Bodenrichtwerte
Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Ehingen für den gesamten Alb-Donau-Kreis
Alle Städte und Gemeinden des Alb-Donau-Kreises haben sich zu einem gemeinsamen Gutachterausschuss mit der Geschäftsstelle bei der Stadt Ehingen zusammengeschlossen. Diese Bündelung der 55 einzelnen Kommunen stärkt die fachliche Kompetenz im Bereich der Grundstücksbewertung, ermöglicht eine qualifiziertere Marktbewertung und lässt eine rechtssichere Ableitung der Bodenrichtwerte zu. Auch die Gemeinde Westerstetten gehört diesem Gremium an. Der lokale Gutachterausschuss beendete seine Tätigkeiten zum 31. Januar 2021. Seit dem 01. Februar 2021 hat der gemeinsame Gutachterausschuss dessen Aufgaben übernehmen.
Die Führung einer Kaufpreissammlung, die Ermittlung von Bodenrichtwerten, die Erstattung von Gutachten, die Erteilung von Auskünften und weitere Verwaltungsaufgaben, wie diese im Baugesetzbuch geregelt sind, werden nur noch über den gemeinsamen Gutachterausschuss abgewickelt.
Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an die dortige Geschäftsstelle.
Reform der Grundsteuer
Im Jahr 2020 hat der Landtag ein eigenes Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg erlassen.
Das Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) bildet ab dem 1. Januar 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer. Die Grundsteuerreform wirkt sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2025 aus. Allerdings werden die Grundsteuerwerte bereits zum Stichtag 1. Januar 2022 neu festgestellt. Alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden daher schon im Jahr 2022 dazu aufgefordert, eine Steuererklärung an das entsprechende Lagefinanzamt abzugeben. Für diese Steuererklärung benötigt jeder Steuerpflichtige die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022, der Wert zum 31.12.2020 ist nicht relevant.
Die Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2022 für den gesamten Alb-Donau-Kreis werden aktuell vom Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Ehingen bearbeitet und ermittelt. Vermutlich ab Juli 2022 können die Bodenrichtwerte über www.gutachterausschuesse-bw.de abgerufen werden. Bei Fragen zu den Bodenrichtwerten wenden Sie sich bitte direkt an den Gemeinsamen Gutachterausschuss.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auch auf folgenden Seiten: