Gemeinderatssitzung am 25.07.2023
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 25.07.2023
TOP 1: Bürger fragen
TOP 2: Neugestaltung Spielplatz Pfarrer-Leins-Weg / Quartier 2030
Am 23. Juni fand die Vorstellung von drei Entwürfen für die Neugestaltung des Spielplatzes Pfarrer-Leins-Weg statt. Klarer Sieger bei der Kinderabstimmung war die Firma Eibe aus Röttingen (Franken).
Zum vorgestellten Entwurf wurden noch gewünschte Änderungen vorgenommen und hierzu ein neues Angebot erstellt. Die Fa. Eibe bietet den vorgestellten Entwurf sowie die Zusatzgeräte zu einem Preis i.H.v. 99.059,17 € Brutto an. Darin enthalten sind der Transport sowie die Montage. Die Demontage der alten Geräte, welche dann am neuen Sportplatz wieder aufgebaut werden findet durch den Bauhof statt. Die Erstellung des Fallschutzes bzw. der Sandflächen kann entweder der Bauhof oder eine externe Firma durchführen.
Der Entwurf der Fa. Eibe wird im Gemeinderat vorgestellt und erörtert. Die Veranstaltung kam sehr gut an bei den Kindern sowie Eltern. Der Mitarbeiter der Fa. Eibe gab vor Ort an, dass eine Lieferung sowie der Aufbau der Geräte bis Herbst 2023 möglich sei.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Auftrag an die Fa. Eibe zu geben.
TOP 3: Anpassung Kita-Entgelte für das Kindergartenjahr 2023/24
Die Landesverbände empfehlen für das Kindergartenjahr 2023/24 eine Anpassung der Beiträge um 8,5 %. Bei einer VÖ-Gruppe (verlängerte Öffnungszeiten) wird ein Zuschlag von bis zu 25 % im Vergleich zur Regelgruppe empfohlen. Hintergrund sind die allgemeinen Kosten- und Tarifsteigerungen im Kindergartenbereich. Die Gemeinde hat sich bisher an den Anpassungen beteilig, erreicht aber bei weitem noch nicht den empfohlenen Kostendeckungsbeitrag von 20%. Die Elternbeiträge decken ca. 13 % der Kosten ab und liegen somit deutlich unter der Empfehlung. Von Seiten des Gemeinderates werden zahlreich Fragen gestellt. Schlussendlich ist man sich einig, dass der Kindergarten mit dem Team eine sehr hochwertige Arbeit leistet. Der Kindergarten ist der größte Ausgabepunkt der Gemeinde und wird weiterhin gerne unterstützt. Er ist auch einer der wenigen Einrichtungen, die nach wie vor an einer geringen Anzahl an Schließtagen festhält. Das gelingt nur mit einem gut organisierten Team und entsprechender Anzahl an Personal.
Es wird einstimmig beschlossen, die Entgelte für den Kindergarten ab dem 01.09.2023 in der Zone 1 um die empfohlenen 8,5 % und ab der Zone 2 anstatt den empfohlenen 25 % nur um 10 % zu erhöhen.
Im Krippenbereich soll der Beitrag unter den Empfehlungen liegen. Hier soll dieser nur um 75 % der Empfehlung angepasst werden.
TOP 4: Anpassung Entgelte Schulkindbetreuung ab dem SJ 2023/24
Der Bedarf an Ganztagesbetreuung steigt immer mehr. Auch der Gesetzgeber sieht in den nächsten Jahren ein Angebot der Gemeinden mit einer umfänglichen Ganztagesbetreuung zur Entlastung arbeitender Eltern vor. Die Gemeinde Westerstetten hat die Schulkindbetreuung in den letzten Jahren stark ausgebaut. Diese wird auch von vielen Eltern genutzt. Um die Qualität und Quantität der Betreuung weiterhin zu ermöglichen und zu verbessern, ist eine Anpassung der Entgelte unumgänglich.
Auch in diesem Bereich wird ein Kostendeckungsgrad von 20% empfohlen.
Von Seiten des Gemeinderates wird auf das große finanzielle Defizit hingewiesen. Die bisherigen Gebühren, z.B. eine 5-Tages-Betreuung von 7-8:30 Uhr und 11-16:30 Uhr koste lediglich 120 €. Neben dem Kitabereich ist dies ebenfalls einer der größten Ausgabeposten. Um nur annähernd in Richtung der Kostendeckung von 20 % durch die Elternbeiträge zu kommen, müsse man die Entgelte Einmal stark erhöhen. Aus der Mitte des Gemeinderates wird daher die Empfehlung ausgesprochen, die Beiträge zu verdoppeln. Damit würde z.B. eine 5-Tages-Komplett-Betreuung dann 240 € kosten. Dies ist im Vergleich zu Nachbargemeinden- und Städten immer noch sehr wenig. Es wurde einstimmig beschlossen, die Beiträge wie vorgeschlagen ab dem 01.09.2023 zu erhöhen. Dies betrifft auch die Ferienbetreuung ab den Herbstferien.
TOP 5: Planungen Baugebiet Krähberg III, 2.+3. Abschnitt
Ursprünglich sollte im Herbst 2023 der Satzungsbeschluss für die nächsten beiden Abschnitte gefasst werden, so dass mit den Ausschreibungen für die Erschließung im Frühjahr 2024 begonnen werden kann. In den Eckpunkten zum neuen „Heizungsgesetz“ ist jedoch bereits jetzt absehbar, dass Neubaugebiete in irgendeiner Form durch ein Nahwärmenetz versorgt werden müssen. Man müsse nun in dieses Thema dort einsteigen und prüfen, in welcher Form dies im Neubaugebiet möglich sei. Hier gehört ebenfalls eine Prüfung sowie eine Umfrage auch im Uhlandweg, Krähbergweg und Silcherweg dazu, ob dort Interesse an einer Nahwärmeversorgung die nächsten Jahre vorhanden sei.
BM Bourke hat hierzu von einem Unternehmen bereits ein Angebot für eine Machbarkeitsstudie eingeholt. Der Gemeinderat möchte hierzu mindestens drei Angebote von Unternehmen, die sich auf den Bereich spezialisiert haben. Ziel soll es sein mit den Erschließungsarbeiten im Frühjahr 2025 zu beginnen.
Bezüglich der allgemein geforderten Wärmeplanung, welche alle Gemeinden machen müssen sollte sich dann umgehend im Herbst 2023 befasst werden, wenn der endgültige Gesetzestext verabschiedet wird. Dann bestehe auch Klarheit, auch im Hinblick auf die Förderbedingungen.
TOP 6: Sonstiges
TOP 6.1: Fragen aus dem Gemeinderat
TOP 6.2: Vorlesen des Protokolls