Wahlen: Gemeinde Westerstetten

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Marketing

Diese Technologien werden von Werbetreibenden verwendet, um Anzeigen zu schalten, die für Ihre Interessen relevant sind.

Facebook

Hierbei handelt es sich um ein Social Plug-In von Facebook, das die Einbindung von Facebook-Inhalten auf Websites von Drittanbietern ermöglicht.

Verarbeitungsunternehmen

Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Integration von Facebook-Funktionen
  • Werbung
  • Personalisierung
  • Optimierung
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • HTTP-Header
  • Browser-Informationen
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • Besuchte Websites
  • Nutzungsdaten
  • Facebook-Benutzer-ID
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Westerstetten
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen

Durch das Laden der Inhalte erhebt Facebook personenbezogene Daten und verarbeitet diese. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Westerstetten
Westerstetten

Willkommen in

Westerstetten

Wahlen

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu aktuellen Wahlen und früheren Wahlen.

Schöffenwahl 2023

Bewerberinnen und Bewerber für das Schöffenamt gesucht

 

Für die Amtszeit von 2024 bis Ende 2028 werden in Westerstetten Frauen und Männer gesucht, die am Landgericht und am Amtsgericht Ulm als ehrenamtliche Richterinnen und Richter an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen wollen.

Die schöffenrichterliche Tätigkeit ist eine verantwortungsvolle und besonders bedeutsame ehrenamtliche Tätigkeit in unserer Gesellschaft. Schöffinnen und Schöffen sind an den Schöffengerichten der Amtsgerichte, sowie an den Kleinen und den Großen Strafkammern der Landgerichte tätig. Sie entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuld- und Straffragen bei allen schwerwiegenden, umfangreichen und bedeutsamen Anklagevorwürfen. In der Regel sind zwölf Sitzungstage pro Jahr für die Schöffinnen und Schöffen vorgesehen, wobei aber nicht ausgeschlossen werden kann, dass es insbesondere in umfangreichen Strafverfahren erforderlich wird, häufiger an Sitzungstagen teilzunehmen. 

Gesucht werden Männer und Frauen, die in Westerstetten wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind alle, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer das Schöffenamt ausüben möchte, sollte über soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen. Das Amt verlang von den "Richtern ohne Robe" in hohem Maße Unparteilichkeit, Objektivität und Unvoreingenommenheit auch in schwierigen Situationen. Juristische Kenntnisse sind dagegen nicht erforderlich.

Vom Landgericht wurde uns mitgeteilt, dass Westerstetten 4 Kandidaten vorschlagen muss. Der Gemeinderat erstellt aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber eine Vorschlagsliste, die in der Folge dem Amtsgericht übersandt wird. Dort wird dann im Spätsommer 2023 die eigentliche Schöffenwahl durchgeführt. Bewerber aus den Vorschlagslisten werden anschließend vom Gericht informiert, wenn Sie als Schöffe gewählt wurden. Sollte die Bewerbung nicht berücksichtigt werden, erfolgt keine Benachrichtigung.

Wenn Sie Interesse an der Übernahme des Schöffenamtes haben, melden Sie sich auf dem Rathaus Telefonnummer: 07348/9560-12.

Bundestagswahl 2021

Wahl zum 20. Deutschen Bundestag  am 26. September 2021

Information und interessante Fakten finden Sie auf der Homepage des Bundeswahlleiters.

Bundestagswahl und Corona

Wie bereits bei der Landtagswahl am 14. März 2021 müssen auch bei der Organisation und Durchführung der Wahl Hygienestandards eingehalten werden. So muss z.B. der Mindestabstand konsequent eingehalten werden. Dies gilt sowohl für den Wahlzeitraum bis 18.00 Uhr, wie auch anschließend die Auszählung. Da dies in unseren Wahllokalen im "Rathaus" und der "Ulmer Straße 20" auf Grund der Größe kaum möglich ist, haben wir uns wieder dazu entschieden, ein einheitliches Wahllokal für die gesamte Gemeinde in der Lonetalhalle Westerstetten einzurichten. So stellen wir sicher, dass jederzeit der Mindestabstand gewährleistet werden kann und dass ausreichend Wahlkabinen zur Verfügung stehen, um Warteschlangen zu vermeiden.

Ergebnis

Am Wahlabend finden Sie hier das Ergebnis der Bundestagswahl in Westerstetten und dem Alb-Donau-Kreis.

