Gemeinderatssitzung am 20.06.2023
TOP 1: Bürger fragen
Von Seiten eines anwesenden Bürgers wurde zu TOP 2 die Frage gestellt, ob durch die Planung in der Klinge 1 die Idee mit dem Standort in den Unteren Wiesen hinfällig sei.
Hierzu wurde mitgeteilt, dass das betreute Wohnen an der Klinge 1 der Gemeinde gute Erkenntnisse liefern wird, inwiefern in dem Bereich auch tatsächlich Bedarf ist und was danach als nächstes im Bereich der Seniorenfürsorge benötigt wird. Zunächst laufen jedoch noch die Untersuchungen über eine generelle Bebaubarkeit in den Unteren Wiesen. Diese sollten im Herbst abgeschlossen sein. Ob es dann im Bereich der Unteren Wiesen oder an anderer Stelle weitergeht wird sich zeigen, wenn das Projekt „Betreutes Wohnen“ in der Klinge 1 abgeschlossen ist.
TOP 2: Bauvoranfrage Fa. Granat GmbH zum Bau einer betreuten Wohnanlage mit Tiefgarage In der Klinge 1
Im Rahmen der Quartiersentwicklung in den Jahren 2021-2022 wurde deutlich, dass die Nachfrage an seniorengerechten Wohnformen in der Gemeinde sehr hoch ist. In diesem Zuge kam Herr Granat mit der Idee auf die Gemeinde zu, in der Klinge 1 eine betreute Wohnanlage zu erstellen. Je nach Nachfrage könne dies auch dazu dienen, größer angelegte Projekte in der Gemeinde im Seniorenbereich an anderer Stelle zu ermöglichen.
Die Firma Granat GmbH aus Lonsee plant, eine betreute Wohnanlage in der Klinge 1 zu bauen. Insgesamt sollen dort 20 Wohnungen für Personen mit Betreuungsbedarf entstehen. Die Wohnungen sind vertraglich und notariell zweckgebunden und die Grundbetreuung ist Pflichtbestandteil der monatlichen Kosten. Der Zugang ist ebenerdig durch die Tiefgarage möglich. Das Gebäude ist dreistöckig und hat einen Gemeinschaftsraum mit Küche für Veranstaltungen. Die ökumenische Sozialstation Ulmer Alb steht als Partner für die Betreuung zur Verfügung.
Durch die Bauvoranfrage soll geklärt werden, inwiefern das Vorhaben baurechtlich genehmigungsfähig ist.
Die kompletten Pläne sowie Ansichten, auch im Vergleich zu den Nachbargebäuden werden vorgestellt und erläutert. Die Wohnungen sind zwischen 56 m² und 65 m² groß, es können jedoch auch zwei Einheiten bei Bedarf verbunden werden. Von der Höhe her ist das Gebäude nicht höher als die bisher dort stehenden Häuser. Herr Granat gab an, dass das Projekt umgesetzt wird sobald die Baugenehmigung da ist und 10 Einheiten verkauft sind. Der Baubeginn könnte daher im Idealfall bereits im Frühjahr 2024 sein.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen für die Bauvoranfrage zu erteilen.
TOP 3: Bauantrag zum Bau einer PV-Freiflächenanlage mit Nebenanlagen / Flst. 560
Der Eigentümer des Grundstückes Flst. 560 beantragt den Bau einer PV-Freiflächenanlage mit einer Größe von ca. 1,4 ha. Im Rahmen der Vereinfachung von Vorschriften ist es seit dem 1. Januar 2023 möglich, entlang eines 200 Meter-Streifens neben einer Bahnstrecke solche Anlagen durch Einreichung einer einfachen Baugenehmigung zu errichten. Ein Bebauungsplan sowie eine Änderung des Flächennutzungsplans sind hierfür nicht erforderlich.
Das Vorhaben wird vom Planungsbüro vorgetragen und erläutert. Aus dem Gemeinderat gibt es einige Fragen hierzu. Diese werden vom Planungsbüro erläutert und beantwortet.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
TOP 4: Aufhebung der Gutachterausschussgebührensatzung
Zum 01.02.2021 ist das Gutachterwesen auf den gemeinsamen Gutachterausschuss Ehingen übergegangen. Die bis dahin geltende Gutachtergebührensatzung vom 08.04.1991 sowie die Änderungen vom 01.01.2002 sollen daher aufgehoben werden.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Satzung aufzuheben.
