Wahlen
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu aktuellen Wahlen und früheren Wahlen.
Bundestagswahl 2025
Termin für die vorgezogene Bundestagswahl ist der 23. Februar 2025
Durch die vorgezogene Bundestagswahl verkürzen sich alle Fristen wie z.B. für die Ausstellung von Briefwahlunterlagen. Die verkürzten Fristen wurden von der Bundeswahlleitung so gewählt, dass die Parteien den größtmöglichen zeitlichen Vorlauf für ihre Wahlvorbereitungen eingeräumt wird, ohne die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl zu gefährden. Dies führt jedoch dazu, dass die Zeit für die Ausstellung von Briefwahlunterlagen sehr knapp bemessen ist. Mit dem Versand der ersten Stimmzettel an die Gemeinden wird frühestens Ende KW 6 (6./7.02.25) gerechnet.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen sollte daher frühzeitig nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung erfolgen. Allerdings können die Briefwahlunterlagen erst an Sie versandt werden, wenn uns die notwendigen Unterlagen wie z.B. Stimmzettel, Umschläge etc. vorliegen. Frühestens also ab 6./7.02.25. Die Briefwahlunterlagen müssen von Ihnen bis zum Wahltag wieder an die Gemeinde zurückgeschickt werden. Bitte beachten Sie dies bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen.
Hier können Sie Ihre Briefwahlunterlagen online beantragen. Die Verwendung des Online-Antrags ist nur bei Vorliegen der Wahlbenachrichtigung möglich. Bitte beachten Sie: Aus technischen Gründen besteht die Möglichkeit des Online-Antrags nur bis Donnerstag, 20. Februar 2025, 12:00 Uhr.
Auch für im Ausland lebende Deutsche verkürzt sich die Frist, Ihre Aufnahme ins Wählerverzeichnis zu beantragen, weitere Informationen finden Sie hier.
Volksbegehren "Landtag verkleinern"
Das Innenministerium hat das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ am 10. Juni 2024 zugelassen und dies im Staatsanzeiger am 12. Juli 2024 öffentlich bekannt gemacht. Vorausgegangen war ein Zulassungsantrag für das Volksbegehren mit über 10.000 Unterstützungsunterschriften, der von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens am 13. Mai 2024 eingereicht wurde. Nun können die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Volksbegehrens selbst entscheiden, ob sie den Gesetzentwurf unterstützen wollen.
Eintragungswillige, die das Volksbegehren unterstützen möchten, können dies im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung tun.
Bei der freien Sammlung (Zeitraum 12.08.2024 - 11.02.2025) hat der Unterzeichner auf dem Eintragungsblatt für eine Unterstützungsunterschrift neben seiner eigenhändigen Unterschrift, den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Anschrift (Hauptwohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben. Der Unterzeichner muss zudem durch Ankreuzen bestätigen, dass er vor der Unterzeichnung des Eintragungsblattes die Möglichkeit hatte, den Entwurf der Gesetzesvorlage und deren Begründung einzusehen. Eintragungen, die die Person des Unterzeichners nicht eindeutig erkennen lassen, weil sie z. B. unleserlich sind oder die erkennbar nicht eigenhändig unterschrieben sind, sind ungültig.
Bei der amtlichen Sammlung (Zeitraum 11.09.2024 - 10.12.2024) ist die Gemeinde örtlich zuständig, bei der der Eintragungswillige zum Zeitpunkt seiner Unterzeichnung seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung, hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde während der allgemeinen Öffnungszeiten ausgelegte Eintragungsliste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde aufgrund der dort vorhandenen melderechtlichen Angaben feststellt, dass der Eintragungswillige tatsächlich auch eintragungsberechtigt ist. Eintragungswillige, die nach den Unterlagen der Gemeinde nicht eintragungsberechtigt sind, muss sie zurückweisen.
Weitere Informationen finden Sie hier
Kommunal- und Europawahl 2024
Im Jahr 2024 finden die Kommunalwahlen und die Europawahl statt.
Termin ist Sonntag, der 09. Juni 2024.
Ergebnisse
Die Ergebnisse der einzelnen Wahlen werden am Wahlabend (Europa- und Kreistagswahl) und am Montag (Gemeinderatswahl) hier eingestellt.