Briefwahlunterlagen

Briefwahlunterlagen müssen persönlich oder schriftlich beantragt werden. Als Antragsformular kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden.

Ein Antrag kann selbstverständlich auch formlos gestellt werden. Bitte geben Sie dann folgende Daten an:

  • Familiennamen
  • Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • soweit aus der Wahlbenachrichtigungskarte bekannt: die Wähler- und Wahlbezirksnummer

Senden Sie den Antrag bitte an das Rathaus Westerstetten, Wahlamt, Kirchstraße 3, 89198 Westerstetten, Faxnummer: 07348 9560-13 oder senfle(@)westerstetten.de.

Telefonische Anträge sind nicht möglich.

Sie haben auch die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen online zu beantragen.

(Der Link funktioniert erst mit Zustellung der Wahlbenachrichtigung)

  •  Briefwahlunterlagen online beantragen

Die Verwendung des Online-Antrags ist nur bei Vorliegen der Wahlbenachrichtigung möglich. Bitte beachten Sie: Aus technischen Gründen besteht die Möglichkeit des Online-Antrags nur bis Donnerstag, 23. September 2021, 12:00 Uhr.

Achtung:
Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 26. September 2021, 18:00 Uhr, beim Wahlamt (Bürgermeisteramt Westerstetten) eingegangen sein bzw. in den dortigen Briefkasten eingeworfen werden. Denken Sie daher bitte an eine rechtzeitige Absendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen per Post.

Bekanntmachungen

Landtagswahl 2021

Die Wahlperiode des am 13. März 2016 gewählten 16. Landtags von Baden-Württemberg endet regulär am 30. April 2021. Die Neuwahl des 17. Landtags muss vor Ablauf der aktuellen Wahlperiode stattfinden. Die Landesregierung hat daher Sonntag, den 14. März 2021, als Wahltag für die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg bestimmt. Information und interessante Fakten finden Sie auf der Homepage der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.

Änderungen bei der Landtagswahl 2021

Auf Grund der aktuellen Corona-Pandemie müssen auch bei der Organisation und Durchführung der Wahl Hygienestandards eingehalten werden. So muss z.B. der Mindestabstand konsequent eingehalten werden. Dies gilt sowohl für den Wahlzeitraum bis 18.00 Uhr, wie auch anschließend die Auszählung. Da dies in unseren Wahllokalen im "Rathaus" und der "Ulmer Straße 20" auf Grund der Größe kaum möglich ist, haben wir uns dazu entschieden, ein einheitliches Wahllokal für die gesamte Gemeinde in der Lonetalhalle Westerstetten einzurichten. So stellen wir sicher, dass jederzeit der Mindestabstand gewährleistet werden kann und dass ausreichend Wahlkabinen zur Verfügung stehen, um Warteschlangen zu vermeiden.

Ergebnis

Am Wahlabend finden Sie hier das Ergebnis der Landtagswahl in Westerstetten.

Wahlbenachrichtigungsbrief

Für die Landtagswahl 2021 werden die Wahlbenachrichtigungsbriefe Ende Januar/Anfang Februar ausgetragen.

Briefwahlunterlagen

Briefwahlunterlagen müssen persönlich oder schriftlich beantragt werden. Als Antragsformular kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden. Ein Antrag kann selbstverständlich auch formlos gestellt werden. Bitte geben Sie dann folgende Daten an:

  • Familiennamen
  • Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • soweit aus der Wahlbenachrichtigungskarte bekannt: die Wähler- und Wahlbezirksnummer

Senden Sie den Antrag bitte an:
Rathaus Westerstetten
Wahlamt
Kirchstraße 3
89198 Westerstetten
Faxnummer: 07348 9560-13
E-Mail schreiben

  • Telefonische Anträge sind nicht möglich.
  • Sie haben auch die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen online zu beantragen.

Die Verwendung des Online-Antrags ist nur bei Vorliegen der Wahlbenachrichtigung möglich. Bitte beachten Sie: Aus technischen Gründen besteht die Möglichkeit des Online-Antrags nur bis Donnerstag, 11. März 2021, 12:00 Uhr.

Achtung:

Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 14. März 2021, 18:00 Uhr, beim Wahlamt (Bürgermeisteramt Westerstetten) eingegangen sein bzw. in den dortigen Briefkasten eingeworfen werden. Denken Sie daher bitte an eine rechtzeitige Absendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen per Post.

Bekanntmachungen:

Gemeindeblatt Westerstetten vom 05.02.2021:

Kommunal- und Europawahl 2019

Im Jahr 2019 finden die Kommunalwahlen und die Europawahl statt.

Termin ist Sonntag, der 26. Mai 2019.

Bei der Europawahl werden dieses Jahr zum neunten Mal die Abgeordneten für das Europäische Parlament gewählt. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage.

Auf der Seite des Bundeswahlleiters finden Sie auch die notwendigen Formulare, wenn Sie:

Die Kommunalwahlen teilen sich auf in die Kreistagswahl und Gemeinderatswahl. Informationen zur Kreistagswahl erhalten Sie über das Landratsamt Alb-Donau-Kreis.

In Westerstetten sind 10 Gemeinderäte zu wählen. Jeder Bürger ab 16 ist wahlberechtigt.

Wahlbenachrichtigungsbrief

Für die Kommunal- und Europawahl 2019 werden die Wahlbenachrichtigungsbriefe bis zum 05. Mai 2019 ausgetragen. Wer bis zum 05. Mai 2019 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte sich beim Wahlamt, Rathaus Westerstetten unter Telefonnummer: 07348 9560-12 erkundigen, ob er/sie in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Übersendung der Stimmzettel

Im Gegensatz zu den anderen Wahlen erhalten die Wahlberechtigten bei den Kommunalwahlen die Stimmzettel vorab nach Hause geschickt. So kann der Wähler in Ruhe die Stimmzettel ausfüllen und am Wahltag ausgefüllt mit ins Wahllokal bringen. Dort erhält er den entsprechenden Umschlag für die Urnenwahl und den Stimmzettel für die Europawahl. Sollten Sie keine Unterlagen erhalten haben, obwohl Sie Ihrer Meinung nach wahlberechtigt sind, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Telefonnummer: 07348 9560-12. Sollten Sie am Wahltag nicht in das Wahllokal kommen können, beantragen Sie bitte Briefwahl.

Briefwahlunterlagen

Briefwahlunterlagen können erst an Sie verschickt werden, wenn die Stimmzettel aller drei Wahlen bei uns vorliegen. Dies wird voraussichtlich ab 01. Mai der Fall sein. Briefwahlunterlagen müssen schriftlich beantragt werden. Als Antragsformular kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden.

Ein Antrag kann selbstverständlich auch formlos gestellt werden. Bitte geben Sie dann folgende Daten an: Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift, soweit aus der Wahlbenachrichtigungskarte bekannt: die Wähler- und Wahlbezirksnummer

Senden Sie den Antrag bitte an:
Rathaus Westerstetten
Wahlamt
Kirchstraße 3
89198 Westerstetten
Faxnummer: 07348 9560-13
E-Mail schreiben

  • Telefonische Anträge sind nicht möglich.

Die Verwendung des Online-Antrags ist nur bei Vorliegen der Wahlbenachrichtigung möglich. Bitte beachten Sie: Aus technischen Gründen besteht die Möglichkeit des Online-Antrags nur bis Donnerstag, 23. Mai 2019, 12:00 Uhr.

Achtung:

Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 26. Mai 2019, 18:00 Uhr, beim Wahlamt (entsprechende Anschrift siehe Briefwahlunterlagen) eingegangen sein bzw. in den dortigen Briefkasten eingeworfen werden. Denken Sie daher bitte an eine rechtzeitige Absendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen per Post.

Bekanntmachungen:

Bürgermeisterwahl 2018

Informationen und öffentliche Bekanntmachungen zur Bürgermeisterwahl am 02. Dezember 2018

Hier können Sie online Briefwahl beantragen (bis Donnerstag 13.12.2018, 12:00 Uhr)

Neuwahl am 16.12.2018

Hinweise zur Neuwahl
Nachdem am 02.12.2018 kein Bewerber mehr als 50 % der gültigen Stimmen erhalten hat, findet am 16.12.2018 eine Neuwahl statt.

Beachten Sie dazu bitte folgendes:

1. Wahlbenachrichtigung
Am ersten Wahlsonntag haben Sie im Wahllokal Ihre Wahlbenachrichtigung zurückerhalten. Diese Wahlbenachrichtigung gilt auch für die Neuwahl am 16.12.2018. Es werden keine neuen Wahlbenachrichtigungen verschickt. Wenn Sie Ihre Benachrichtigung nicht mehr finden bzw. weggeworfen haben, können Sie auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen. Bringen Sie in diesem Fall unbedingt Ihren Personalausweis zur Wahl mit.