TOP 5: Sonstiges
TOP 5.1: Haushaltserlass 2023
Die Kommunalaufsicht hat die Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 2023 bestätigt. Der Haushaltserlass wurde dem Gemeinderat bekannt gegeben.
TOP 5.2: Fragen aus dem Gemeinderat
- Herr Gemeinderat Rampf wünscht, die damalige Thematik des Grundstückstausches im Gewerbegebiet zwischen der Firma Rampf Edelstahl sowie der Firma Lanztec nochmals öffentlich zu erläutern, um eventuellen Gerüchten vorzubeugen. Der VS erläutert nochmals die Thematik. Herr Gemeinderat Rampf sowie die Fa. Lanztec kamen 2021 mit dem Anliegen eines Grundstückstausches auf die Gemeinde zu. Die Fa. Lanztec müsse aufgrund der guten Auftragslage dringend baulich erweitern, ebenso die Fa. Edelstahl Rampf. Die Fa. Rampf hatte hierfür durch Gemeinderatsbeschluss im Mai 2020 ein Gewerbegrundstück im Baugebiet Gewerbegebiet Häuslesäcker III erworben. Die Firma Rampf Edelstahl wäre bereit, im Tausch für das bisherige Gewerbegrundstück der Fa. Lanztec das erworbene Grundstück im Gewerbegebiet Häuslesäcker III zu überlassen. Die Gemeinde hat jedoch ein Rückkaufsrecht. Im Gemeinderat wurde diese Thematik in Abwesenheit von Herrn GR Rampf behandelt und beschlossen, vom Rückkaufsrecht kein Gebrauch zu machen, sondern eine direkte Veräußerung des Gewerbegrundstückes im Gewerbegebiet zu erlauben. Die Bauverpflichtung innerhalb von 2 Jahren müsste jedoch notariell neu aufgenommen werden. Sollte eine Bauverpflichtung für ein Gewerbegrundstück nicht eingehalten werden, so könne gerne mit der Gemeinde eine Verlängerung beim Notar vereinbart werden. Dies müsse jedoch mit der Gemeinde vorher besprochen und glaubhaft begründet werden. Eine Weigerung, der Verlängerung notariell zuzustimmen hat die direkte Ausübung des gemeindlichen Rückkaufrechts zur Folge.Durch den Gemeinderatsbeschluss des direkten Weiterverkaufes (Tausch) konnte die Gemeinde mit nur einem Baugrundstück zwei Betrieben in der Gemeinde eine Erweiterung ermöglichen.Der komplette Sachverhalt wurde der Kommunalaufsicht vorgelegt. Die Kommunalaufsicht bestätigte den Ablauf, die Vorgehensweise und die Rechtmäßigkeit der Gemeinderatsbeschlüsse hierzu.
- Es wird darum gebeten, am Spielplatz Erlenweg eine weitere Bank aufzustellen
- Es wird sich über den Sachstand zur Beantragung des Zebrastreifens in Höhe Karl-Dilger-Platz erkundigt. Hier gibt Herr BM Bourke an, dass der Antrag im März gestellt wurde, die Gemeinde bisher aber noch keine Antwort erhalten habe. Man wird hier nochmals nachhaken.
- Es wird sich nochmals über die Möglichkeit eines Zebrastreifens Höhe Rössle / Kirchplatz erkundigt. Herr BM Bourke gibt an, dass es mit den jetzigen Vorschriften nicht genehmigt werde, da bisher bei Zebrastreifen eine freie Sicht über 200 Meter nach oben und unten gewährleistet werden muss. Dies ist dort nicht der Fall und kann daher auch von der Straßenbehörde nicht genehmigt werden. Aktuell ist aber eine Änderung der Vorschriften in den Bundestag eingebracht worden. Dabei soll es Kommunen erleichtert werden, Zebrastreifen einzurichten 30er Zonen einzurichten. Hier hoffen viele Kommunen auf Erleichterungen und mehr Spielraum.
TOP 5.3: Vorlesen des Protokolls