Bekanntmachungen
- Bekanntmachung Durchführung (PDF-Dokument, 234,68 KB, 21.05.2024)
- Bekanntmachung Einsichtnahme (PDF-Dokument, 224,57 KB, 21.05.2024)
- Wahlvorschläge Gemeinderat (PDF-Dokument, 94,10 KB, 15.04.2024)
- Wahlvorschläge Kreistagswahl (PDF-Dokument, 187,45 KB, 15.04.2024)
- Wahl des Gemeinderats (PDF-Dokument, 52,91 KB, 22.01.2024)
- Wahl des Kreistags (PDF-Dokument, 145,25 KB, 22.01.2024)
Briefwahlunterlagen
Online-Antrag
Die Frist für die Verwendung des Online-Antrags ist am Donnerstag, 06. Juni 2024, 12:00 Uhr abgelaufen. Bitte beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich, da ein Postversand mit Rücklauf bis zur Wahl nicht mehr möglich ist.
Briefwahlunterlagen können erst an Sie verschickt werden, wenn die Stimmzettel aller drei Wahlen bei uns vorliegen. Dies wird voraussichtlich ab Mitte Mai der Fall sein. Briefwahlunterlagen müssen schriftlich beantragt werden. Als Antragsformular kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden. Am einfachsten ist das Einscannen des QR-Codes auf der Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung.
Ein Antrag kann selbstverständlich auch formlos gestellt werden. Bitte geben Sie dann folgende Daten an: Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift, soweit aus der Wahlbenachrichtigungskarte bekannt: die Wähler- und Wahlbezirksnummer und die Anschrift an die die Briefwahlunterlagen versandt werden sollen.
Senden Sie den Antrag bitte an:
Rathaus Westerstetten
Wahlamt
Kirchstraße 3
89198 Westerstetten
Faxnummer:07348 9560-13
E-Mail schreiben
Telefonische Anträge sind nicht möglich.
Achtung:
Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 09. Juni 2024, 18:00 Uhr, beim Bürgermeisteramt Westerstetten eingegangen sein bzw. in den dortigen Briefkasten eingeworfen werden. Denken Sie daher bitte an eine rechtzeitige Absendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen per Post.
Wahlbenachrichtigungsbrief
Für die Kommunal- und Europawahl 2024 werden die Wahlbenachrichtigungsbriefe vom 29. April bis zum 03. Mai 2024 ausgetragen. Wer bis zum 03. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte sich beim Wahlamt, Rathaus Westerstetten unter Telefonnummer: 07348 9560-12 erkundigen, ob er/sie in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Kommunal- und Europawahl 2024
Bei der Europawahl werden dieses Jahr zum zehnten Mal die Abgeordneten für das Europäische Parlament gewählt. Neu bei dieser Wahl ist, dass das Wahlalter auf 16 Jahre heruntergesetzt wurde. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin.
Die Kommunalwahlen teilen sich auf in die Kreistagswahl und Gemeinderatswahl. Informationen zur Kreistagswahl erhalten Sie über das Landratsamt Alb-Donau-Kreis.
In Westerstetten sind 10 Gemeinderäte zu wählen. Auch bei den Kommunalwahl liegt das Wahlalter bei 16 Jahren.
Schöffenwahl 2023
Bewerberinnen und Bewerber für das Schöffenamt gesucht
Für die Amtszeit von 2024 bis Ende 2028 werden in Westerstetten Frauen und Männer gesucht, die am Landgericht und am Amtsgericht Ulm als ehrenamtliche Richterinnen und Richter an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen wollen.
Die schöffenrichterliche Tätigkeit ist eine verantwortungsvolle und besonders bedeutsame ehrenamtliche Tätigkeit in unserer Gesellschaft. Schöffinnen und Schöffen sind an den Schöffengerichten der Amtsgerichte, sowie an den Kleinen und den Großen Strafkammern der Landgerichte tätig. Sie entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuld- und Straffragen bei allen schwerwiegenden, umfangreichen und bedeutsamen Anklagevorwürfen. In der Regel sind zwölf Sitzungstage pro Jahr für die Schöffinnen und Schöffen vorgesehen, wobei aber nicht ausgeschlossen werden kann, dass es insbesondere in umfangreichen Strafverfahren erforderlich wird, häufiger an Sitzungstagen teilzunehmen.
