Sanierungsgebiet Ortsmitte III: Gemeinde Westerstetten

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Sanierungsgebiet Ortsmitte III

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.01.2023 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Ortsmitte III" beschlossen. Die öffentliche Bekanntgabe erfolgte im Gemeindeblatt Westerstetten am 20.01.2023.

Die Satzung und der Abrenzungsplan stehen in der Infobox zum Download bereit.

Aufnahme in das Landessanierungsprogramm

Die Gemeinde Westerstetten hat Mitte Juni 2022 die erfreuliche Mitteilung bekommen, dass sie wieder in das Landessanierungsprogramm mit einem Anfangsbudget von 1 Mio. € aufgenommen worden ist. Es handelt sich hierbei um das Sanierungsgebiet „Ortsmitte III“. Durch die Aufnahme in die Städtebauförderung erhalten Eigentümer in dem Gebiet die Möglichkeit, höhere Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen zu erhalten.

In der Gemeinderatssitzung am 23.06.2022 stellte Herr Weikert von der LBBW den Ablauf vor (Präsentation LBBW (PDF-Dokument, 1,01 MB, 27.06.2022)).

Der Ablauf ist wie folgt:

- Beschluss zur Durchführung von vorbereitenden Maßnahmen durch den Gemeinderat am 23.06.2022

- Vorbereitende Untersuchungen samt Bürgerbeteiligung 3-5 Monate

- Förmliche Festlegung des tatsächlichen Sanierungsgebietes (Nov./Dez. 2022)

- Durchführung (bis 2031-2033)

Beschluss über den Beginn Vorbereitender Untersuchungen

Bekanntmachung im Gemeindeblatt Nr. 27/2022 vom 08.07.2022:

 

Beschluss über den Beginn Vorbereitender Untersuchungen im Gebiet „Ortsmitte III“ in Westerstetten gemäß § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Westerstetten hat in öffentlicher Sitzung am 23.06.2022 die Durchführung Vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB im Gebiet „Ortsmitte III“ in Westerstetten (siehe im nachfolgenden Abgrenzungsplan vom 13.06.2022 schwarz gestrichelt umrandet) beschlossen.

Mit diesem Beschluss werden gesetzliche Tatbestände wie die Beteiligung und Mitwirkung aller Betroffenen, die Auskunftspflicht aller Eigentümer und Nutzungsberechtigten über alle Tatsachen, die für die Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit des Gebietes erforderlich sind, die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger und die Zurückstellung von Bauvorhaben wie auch die Beseitigung baulicher Anlagen, wirksam.

  1. Aufgrund der Ergebnisse des von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) im Jahr 2021 erarbeiteten Gebietsbezogenen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) vom Oktober 2021 wurde der Bereich „Ortsmitte III“ als vorläufiges, künftiges Sanierungsgebiet ermittelt.
  2. Für dieses Gebiet werden der Beginn Vorbereitender Untersuchungen (VU) und die Einholung entsprechender Stellungnahmen im Sinne des § 141 BauGB festgesetzt.
  3. Das Untersuchungsgebiet umfasst den im beiliegenden Plan (PDF-Dokument, 202,63 KB, 08.07.2022) vom 13.06.2022 gekennzeichneten Bereich. 
  4. Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Gleichzeitig wird in der Bekanntmachung auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hingewiesen.

gez. Alexander Bourke

Bürgermeister