungnahmen sollen in der Sitzung in Form eines Abwägungs- und Auslegungsbeschlusses beraten und beschlossen werden.

Herr Schmuck vom Büro Wassermüller stellt die Planung vor und erläutert die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden. Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Der Gemeinderat stellt vereinzelt Fragen zu Maßnahmen und fasst abschließend einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Der Behandlung der vorgetragenen Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behördenbeteiligung entsprechend der Zusammenstellung des Ing.-Büros Wassermüller Ulm GmbH vom 18.04.2023 wird zugestimmt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Jungholz“ in der Fassung vom 23.05.2023 des Ingenieurbüros Wassermüller Ulm GmbH wird gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen.  
 

TOP 3: Kommunalwahl 2024

TOP 3.1: Mitteilung Kommunalaufsicht Thematik unechte Teilortswahl

Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis hat die Gemeinden am 12.01.2023, welche noch die unechte Teilortswahl (Teilorte haben garantierte Sitze, egal wie viele Stimmen die Kandidaten erhalten) haben angeschrieben mit der Aufforderung, die Regelungen hinsichtlich eines Urteils des VGH vom 06.09.2022 zu überprüfen. Hierin wurde die Gemeinderatswahl in Tauberbischofsheim vom 26.05.2016 für unwirksam erklärt, da es größere Missverhältnisse aufgrund der unechten Teilortswahl dort gab. Durch die unechte Teilortswahl seien inzwischen in Gemeinden teilweise unverhältnismäßige Sitzverteilungen vorhanden. Von Seiten der Verwaltung wurde eine Übersicht hierzu am Beispiel Westerstetten erstellt.

Im Gemeinderat wird das Thema ausführlich diskutiert. Man sehe derzeit keinerlei Anlass, dies zu ändern und vor Ort auch keine großen Ungleichgewichte bei der Stimmenverteilung in den einzelnen Teilorten. Im Gemeinderat gibt es keine unterschiedlichen Interessen bezüglich der Teilorte und es werden nicht bestimmte Ortsteile bevorzugt. Die gewählten Gemeinderäte aus den Teilorten sind nicht nur wegen der unechten Teilortswahl ins Gremium gewählt worden, sondern hatten auch sehr viele Stimmen und wären dadurch auch so reingekommen.

Das derzeitige Wahlsystem in Baden-Württemberg führe auch durch die verschiedenen Listen und deren Gewichtungen zu Ergebnissen, die nicht immer ganz nachvollziehbar seien. Wenn dann müsse von Seiten des Landes etwas geschehen, damit die Ergebnisse der Kommunalwahlen repräsentativer werden.    

 

TOP 3.2: Wahlbezirke

Bei der letzten Kommunalwahl (während der Coronazeit) wurde beschlossen, lediglich Einen Wahlbezirk mit Einem Wahllokal (Lonetalhalle) zu bilden. Dies hat sich aus Sicht der Verwaltung bewährt. Zum einen müssen weniger Wahlhelfer eingeteilt werden, da es nur das Wahllokal in der Lonetalhalle für alle Teilorte gibt und zum anderen ist die Fehleranfälligkeit geringer, da alle Wahlzettel komplett an einem Ort ausgezählt werden (außer Briefwahl, dies wird im Rathaus öffentlich zugänglich ausgezählt). Ebenso wurde festgestellt, dass immer mehr Wähler Briefwahl beantragen und daher weniger Wahlberechtigte ihre Stimme persönlich im Wahllokal abgeben.

Von Seiten des Gemeinderates findet eine Mehrheit Ein Wahllokal in der Lonetalhalle für ausreichend. Es bestehe ja weiterhin die Möglichkeit der Briefwahl und der Aufwand für die ehrenamtlichen Helfer sowie für das Rathaus ist bei Einem Wahllokal geringer.

Bei 10 Stimmen dafür und 1 Stimme dagegen wird beschlossen, für die Kommunalwahl 2024 Einen Wahlbezirk mit Einem Wahllokal in der Lonetalhalle festzulegen. 

