Bodenrichtwerte: Gemeinde Westerstetten

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Veröffentlichung Bodenrichtwerte 01.01.2022

Die Bodenrichtwerte der Gemeinde Westerstetten mit Stand 01.01.2022 können abgerufen werden: www.gutachterausschuesse-bw.de

Aktualisierte Pressemitteilung Ministerium für Finanzen BW

Aktualisierung der PM vom 5. Oktober 2022 

Wichtige Informationen zur Grundsteuererklärung
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird um drei Monate verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden. Statt wie geplant zum 31. Oktober 2022, müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken ihre Erklärung (Grundsteuer B) nun bis zum 31. Januar 2023 beim Finanzamt abgeben. In Baden-Württemberg sind bislang rund 1,7 Millionen Erklärungen eingegangen. Das sind 30 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen. Die Erinnerungen für die Grundsteuer B versendet das Finanzamt im ersten Quartal 2023.


Private Eigentümerinnen und Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichem Besitz (Grundsteuer A) erhalten das Informationsschreiben für ihre Erklärung Anfang Januar 2023. Darin werden unter anderem das Aktenzeichen und verschiedene grundstücksbezogene Informationen mitgeteilt, die das Ausfüllen der Erklärung erleichtern. Jedoch ist die Abgabe auch jetzt schon möglich. Die Erinnerungen für die Grundsteuer A folgen im zweiten Quartal 2023.


Die Daten, die für die Erklärung erforderlich sind, können über die zentrale Internetseite www.grundsteuer-bw.de abgerufen werden. Dort finden sich auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung - wie Schritt-für-Schritt-Ausfüllanleitungen, Erklärvideos und Beispielfälle.


Diejenigen, die ihre Erklärung bereits eingereicht haben, erhalten als Nächstes den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt. Die ersten Bescheide sind bereits rausgegangen. Der Versand erstreckt sich bis ins Jahr 2024. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Wenn sie den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid bekommen und die gemachten Angaben stimmen, müssen sie nichts weiter unternehmen. Wer aber beispielsweise übersehen hat, die überwiegende Wohnnutzung anzugeben, kann das dem Finanzamt nachträglich noch mitteilen.


Die Grundsteuermessbescheide übermittelt das Finanzamt auch an die jeweilige Kommune. Sie bestimmt den Hebesatz und damit die Höhe der zukünftigen Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025. Die Hebesätze werden von den Kommunen im Laufe des Jahres 2024 festgelegt. Wie hoch die Grundsteuer letztlich für die einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer ausfällt, teilt ihnen ihre Kommune im finalen Grundsteuerbescheid mit. Bis dahin können keine Aussagen zur individuellen Höhe der Grundsteuer getroffen werden. Erhoben wird die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025.

Pressemitteilung Gutachterausschuss

Informationen für Grundstückseigentümer

 

Wer ein Grundstück sein Eigen nennt, wird vom 1. Juli dieses Jahres an von der Finanzverwaltung  aufgefordert, eine Feststellungserklärung zur Grundsteuer abzugeben.

Für die Erklärung werden verschiedene Werte benötigt, unter anderem der Bodenrichtwert zum 01.01.2022. Dieser wird vom gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Ehingen auch für unsere Gemeinde ermittelt.

Zum 1. Juli hin wird das Internetportal „Grundsteuer BW“ unter der Adresse www.grundsteuer-bw.de erreichbar sein. Hier können die Richtwerte für die Feststellungserklärung abgefragt werden. Für unsere Gemeinde sind diese Werte derzeit jedoch noch nicht verfügbar! Die Ermittlung der Werte wird auch noch einige Zeit in Anspruch nehmen und wir gehen frühestens im August von einer Veröffentlichung der Werte aus. Da die Abgabefrist für die Feststellungserklärung jedoch erst am 31.10.2022 endet, erhalten alle Grundstückseigentümer rechtzeitig Auskunft über die notwendigen Werte.

Sobald uns die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses die Fertigstellung der Bodenrichtwerte mitteilt, werden wir dies an dieser Stelle veröffentlichen. Der Gutachterausschuss hat uns jedoch mitgeteilt, dass die Werte für Westerstetten frühestens ab August vorliegen.

Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Ehingen rechnet mit einer Vielzahl an Anfragen zu den Bodenrichtwerten. Um eine Überlastung der Geschäftsstelle zu vermeiden, werden betroffene Grundstückeigentümer gebeten, die Daten unter dem Internetportal "Grundsteuer BW" der Finanzverwaltung abzurufen. Die Bodenrichtwerte können außerdem unter dem Internetportal BORIS BW www.gutachterausschuesse-bw.de oder unter www.ehingen.de/gemeinsamer-gutachterausschuss eingesehen werden.

Gemeinsamer Gutachterausschuss in Ehingen

Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Ehingen für den gesamten Alb-Donau-Kreis

Alle Städte und Gemeinden des Alb-Donau-Kreises haben sich zu einem gemeinsamen Gutachterausschuss mit der Geschäftsstelle bei der Stadt Ehingen zusammengeschlossen. Diese Bündelung der 55 einzelnen Kommunen stärkt die fachliche Kompetenz im Bereich der Grundstücksbewertung, ermöglicht eine qualifiziertere Marktbewertung und lässt eine rechtssichere Ableitung der Bodenrichtwerte zu. Auch die Gemeinde Westerstetten gehört diesem Gremium an. Der lokale Gutachterausschuss beendete seine Tätigkeiten zum 31. Januar 2021. Seit dem 01. Februar 2021 hat der gemeinsame Gutachterausschuss dessen Aufgaben übernehmen.

Die Führung einer Kaufpreissammlung, die Ermittlung von Bodenrichtwerten, die Erstattung von Gutachten, die Erteilung von Auskünften und weitere Verwaltungsaufgaben, wie diese im Baugesetzbuch geregelt sind, werden nur noch über den gemeinsamen Gutachterausschuss abgewickelt.

Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an die dortige Geschäftsstelle.

 

Reform der Grundsteuer

Im Jahr 2020 hat der Landtag ein eigenes Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg erlassen. 

Das Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) bildet ab dem 1. Januar 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer. Die Grundsteuerreform wirkt sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2025 aus. Allerdings werden die Grundsteuerwerte bereits zum Stichtag 1. Januar 2022 neu festgestellt. Alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden daher schon im Jahr 2022 dazu aufgefordert, eine Steuererklärung an das entsprechende Lagefinanzamt abzugeben. Für diese Steuererklärung benötigt jeder Steuerpflichtige die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022, der Wert zum 31.12.2020 ist nicht relevant. 

 

Die Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2022 für den gesamten Alb-Donau-Kreis  werden aktuell vom Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Ehingen bearbeitet und ermittelt. Vermutlich ab Juli 2022 können die Bodenrichtwerte über www.gutachterausschuesse-bw.de abgerufen werden. Bei Fragen zu den Bodenrichtwerten wenden Sie sich bitte direkt an den Gemeinsamen Gutachterausschuss.

 

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auch auf folgenden Seiten:

www.Grundsteuer-BW.de

www.steuerchatbot.de

www.gutachterausschuesse-bw.de