Sitzungsberichte: Gemeinde Westerstetten

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Gemeinderatssitzung am 17. Oktober 2023

Artikel vom 23.10.2023

TOP 1: Bürger fragen

Von Seiten der anwesenden Bürger wurde nachgefragt, ob es zur Studie zum Radweg zwischen Westerstetten und Halzhausen schon etwas Neues gibt. BM Bourke gibt an, dass es derzeit um die zwei Varianten geht. Entweder die Ertüchtigung der bisherigen Streckenführung über die Kreuzbergstraße oder die Neuanlage entlang der Hauptstraße, Geislinger Straße an der Taublinder Mühle vorbei und vor dem Tunnel dann links auf den bisherigen Radweg.

Man habe in zwei Wochen einen Vor-Ort-Termin mit dem Regierungspräsidium, bei der sich zur bevorzugten Variante des Regierungspräsidiums geäußert wird. Aus Sicht der Gemeinde wird eine neue Trasse entlang der Hauptstraße bevorzugt. Jedoch nur, wenn hierfür auch ein Fahrradstreifen aufgezeichnet wird. Die Kosten für die gesamte Maßnahme werden komplett vom Land Baden-Württemberg getragen. 

 

TOP 2.1: Satzungsbeschluss PV-Freiflächenphotovoltaikanlage Sondergebiet Jungholz

Für die PV-Freiflächenphotovoltaikanlage Flst. 613 wurde die Anhörung der Öffentlichkeit sowie der Behörden nun abgeschlossen und die Stellungnahmen sowie Abwägungsempfehlungen zusammengefasst. Diese wurden in der Sitzung vorgestellt und vom Gemeinderat besprochen. 

Im Anschluss daran wurde der Satzungsbeschluss einstimmig gefasst.  

 

TOP 2.2: Bauantrag zur Errichtung einer PV-Freiflächenanlage

Der Eigentümer der landwirtschaftlichen Fläche Flst. 613 beantragt gleichzeitig mit dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes den Bau der PV-Freiflächenanlage samt Traffohäuschen. Der Gemeinderat erteilt hierzu einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

 

TOP 3:  4. Runde der Lärmaktionsplanung / Angebot Fa. Modus Consult

Von Seiten der EU sind die Gemeinden verpflichtet, bis zum 18. Juli 2024 die Lärmaktionspläne der vierten Runde aufzustellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Hierfür wurde von Seiten der Fa. Modus Consult ein Angebot i.H.v. 8.471,61 € erstellt. Das Angebot ist günstiger als sonst, da bestimmte Teile, die letztes Mal erstellt wurden übernommen werden können und nicht nochmal erhoben werden müssen.

Aus dem Gemeinderat werden hierzu zahlreiche Fragen gestellt. Nach kurzer Diskussion wird die Beauftragung einstimmig beschlossen.

 

TOP 4: Friedhofssatzung und Bestattungsgebühren

TOP 4.1: Neukalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren

Die Firma Allevo Kommunalberatung aus Obersulm wurde mit der Neukalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren beauftragt. Letztmalig wurden die Gebühren im Jahr 2013 angepasst und sind nun nicht mehr zeitgemäß. Die neuen Gebühren sollen zum 01.11.2023 in Kraft treten.

Die Verwaltung empfiehlt die Sätze der Grabnutzungsgebühren mit einer 50-prozentigen Kostendeckung. Es wird vorgeschlagen, die vorgelegten Gebührensätze zu beschließen. Verluste aus den Vorjahren sollen nicht mit in die Kalkulation eingestellt werden.

Aus dem Gemeinderat werden einzelne Fragen zu den Gebührentatbeständen gestellt. Man ist sich einig, dass nach 10 Jahren die Gebühren erhöht werden müssen. Hierbei soll ein einheitlicher Kostendeckungsgrad von 50 % angestrebt werden.

Kämmerin Frau Rebl erörtert die aufgetretenen Fragen hierzu und geht auf die Kalkulation ein. Insgesamt liege man preislich mit den vorgeschlagenen Änderungen auf Höhe der Gebühren der Nachbargemeinden.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Anpassung der Friedhofsgebühren.  

 

TOP 4.2: Neufassung der Friedhofssatzung

In die Friedhofsatzung der Gemeinde Westerstetten aus dem Jahr 2004 inkl. Änderungssatzungen aus 2009, 2012 und 2015 wurden Neuerungen/Änderungen eingefügt. Sie entspricht nun den aktuellen örtlichen Gegebenheiten sowie der vom Gemeindetag empfohlenen Mustersatzung.

Die abgeänderten Passagen wurden für die Sitzung farblich markiert.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Friedhofssatzung mit Anlage (Gebührenverzeichnis).

 

TOP 5: Bauantrag Mobilfunkmast in Hinterdenkental

Die Firma ABEL Mobilfunk GmbH & Co. KG beantragt den Bau einer Sende- und Empfangsstation für Mobilfunk (O²-Téléfonica) auf dem privaten Flst. 918 in Hinterdenkental neben der Bundesstraße. Die Höhe des Stahlgittermastes beträgt ca. 40 Meter.

Der Eigentümer des Flurstückes hat im Vorhinein mit vielen Anliegern in Hinterdenkental gesprochen. Es sind keine Einwendungen bekannt. 

Der Gemeinderat begrüßt das Vorhaben ausdrücklich und beschließt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen hierzu.

 

TOP 6: Änderung Öffnungszeiten Grüngutplatz

Der Landkreis hat aufgrund zahlreicher Rückmeldungen und Beschwerden der Gemeinden, insbesondere zu den Samstagsöffnungszeiten beschlossen, künftig den Gemeinden bei den Öffnungszeiten der Grünguthöfe mehr Spielraum zu lassen. Konkret bedeutet dies, dass künftig die Gemeinden selber samstags und im Winter flexibler die Öffnungszeiten festlegen dürfen.

Die Verwaltung hat dies im Vorfeld der Sitzung mit dem Maschinenring (Betreiber) sowie dem Eigentümer der Fläche besprochen stellt die vorgeschlagenen Änderungen im Gemeinderat vor.

Nach ausführlicher Beratung werden folgende neue Sommer- sowie Winteröffnungszeiten (Achtung: ab 01. Dezember 2023) beschlossen:

 

November 2023 (Winteröffnungszeiten):

Gleichbleibend, da Änderungen erst ab 1. Dezember 2023 in Kraft treten dürfen:

Mittwoch 14-16 Uhr,

Freitag 14-16 Uhr

Samstag 9-13 Uhr

Ab Dezember 2023 – Februar 2024 (Winteröffnungszeiten):

Mittwoch 15-16 Uhr

Freitag geschlossen

Samstag 14-16 Uhr

März 2024 – Oktober 2024 (Sommeröffnungszeiten):

Mittwoch 15-17 Uhr

Freitag 15-17 Uhr

Samstag 11-16 Uhr

 

TOP 7:   Sonstiges

TOP 7.1: Fragen aus dem Gemeinderat

Aus dem Gemeinderat wurden folgende Fragen gestellt:

  • Dauer der Straßensperrung in Breitingen: Hierzu wurde von Herrn BM Bourke mitgeteilt, dass die Sperrung bis Ende Oktober anberaumt ist. Der Belag wurde die Tage aufgebracht. Er gehe daher davon aus, dass die Brücke wie geplant Ende Oktober wieder geöffnet und die Umleitung aufgehoben wird.
  • Begrenzungsstreifen Kreuzung Pizzeria: Hierzu wurde mitgeteilt, dass Fahrzeuge durch die nun fehlende Abgrenzung zur Kirchstraße hin vor dem Abbiegen weit in die Hauptstraße reinfahren würden. Es wird angeregt zu beantragen, dass dort eine Markierung hinkommt, damit es zu keinen Unfällen kommt bzw. damit deutlich wird, dass die Kirchstraße hier endet und Autofahrer deutlich sehen, dass dort gestoppt werden muss.

BM Bourke sagt zu, dies beim Landratsamt zu beantragen.

 

TOP 7.2: Vorlesen des Protokolls