 

TOP 4: Schöffenwahl

Alle vier Jahre werden die ehrenamtlichen Richter (Schöffen) bei Gericht gewählt. Hierzu erhalten alle Gemeinden die Aufforderung, Vorschläge hierfür zu übermitteln. Im Mitteilungsblatt der Gemeinde wurde dazu aufgerufen, sich hierzu zu melden. Es liegen vier Bewerbungen für die Strafrechtspflege vor und die Gemeinde muss vier Vorschläge machen. Alle Bewerber erfüllen die Voraussetzungen und es gibt keine Bedenken, alle vier Personen vorzuschlagen. Die Bewerber werden dem Gemeinderat bekannt gegeben.   

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, alle vier Bewerber vorzuschlagen

 

TOP 5: Anpassung Jugendförderung Vereine ab 2024

Die letzte Erhöhung der Jugendförderung für die Vereine fand im Jahr 2014 statt. Damals wurde die Förderung für Jugendliche von 6 € auf 12 € verdoppelt.

Dem Gemeinderat wird die Zusammensetzung der bisherigen Jugendförderung erläutert. Jeder eingetragene gemeinnützige Verein mit einer Jugendabteilung aus Westerstetten habe Anspruch darauf. Die Jugend- und Vereinsförderung sei freiwillig, man wolle in Westerstetten jedoch von Seiten der Gemeinde die Vereine unterstützen und die Jugendarbeit belohnen.

Dem Gemeinderat werden die Kosten bei einer Erhöhung von 12 € auf 14 €, 16 € und 18 € pro Jugendlichem vorgestellt.

Der Gemeinderat beschließt nach einer kurzen Diskussion einstimmig die Erhöhung der Jugendförderung um 50 % von 12 € auf 18 € pro Jugendlichem und Jahr. Die Erhöhung soll erstmalig für das Jahr 2023 gelten und wird rückwirkend Anfang 2024 ausbezahlt.

 

TOP 6: Thematik Grünguthof

Zum Jahresanfang wurde die Abfallwirtschaft an den Alb-Donau-Kreis übertragen. Hierbei wurden auch verpflichtende Öffnungszeiten für die Wertstoff- sowie Grünguthöfe eingeführt. Von Seiten des Abfallwirtschaftsamtes im Landratsamt wurde unter Anderem Samstagnachmittag vorgeschlagen. Hierfür fand sich jedoch keine Mehrheit im Kreistag. Samstags haben daher die kleineren Grünguthöfe von 9-13 Uhr geöffnet.

Die Unzufriedenheit insbesondere über die Öffnungszeiten am Samstag ist bei den Bürgern in Westerstetten sowie auch in den Umlandgemeinden sehr groß. Aus dem Gemeinderat kam daher der Wunsch, dies öffentlich zu behandeln und den Kreistag zu bitten, das Thema nochmals im Rahmen einer Kreistagssitzung zu behandeln um die Samstagsöffnungszeiten baldmöglichst auf den Nachmittag abzuändern.   

Aus dem Gemeinderat wird dieser Wunsch nochmals bekräftigt.

Es wurde daher einstimmig beschlossen, den Kreistag per offiziellem Schreiben zu bitten, sich nochmalig mit der Thematik der samstaglichen Öffnungszeiten der kleinen Grüngutplätze zu beschäftigen und darauf hinzuwirken, diese einheitlich auf nachmittags zu legen oder zu verlängern.

 

TOP 7: Sonstiges

TOP 7.1: Fragen aus dem Gemeinderat

Aus dem Gemeinderat wurden folgende Fragen gestellt:

  • Gemeinde-App: Hier wurde nachgefragt, ob bereits ein Update vorhanden sei, welches es ermöglicht, alle Termine komplett oder nach Themen sortiert mit einem Klick in den persönlichen Kalender auf dem Handy zu übernehmen. Bisher muss jeder einzelne Termin manuell übernommen werden. BM Bourke gibt an, dass es letzte Woche ein neues Update gab und er danach schauen werde ob dies nun möglich sei.
  • Bürgermobil: Es wurde nach der bisherigen Nutzung des Bürgermobils gefragt. Hierzu gab BM Bourke an, dass bisher noch wenig Nachfrage aus Westerstetten da sei und daher nochmals eine Werbeaktion dafür online und im Mitteilungsblatt geschaltet werde.
  • Nutzung Carsharing und Ladesäule: Die Nutzung der Ladesäule sei überdurchschnittlich gut und werde sehr gut angenommen. Beim Carsharing gebe es wenig Nachfrage. 
 

TOP 7.2: Vorlesen des Protokolls