Sitzungsberichte: Gemeinde Westerstetten

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Marketing

Diese Technologien werden von Werbetreibenden verwendet, um Anzeigen zu schalten, die für Ihre Interessen relevant sind.

Facebook

Hierbei handelt es sich um ein Social Plug-In von Facebook, das die Einbindung von Facebook-Inhalten auf Websites von Drittanbietern ermöglicht.

Verarbeitungsunternehmen

Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Integration von Facebook-Funktionen
  • Werbung
  • Personalisierung
  • Optimierung
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • HTTP-Header
  • Browser-Informationen
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • Besuchte Websites
  • Nutzungsdaten
  • Facebook-Benutzer-ID
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Westerstetten
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen

Durch das Laden der Inhalte erhebt Facebook personenbezogene Daten und verarbeitet diese. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Westerstetten
Westerstetten

Willkommen in

Westerstetten

Gemeinderatssitzung am 14.11.2023

Artikel vom 21.11.2023

TOP 1: Bürger fragen

Von Seiten der anwesenden Bürger wurden keine Fragen gestellt.

 

TOP 2: Aufstellung Bebauungsplan PV-Freiflächenanlage Lützelbuch 

Der Eigentümer des landwirtschaftlichen Flürstücks Nr. 115 plant, auf seinem Grundstück eine PV-Freiflächenanlage mit einer Größe von ca. 3 ha zu errichten. Das Grundstück hat eine Größe von 6,5 ha. Herr Homm vom Ingenieurbüro Künster stellt in der Sitzung das Projekt vor und erläutert die Vorgehensweise, den Ablauf sowie die technischen Details. Die Fläche ist landwirtschaftlich nicht besonders wertvoll und im Nordhang. Dies ist auch der Grund, weshalb die Anlagen weiter auseinandergestellt werden müssen und die Gesamtfläche im Vergleich zur Anlagenfläche so groß ist. Man rechne mit einer Einspeisung von ca. 3 kWp.

Von Seiten des Gemeinderates werden zahlreiche Fragen hierzu gestellt. Zum Thema Einspeisepunkt wird angegeben, dass eine große Stromleitung direkt am Grundstück vorbeiläuft und daher nicht groß aufgegraben werden muss um eine Verbindungsleitung zum nächsten Einspeisepunkt herzustellen. 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Solarpark Lützelbuch“.

 

TOP 3: Neugestaltung Kirchplatz

Im Jahre 2025 feiert die Gemeinde Westerstetten ihr 800-jähriges Jubiläum.

Geburtsort und Ausgangspunkt der Gemeinde ist der heutige Kirchplatz. Dieser ist ziemlich in die Jahre gekommen und soll zum Jubiläumsjahr neu erstrahlen. Auch sollen dort historische Fakten eingebaut (Zeitstrahl der Gemeinde) und der Platz zur Kirche geöffnet werden. In den letzten Monaten wurde das Projekt eng mit der Kirchengemeinde abgestimmt, welche ihrerseits das ehemalige Nordportal Richtung Platz öffnen und den Platz bis zum Kirchplatz ebenfalls neugestalten möchte. Der Kirchengemeinderat hat hierzu den Beschluss bereits im Oktober gefasst.

Die Gemeinde hat die Maßnahme in die Ortskernsanierung mit reingenommen und erhält hierdurch Fördermittel. Ebenso soll ein Antrag für den Ausgleichstock 2024 gestellt werden.

Herr Steiner vom Büro 4+5 sowie Herr BM Bourke stellen die Planung in der Sitzung vor. In der Gestaltung soll der Parkplatz vom Aufenthaltsbereich getrennt werden und die Historie von Westerstetten zur Gestaltung kommen. Die bisherige Kostenschätzung liegt ohne Abzug der Fördermittel bei 790.000 €. Die zugesagten Fördermittel betragen 160.000 € aus dem Landessanierungsprogramm und es werden weitere 250.000 € aus dem Ausgleichstock beantragt.

Der Gemeinderat findet die Planungen sehr gut und es ist ein schönes Projekt, welches den Platz sehr aufwerten wird. Insgesamt handelt es sich jedoch um eine Menge Geld und man sollte daher in der Detailplanung die Ausgaben nochmals kritisch betrachten, um die Gesamtbaukosten runter zu bekommen. Es müssten Möglichkeiten gefunden werden den Platz günstiger aufwerten zu können. Dies müsste im technischen Ausschuss daher detailliert begleitet und überwacht werden. Dem stimmen Herr BM Bourke sowie Architekt Herr Steiner zu. Es handle sich bisher um die erste Kostenschätzung. Der Gemeinderat sieht hier ebenfalls das staatliche Hochbauamt in der Verantwortung, für die Kirchenfläche zügig mit zu planen und hinterher zu sein, damit das Projekt der Gemeinde sowie der Kirchengemeinde Hand in Hand läuft und zeitgleich wie vorgestellt umgesetzt werden kann.   

Insbesondere die Portalöffnung sowie die Zuwegung und Maueröffnung sollten zwingend zum Abschluss des Gemeindeteils ebenfalls abgeschlossen sein. Im Idealfall wird, ausser für das Portal der Planer der Gemeinde beauftragt, um auch hier alles aus einem Guss zu bekommen sowie um Kosten einzusparen.

Der Gemeinderat beschließt nach weiterer ausführlicher Diskussion bei Einer Gegenstimme die Umsetzung des Projektes 2024 und die Beauftragung des Büros 4+5 aus Ulm.

 

TOP 4: Forstbetriebsplan 2024

Ein wichtiger Bestandteil im Forstbetriebsplan 2024 ist die Neuherstellung der Hütte im Klingenhau. Zu diesem Punkt gibt es im Gemeinderat zahlreiche Wortmeldungen.

Insgesamt seien die Kosten i.H.v. 100.000 € für den Abriss, neues Fundament sowie Vergrößerung und Neubau der Hütte zu hoch angesetzt und dies sollte nochmals überdacht werden. Bürgermeister Herr Bourke gibt an, dass dies bisher nur eine Schätzung sei.

Man werde hier aber nochmals Gespräche führen und genauere Kosten ermitteln. Aus dem Gemeinderat wurde hierzu gewünscht, die Planung auch im Zusammenhang mit einer etwaigen Kindergartenkonzeption zu überdenken.

Der Forstbetriebsplan wurde mit 9 Gegenstimmen abgelehnt.

Es wird zugesagt, diesen abzuändern und im Dezember nochmals vorzustellen.  

 

TOP 5: Bausachen

TOP 5.1: Antrag auf Bauvorbescheid / Tiny House / Flst. 777/2 Außenbereich

Die Eigentümer des Flst. 77/2 haben eine Bauvoranfrage zum Bau eines Bungalows (Tiny-House) im Bereich Taublinder Mühle gestellt. Das Gebiet befindet sich im Außenbereich, grenzt jedoch an eine vorhandene Bebauung an. Die Erschließung ist ebenfalls gesichert.

Von Seiten des Gemeinderates werden einzelne Fragen hierzu gestellt. Herr BM Bourke gibt an, dass man sich mit solchen Häuserformen künftig beschäftigen müsse und plädiert dafür, hierfür offen zu sein.

Der Gemeinderat stellt vereinzelt Fragen hierzu und erteilt abschließend bei Einer Enthaltung das gemeindliche Einvernehmen.

 

TOP 6: Änderung der Hundesteuersatzung

Die Gemeinde erhält regelmäßig Meldungen über Hunde auf dem Gemeindegebiet, welche angeblich nicht bei der Gemeinde gemeldet sind. Bei der nachträglichen Prüfung wird dies auch meistens bestätigt. In den Umlandgemeinden ist es üblich, dass Hundebesitzer für ihre angemeldeten Hunde eine Hundesteuermarke erhalten, welche vom Hund beim Spazierengehen getragen werden muss. Hierfür muss die Hundesteuersatzung geändert bzw. ergänzt werden.

An der Höhe der Hundesteuer sollen keine Änderungen vorgenommen werden.

Der Gemeinderat beschließt bei Einer Gegenstimme die Änderung der Hundesteuersatzung.

 

TOP 7: Sonstiges

TOP 7.1: Mitteilung Thematik Gelbe Tonne

Herr Bürgermeister Bourke teilt mit, dass der Landkreis alle drei Jahre die Abholung der Verpackungsabfälle ausschreiben müsse. Bei der diesjährigen Ausschreibung hat die Firma Veolia den Zuschlag erhalten und löst daher ab dem 01.01.2024 die Firma Knettenbrech & Gurdulic ab.

Wie auch beim letzten Mal werden daher wieder, zum Ärgernis der Gemeinden sowie der Bürgerinnen und Bürger, die Gelben Tonnen getauscht. Von Seiten der Firma Veolia war die Bereitschaft vorhanden, die bisherigen Tonnen von der Firma Knettenbrech & Gurdulic zum Neupreis zu erwerben. Dies wurde jedoch von K&G abgelehnt. Die alten Tonnen werden daher am Tag der letzten Leerung (21.12.2023) eingesammelt. Die Verteilung der neuen Tonnen am nächsten Tag wird vom Musikverein Westerstetten durchgeführt. Die Gemeinde wird hierzu nochmals separat zum Tonnentausch informieren.

 

TOP 7.2: Vorlesen des Protokolls