Bauleitplanung
Die derzeit im Verfahren befindlichen Bauleitplanungen werden hier neben den amtlichen Bekanntmachungen zum elektronischen Abruf zusätzlich veröffentlicht. Die Veröffentlichungen im Internet sind unverbindliche Informationsangebote. Bitte beachten Sie, dass allein die Originalpläne und die Originalunterlagen, die im Rathaus Westerstetten im Rahmen der jeweiligen Verfahrensschritte zur Einsichtnahme durch Jedermann offengelegt werden, rechtlich maßgebend sind und die gültige Rechtslage wiedergeben.
Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet "Krähberg III - Teil II und III
Der Gemeinderat der Gemeinde Westerstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.04.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Krähberg III – Teil II und III“ in Westerstetten nach § 2 Abs. 1 des BauGB in Verbindung mit § 13b des Baugesetzbuches (BauGB) und die Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften nach dem Verfahren für den Bebauungsplan nach § 74 der Landesbauordnung in Verbindung mit § 2 BauGB aufzustellen.
Für den Planbereich ist der Lageplan des Ingenieurbüros WASSERMÜLLER ULM GmbH vom 12.04.2022 maßgebend. Er ergibt sich aus diesem Kartenausschnitt (Lageplan „Krähberg III – Teil II und III“ vom 12.04.2022, unmaßstäblich, genordet)
Ziel und Zweck der Planung:
Die Bauplatzreserven für Wohnbauplätze der Gemeinde Westerstetten sind vollständig erschöpft. Durch den vorliegenden Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen für eine bedarfsorientierte Wohnbebauung am nördlichen Ortsrand geschaffen werden. Die Erschließung kann über die Verlängerung der bestehenden Erschließungsstraßen des vorangegangenen Bauabschnittes einfach und wirtschaftlich erfolgen.
Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist die Aufstellung eines
qualifizierten Bebauungsplanes für das Gebiet „Krähberg III – Teil II und III“ erforderlich.
Das Verfahren wird nach § 13b BauGB beschleunigt durchgeführt. Die entsprechenden Voraussetzungen werden eingehalten. Gemäß § 13a i. V. m. 13 Abs. 3 BauGB wird in dem vorliegenden Verfahren auf eine Umweltprüfung verzichtet. Für die durch den Bebauungsplan zulässigen Bauvorhaben besteht keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter liegt nicht vor.
Das Plangebiet entwickelt sich vorwiegend aus dem aktuellen Flächennutzungsplan. Der Flächennutzungsplan wird berichtigt.
Der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates wird hiermit nach § 2 Abs. 1 des BauGB
öffentlich bekannt gemacht.
Bürgermeisteramt Westerstetten, den 22.04.2022
gez.
Bourke, Bürgermeister
Auslegungsbeschluss des Bebauungsplans "Krähberg III - Teil II und III"
Der Gemeinderat der Gemeinde Westerstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.04.2022 beschlossen den Bebauungsplan „Krähberg III – Teil II und III“ in Westerstetten nach § 3 Abs. 2 i. V. m. § 13b des Baugesetzbuches (BauGB) und die Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften nach dem Verfahren für den Bebauungsplan nach § 74 der Landesbauordnung in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich ist gemäß Aufstellungsbeschluss vom 12.04.2022 in dem Lageplan des Ingenieurbüros Wassermüller Ulm GmbH vom 12.04.2022 festgelegt. Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand von Westerstetten.
Im Einzelnen gelten für den Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen (planungsrechtlicher Teil) und die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung des Ingenieurbüros WASSERMÜLLER ULM GmbH mit dem Datum vom 12.04.2022 sowie das Artenschutzgutachten des Bio-Büros Scheiber von April 2022.
Ausschnitt Bebauungsplan „Krähberg III – Teil II und III“ vom 12.04.2022, unmaßstäblich, genordet
Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften i. d. F. vom 12.04.2022 einschließlich der Begründung und dem Artenschutzgutachten werden
von Montag, 02.05.2022 bis einschließlich Freitag, 03.06.2022
im Rathaus der Gemeinde Westerstetten, Kirchstraße 3, 89198 Westerstetten
öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist besteht für jedermann innerhalb der ortsüblichen Öffnungszeiten die Gelegenheit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Sämtliche Unterlagen können eingesehen werden. Zudem besteht die Möglichkeit Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
Die Unterlagen können zudem über die Homepage der Gemeinde Westerstetten (www.westerstetten.de) während der Auslegungszeit eingesehen werden.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt.Dadurch ist das Verfahren freigestellt von Umweltprüfung, Umweltbericht und Umweltüberwachung gemäß
§ 13a Absatz 2 Nr. 1 BauGB (auch keine Eingriffs-/Ausgleichsbilanz) und von der Ausgleichspflicht nach der städtebaulichen Eingriffsregelung gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 4 BauGB. Der Bebauungsplan hat zudem kein Entwicklungsgebot aus dem Flächennutzungsplan. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Bürgermeisteramt Westerstetten, 22.04.2022
gez.
Bourke, Bürgermeister
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans "Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Jungholz" und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Westerstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.04.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Jungholz“ in Westerstetten nach § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen. Das Plangebiet befindet sich im Süden der Gemarkung Westerstetten, westlich der Bahnlinie.
Der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates wird hiermit nach § 2 Abs. 1 des BauGB
öffentlich bekannt gemacht.
Für den Planbereich ist der Lageplan des Ingenieurbüros WASSERMÜLLER ULM GmbH vom 12.04.2022 maßgebend. Er ergibt sich ausfolgendem Kartenausschnitt:
Lageplan „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Jungholz“ in Westerstetten, unmaßstäblich, genordet
Ziel und Zweck der Planung:
Ein privater Investor möchte auf seiner landwirtschaftlich genutzten Fläche eine Freiflächenphotovoltaikanlage errichten. Die Gemeinde Westerstetten möchte mit der Aufstellung eines Bebauungsplans für dieses Vorhaben einen Beitrag zum erforderlichen Ausbau der Erneuerbaren Energien leisten. Durch die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage einschließlich der zum Betrieb notwendigen Nebenanlagen und technischen Einrichtungen auf der Gemarkung Westerstetten können durch den Ausbau regenerativer Energien und dezentraler Technologien Energiesparpotenziale genutzt werden. Zudem kann der Anteil des überregionalen Transportes von Elektrizität verringert und die regionale und lokale Energiebereitstellung stabilisiert werden. Die zu überplanende Fläche beträgt ca. 4,2 ha.
Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist die Aufstellung eines
qualifizierten Bebauungsplanes für das Gebiet „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Jungholz“ erforderlich. Der Bebauungsplan kann nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert. Im Laufe des Verfahrens wird ein Umweltbericht und ein Artenschutzgutachten erstellt. Die Ergebnisse werden in den Bebauungsplan eingearbeitet.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften i. d. F. vom 12.04.2022 einschließlich der Begründung werden
von Montag, 02.05.2022 bis einschließlich Freitag, 03.06.2022
im Rathaus der Gemeinde Westerstetten, Kirchstraße 3, 89198 Westerstetten
frühzeitig öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist besteht für jedermann innerhalb der ortsüblichen Öffnungszeiten die Gelegenheit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Sämtliche Unterlagen können eingesehen werden. Zudem besteht die Möglichkeit Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
Die Unterlagen können zudem über die Homepage der Gemeinde Westerstetten (www.westerstetten.de) während der Auslegungszeit eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Bürgermeisteramt Westerstetten, 22.04.2022
gez.
Bourke, Bürgermeister