Gesucht werden Männer und Frauen, die in Westerstetten wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind alle, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer das Schöffenamt ausüben möchte, sollte über soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen. Das Amt verlang von den "Richtern ohne Robe" in hohem Maße Unparteilichkeit, Objektivität und Unvoreingenommenheit auch in schwierigen Situationen. Juristische Kenntnisse sind dagegen nicht erforderlich.
Vom Landgericht wurde uns mitgeteilt, dass Westerstetten 4 Kandidaten vorschlagen muss. Der Gemeinderat erstellt aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber eine Vorschlagsliste, die in der Folge dem Amtsgericht übersandt wird. Dort wird dann im Spätsommer 2023 die eigentliche Schöffenwahl durchgeführt. Bewerber aus den Vorschlagslisten werden anschließend vom Gericht informiert, wenn Sie als Schöffe gewählt wurden. Sollte die Bewerbung nicht berücksichtigt werden, erfolgt keine Benachrichtigung.
Wenn Sie Interesse an der Übernahme des Schöffenamtes haben, melden Sie sich auf dem Rathaus Telefonnummer: 07348/9560-12.
- Bewerbungsformular (PDF-Dokument, 1,09 MB, 13.03.2023) Rückgabe an die Gemeinde bis spästens 30.04.2023
- Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsseite www.schoeffenwahl2023.de
Bundestagswahl 2021
Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021
Information und interessante Fakten finden Sie auf der Homepage des Bundeswahlleiters.
Bundestagswahl und Corona
Wie bereits bei der Landtagswahl am 14. März 2021 müssen auch bei der Organisation und Durchführung der Wahl Hygienestandards eingehalten werden. So muss z.B. der Mindestabstand konsequent eingehalten werden. Dies gilt sowohl für den Wahlzeitraum bis 18.00 Uhr, wie auch anschließend die Auszählung. Da dies in unseren Wahllokalen im "Rathaus" und der "Ulmer Straße 20" auf Grund der Größe kaum möglich ist, haben wir uns wieder dazu entschieden, ein einheitliches Wahllokal für die gesamte Gemeinde in der Lonetalhalle Westerstetten einzurichten. So stellen wir sicher, dass jederzeit der Mindestabstand gewährleistet werden kann und dass ausreichend Wahlkabinen zur Verfügung stehen, um Warteschlangen zu vermeiden.
Ergebnis
Am Wahlabend finden Sie hierdas Ergebnis der Bundestagswahl in Westerstetten und dem Alb-Donau-Kreis.
Briefwahlunterlagen
Briefwahlunterlagen müssen persönlich oder schriftlich beantragt werden. Als Antragsformular kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden.
Ein Antrag kann selbstverständlich auch formlos gestellt werden. Bitte geben Sie dann folgende Daten an:
- Familiennamen
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Anschrift
- soweit aus der Wahlbenachrichtigungskarte bekannt: die Wähler- und Wahlbezirksnummer
Senden Sie den Antrag bitte an das Rathaus Westerstetten, Wahlamt, Kirchstraße 3, 89198 Westerstetten, Faxnummer: 07348 9560-13 oder senfle(@)westerstetten.de.
Telefonische Anträge sind nicht möglich.
Sie haben auch die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen online zu beantragen.
(Der Link funktioniert erst mit Zustellung der Wahlbenachrichtigung)
- Briefwahlunterlagen online beantragen
Die Verwendung des Online-Antrags ist nur bei Vorliegen der Wahlbenachrichtigung möglich. Bitte beachten Sie: Aus technischen Gründen besteht die Möglichkeit des Online-Antrags nur bis Donnerstag, 23. September 2021, 12:00 Uhr.
Achtung:
Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 26. September 2021, 18:00 Uhr, beim Wahlamt (Bürgermeisteramt Westerstetten) eingegangen sein bzw. in den dortigen Briefkasten eingeworfen werden. Denken Sie daher bitte an eine rechtzeitige Absendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen per Post.
Bekanntmachungen
Landtagswahl 2021
Die Wahlperiode des am 13. März 2016 gewählten 16. Landtags von Baden-Württemberg endet regulär am 30. April 2021. Die Neuwahl des 17. Landtags muss vor Ablauf der aktuellen Wahlperiode stattfinden. Die Landesregierung hat daher Sonntag, den 14. März 2021, als Wahltag für die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg bestimmt. Information und interessante Fakten finden Sie auf der Homepage der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.
Änderungen bei der Landtagswahl 2021
Auf Grund der aktuellen Corona-Pandemie müssen auch bei der Organisation und Durchführung der Wahl Hygienestandards eingehalten werden. So muss z.B. der Mindestabstand konsequent eingehalten werden. Dies gilt sowohl für den Wahlzeitraum bis 18.00 Uhr, wie auch anschließend die Auszählung. Da dies in unseren Wahllokalen im "Rathaus" und der "Ulmer Straße 20" auf Grund der Größe kaum möglich ist, haben wir uns dazu entschieden, ein einheitliches Wahllokal für die gesamte Gemeinde in der Lonetalhalle Westerstetten einzurichten. So stellen wir sicher, dass jederzeit der Mindestabstand gewährleistet werden kann und dass ausreichend Wahlkabinen zur Verfügung stehen, um Warteschlangen zu vermeiden.
Ergebnis
Am Wahlabend finden Sie hier das Ergebnis der Landtagswahl in Westerstetten.
Wahlbenachrichtigungsbrief
Für die Landtagswahl 2021 werden die Wahlbenachrichtigungsbriefe Ende Januar/Anfang Februar ausgetragen.
Briefwahlunterlagen
Briefwahlunterlagen müssen persönlich oder schriftlich beantragt werden. Als Antragsformular kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden. Ein Antrag kann selbstverständlich auch formlos gestellt werden. Bitte geben Sie dann folgende Daten an:
- Familiennamen
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Anschrift
- soweit aus der Wahlbenachrichtigungskarte bekannt: die Wähler- und Wahlbezirksnummer
Senden Sie den Antrag bitte an:
Rathaus Westerstetten
Wahlamt
Kirchstraße 3
89198 Westerstetten
Faxnummer: 07348 9560-13
E-Mail schreiben
- Telefonische Anträge sind nicht möglich.
- Sie haben auch die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen online zu beantragen.
Die Verwendung des Online-Antrags ist nur bei Vorliegen der Wahlbenachrichtigung möglich. Bitte beachten Sie: Aus technischen Gründen besteht die Möglichkeit des Online-Antrags nur bis Donnerstag, 11. März 2021, 12:00 Uhr.
Achtung:
Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 14. März 2021, 18:00 Uhr, beim Wahlamt (Bürgermeisteramt Westerstetten) eingegangen sein bzw. in den dortigen Briefkasten eingeworfen werden. Denken Sie daher bitte an eine rechtzeitige Absendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen per Post.
Bekanntmachungen:
Gemeindeblatt Westerstetten vom 05.02.2021:
Bürgermeisterwahl 2018
Informationen und öffentliche Bekanntmachungen zur Bürgermeisterwahl am 02. Dezember 2018
- Ergebnis vom 16.12.2018 (PDF-Dokument, 19,54 KB, 11.02.2021)
- Ergebnis vom 02.12.2018 (PDF-Dokument, 19,52 KB, 11.02.2021)
Hier können Sie online Briefwahl beantragen (bis Donnerstag 13.12.2018, 12:00 Uhr)
Neuwahl am 16.12.2018
Hinweise zur Neuwahl
Nachdem am 02.12.2018 kein Bewerber mehr als 50 % der gültigen Stimmen erhalten hat, findet am 16.12.2018 eine Neuwahl statt.
Beachten Sie dazu bitte folgendes:
1. Wahlbenachrichtigung
Am ersten Wahlsonntag haben Sie im Wahllokal Ihre Wahlbenachrichtigung zurückerhalten. Diese Wahlbenachrichtigung gilt auch für die Neuwahl am 16.12.2018. Es werden keine neuen Wahlbenachrichtigungen verschickt. Wenn Sie Ihre Benachrichtigung nicht mehr finden bzw. weggeworfen haben, können Sie auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen. Bringen Sie in diesem Fall unbedingt Ihren Personalausweis zur Wahl mit.
2. Briefwahl
Wenn Sie bereits beim ersten Wahlgang Briefwahl beantragt und auf diesem Antrag auch den Antrag für die Neuwahl angekreuzt haben, erhalten Sie automatisch in der Woche vor der Wahl Briefwahlunterlagen zugestellt. Der Termin hängt von der Fertigstellung und Auslieferung der neuen Stimmzettel ab, vermutlich jedoch ab 11.12.2018. Wenn Sie für die Neuwahl am 16.12.2018 noch Briefwahl beantragen müssen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Durch persönliche Vorsprache auf dem Bürgermeisteramt.
- Mit dem auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens aufgedruckten Antrag. Diesen können Sie uns in den Briefkasten einwerfen oder per Fax schicken.
- Auch eine Beantragung per E-Mail ist – unter Angabe des Wahlbezirks und der Wählernummer – möglich. Sollten Sie die Wählernummer/Wahlbezirksnummer nicht mehr zur Hand haben, geben Sie bitte Ihre vollständigen Daten mit Name, Adresse und Geburtsdatum an.
Alternativ besteht die Möglichkeit, den Antrag online im Internet zu stellen. Alternativ können Sie den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code scannen und gelangen direkt zur Wahlscheinbeantragung. Für die Beantragung müssen Sie lediglich Ihre Wahlbenachrichtigung zur Hand haben.
Beachten Sie bei der Beantragung bitte auch die Postlaufzeiten.
Am Freitag, 14.12.2018 kann bis 18:00 Uhr noch Briefwahl beim Bürgermeisteramt Westerstetten beantragt werden. Sollte Ihnen ein bereits beantragter Wahlschein nicht zugegangen sein, kann bis Samstag 15.12., 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein ausgestellt werden. Im Falle einer nachweislich plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr gestellt werden. In beiden Fällen wenden Sie sich bitte an Mobiltelefon: 0179 4392394.
Wichtig für die Teilnahme an der Briefwahl ist in jedem Falle die rechtzeitige Rücksendung Ihres Wahlbriefes. Dieser muss spätestens am Wahltag, 16.12.2018, bis 18:00 Uhr beim:
Rathaus Westerstetten
Kirchstraße 3
eingegangen sein. Bei Versand bitte die üblichen Postlaufzeiten einkalkulieren. Für Rückfragen erreichen Sie uns unter Telefonnummer: 07348 9560-12.
Am Sonntag, 02. Dezember 2018 findet die Bürgermeisterwahl statt, eine eventuelle Neuwahl am Sonntag, 16. Dezember 2018.
Die Bürgermeister werden direkt vom Volk gewählt. Die Wahl findet bei Ablauf der Amtszeit (nach acht Jahren) oder Eintritt des Amtsinhabers in den Ruhestand frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle statt, in anderen Fällen (zum Beispiel bei Krankheit oder Tod) spätestens drei Monate nach Freiwerden der Stelle. Den Wahltag bestimmt der Gemeinderat. Die Stelle wird spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich ausgeschrieben. Wahlberechtigt sind die Bürger der Gemeinde. Bürger einer Gemeinde sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.
Wählbar zum Bürgermeister sind Deutsche und Unionsbürger, die in Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen das 25 Lebensjahr., dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten und dürfen nicht nach § 46 Abs. 2 der Gemeindeordnung von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein.
Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl eine Neuwahl statt. Bei der Neuwahl entscheidet die höchste Stimmenzahl.
Die Kandidatenvorstellung findet am Donnerstag, 22. November 2018 um 19:30 Uhr in der Lonetalhalle statt!
Informationen zum Wahlscheinantrag:
Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 09.11.2018 ausgetragen.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie den Wahlscheinantrag. Wenn Sie am Wahlsonntag nicht persönlich zur Wahl gehen können, füllen Sie den Wahlscheinantrag aus und senden Sie uns diesen zurück. Sie erhalten dann von uns die Unterlagen für die Briefwahl. Diese können erst ausgegeben werden, wenn die Stimmzettel gedruckt sind (voraussichtlich Ende KW 46). Schicken Sie uns die Wahlbriefe unbedingt rechtzeitig zurück. Diese müssen am Wahltag bis spätestens 18:00 Uhr auf dem Bürgermeisteramt Westerstetten eingehen.
Sie können Ihren Wahlscheinantrag hier auch online stellen. Halten Sie dazu bitte Ihre Wahlbenachrichtigung bereit.
Bekanntmachungen:
- Wahlbekanntmachung (PDF-Dokument, 111,07 KB, 11.02.2021)
- Bekanntmachung über das Recht der Einsicht/Erteilung von Wahlscheinen (PDF-Dokument, 40,17 KB, 11.02.2021)
- Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen (PDF-Dokument, 16,01 KB, 11.02.2021)
- Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl (PDF-Dokument, 23,23 KB, 11.02.2021)