2. Briefwahl
Wenn Sie bereits beim ersten Wahlgang Briefwahl beantragt und auf diesem Antrag auch den Antrag für die Neuwahl angekreuzt haben, erhalten Sie automatisch in der Woche vor der Wahl Briefwahlunterlagen zugestellt. Der Termin hängt von der Fertigstellung und Auslieferung der neuen Stimmzettel ab, vermutlich jedoch ab 11.12.2018. Wenn Sie für die Neuwahl am 16.12.2018 noch Briefwahl beantragen müssen, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  1. Durch persönliche Vorsprache auf dem Bürgermeisteramt.
  2. Mit dem auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens aufgedruckten Antrag. Diesen können Sie uns in den Briefkasten einwerfen oder per Fax schicken.
  3. Auch eine Beantragung per E-Mail ist – unter Angabe des Wahlbezirks und der Wählernummer – möglich. Sollten Sie die Wählernummer/Wahlbezirksnummer nicht mehr zur Hand haben, geben Sie bitte Ihre vollständigen Daten mit Name, Adresse und Geburtsdatum an.

Alternativ besteht die Möglichkeit, den Antrag online im Internet zu stellen. Auf der gemeindlichen Homepage befindet sich ein entsprechender Link. Alternativ können Sie den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code scannen und gelangen direkt zur Wahlscheinbeantragung. Für die Beantragung müssen Sie lediglich Ihre Wahlbenachrichtigung zur Hand haben.

Beachten Sie bei der Beantragung bitte auch die Postlaufzeiten.

Am Freitag, 14.12.2018 kann bis 18:00 Uhr noch Briefwahl beim Bürgermeisteramt Westerstetten beantragt werden. Sollte Ihnen ein bereits beantragter Wahlschein nicht zugegangen sein, kann bis Samstag 15.12., 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein ausgestellt werden. Im Falle einer nachweislich plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr gestellt werden. In beiden Fällen wenden Sie sich bitte an Mobiltelefon: 0179 4392394.

Wichtig für die Teilnahme an der Briefwahl ist in jedem Falle die rechtzeitige Rücksendung Ihres Wahlbriefes. Dieser muss spätestens am Wahltag, 16.12.2018, bis 18:00 Uhr beim:

Rathaus Westerstetten
Kirchstraße 3

eingegangen sein. Bei Versand bitte die üblichen Postlaufzeiten einkalkulieren. Für Rückfragen erreichen Sie uns unter Telefonnummer: 07348 9560-12.

Am Sonntag, 02. Dezember 2018 findet die Bürgermeisterwahl statt, eine eventuelle Neuwahl am Sonntag, 16. Dezember 2018.

Die Bürgermeister werden direkt vom Volk gewählt. Die Wahl findet bei Ablauf der Amtszeit (nach acht Jahren) oder Eintritt des Amtsinhabers in den Ruhestand frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle statt, in anderen Fällen (zum Beispiel bei Krankheit oder Tod) spätestens drei Monate nach Freiwerden der Stelle. Den Wahltag bestimmt der Gemeinderat. Die Stelle wird spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich ausgeschrieben. Wahlberechtigt sind die Bürger der Gemeinde. Bürger einer Gemeinde sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.

Wählbar zum Bürgermeister sind Deutsche und Unionsbürger, die in Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen das 25 Lebensjahr., dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten und dürfen nicht nach § 46 Abs. 2 der Gemeindeordnung von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein.

Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl eine Neuwahl statt. Bei der Neuwahl entscheidet die höchste Stimmenzahl.

Die Kandidatenvorstellung findet am Donnerstag, 22. November 2018 um 19:30 Uhr in der Lonetalhalle statt!

Informationen zum Wahlscheinantrag:

Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 09.11.2018 ausgetragen.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie den Wahlscheinantrag. Wenn Sie am Wahlsonntag nicht persönlich zur Wahl gehen können, füllen Sie den Wahlscheinantrag aus und senden Sie uns diesen zurück. Sie erhalten dann von uns die Unterlagen für die Briefwahl. Diese können erst ausgegeben werden, wenn die Stimmzettel gedruckt sind (voraussichtlich Ende KW 46). Schicken Sie uns die Wahlbriefe unbedingt rechtzeitig zurück. Diese müssen am Wahltag bis spätestens 18:00 Uhr auf dem Bürgermeisteramt Westerstetten eingehen.

Sie können Ihren Wahlscheinantrag hier auch online stellen. Halten Sie dazu bitte Ihre Wahlbenachrichtigung bereit.

Bekanntmachungen: